Schwarzarbeit im Gartenbau – wenn Zollkontrolle und Ermittlungsverfahren den Betrieb bedrohen

In Schleswig-Holstein geraten Garten- und Landschaftsbaubetriebe immer häufiger in den Fokus der Finanzkontrolle Schwarzarbeit. Was für viele Unternehmer nach einem normalen Arbeitstag mit wechselnden Baustellen, Saisonkräften und kurzfristigen Einsätzen aussieht, wird von den Ermittlungsbehörden häufig als anfällig für Schwarzarbeit bewertet. Sobald bei einer Kontrolle Unstimmigkeiten auftauchen, entsteht rasch der Verdacht, dass Arbeitnehmer nicht ordnungsgemäß gemeldet wurden oder Sozialabgaben vorenthalten worden sind. Der Schritt vom Verwaltungsverfahren zur strafrechtlichen Ermittlung ist dann klein, und plötzlich steht ein Strafverfahren wegen Schwarzarbeit im Gartenbau im Raum.

Für die betroffenen Betriebe ist das besonders gefährlich. Schwarzarbeit wird regelmäßig mit dem Vorwurf des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt nach § 266a StGB verbunden. Hinzu kommen häufig steuerstrafrechtliche Aspekte wie Lohnsteuerverkürzung oder unrichtige Umsatzsteuerbehandlung. Die Folgen reichen von empfindlichen Geldstrafen bis zu Freiheitsstrafen, von Nachforderungen der Sozialversicherung bis zu massiven Risiken für die gewerberechtliche Zuverlässigkeit. Gerade im Garten- und Landschaftsbau, in dem öffentliche und private Auftraggeber stark auf Seriosität achten, kann bereits ein Ermittlungsverfahren den Ruf und damit die wirtschaftliche Grundlage eines Unternehmens gefährden.

In dieser Situation ist eine frühe, spezialisierte Verteidigung entscheidend. Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel, beide Fachanwälte für Strafrecht und zertifizierte Berater für Steuerstrafrecht, vertreten Gartenbaubetriebe in Kiel und ganz Schleswig-Holstein seit vielen Jahren in Verfahren wegen Schwarzarbeit. Sie kennen die branchentypischen Abläufe, die Ermittlungsansätze des Zolls und die Anforderungen, die die Gerichte in Schleswig-Holstein an den Nachweis einer Strafbarkeit stellen. Ihr Ziel ist es stets, den Sachverhalt frühzeitig zu ordnen, Missverständnisse zu klären und eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen, wenn die Beweislage keinen sicheren Vorsatz trägt.

Warum gerade Gartenbaubetriebe in den Fokus geraten

Der Garten- und Landschaftsbau ist in Schleswig-Holstein ein typisches Saison- und Projektgeschäft. In Spitzenzeiten werden zusätzliche Arbeitskräfte benötigt, häufig über Subunternehmer oder kurzfristige Beschäftigungen. Baustellen wechseln schnell, Einsätze werden spontan organisiert, und die Dokumentation läuft parallel zum laufenden Betrieb. Genau diese Struktur führt dazu, dass Zollbeamte bei Kontrollen besonders sensibel reagieren. Fehlen auf der Baustelle Unterlagen, sind Sofortmeldungen unklar oder arbeitet jemand ohne eindeutig nachweisbare Anmeldung, wird schnell ein Anfangsverdacht angenommen.

Ein weiterer Schwerpunkt ist die Zusammenarbeit mit Nachunternehmern. Viele Gartenbaubetriebe vergeben Teilgewerke an kleinere Firmen oder Solo-Selbstständige. Wenn die Behörden später eine Scheinselbstständigkeit annehmen, kann daraus ein strafrechtlicher Vorwurf entstehen, obwohl der Unternehmer von einem zulässigen Werk- oder Dienstvertrag ausging. Die Rechtsprechung in Schleswig-Holstein zeigt in solchen Konstellationen immer wieder, dass es auf die konkrete Ausgestaltung ankommt und dass pauschale Verdächtigungen nicht ausreichen.

Rechtsprechung in Schleswig-Holstein: Einzelfallprüfung statt Automatismus

Die Gerichte in Kiel, Lübeck, Itzehoe und Schleswig verfolgen Schwarzarbeit konsequent, wenn sich ein systematisches Vorgehen nachweisen lässt. Wer bewusst Arbeitnehmer „schwarz“ beschäftigt, Sozialabgaben umgeht oder Scheinrechnungen nutzt, muss in Schleswig-Holstein mit empfindlichen Strafen rechnen. Gleichzeitig macht die regionale Rechtsprechung sehr deutlich, dass nicht jede Unstimmigkeit automatisch eine Straftat ist. Die Gerichte prüfen im Einzelfall, ob tatsächlich ein Arbeitsverhältnis vorlag, ob der Unternehmer vorsätzlich nicht meldete und ob die Beweislage diesen Vorsatz zuverlässig trägt.

Gerade im Gartenbau, wo Baustellenabläufe dynamisch sind und Arbeitnehmer oft kurzfristig einspringen, betonen schleswig-holsteinische Entscheidungen regelmäßig, dass bloße organisatorische Fehler oder unklare Dokumentationen nicht automatisch auf eine Hinterziehungsabsicht schließen lassen. Diese strenge Vorsatzprüfung ist für die Verteidigung ein zentraler Ansatzpunkt und eröffnet häufig die Möglichkeit, dass Verfahren im Ermittlungsstadium eingestellt werden können.

Welche Folgen ein Strafverfahren wegen Schwarzarbeit im Gartenbau haben kann

Ein Ermittlungsverfahren bringt für Gartenbaubetriebe hohe Risiken mit sich. Strafrechtlich drohen Geldstrafen, in schweren Fällen Freiheitsstrafen, und fast immer werden parallel Nachforderungen der Sozialversicherungsträger geltend gemacht. Nicht selten folgen steuerliche Prüfungen, bei denen Lohnsteuer, Umsatzsteuer oder Betriebsausgaben hinterfragt werden. Für viele Betriebe ist die wirtschaftliche Belastung dadurch erheblich, gerade wenn laufende Projekte weiterfinanziert werden müssen.

Hinzu kommt der Rufschaden. In Schleswig-Holstein sind Gartenbaubetriebe oft regional fest eingebunden, leben von Stammkunden, Empfehlungen und öffentlichen Ausschreibungen. Schon ein laufendes Verfahren kann dazu führen, dass Auftraggeber zögern oder Verträge nicht verlängern. Auch die Frage der gewerberechtlichen Zuverlässigkeit kann eine Rolle spielen, insbesondere wenn öffentliche Aufträge oder Zertifizierungen betroffen sind.

Wichtig ist aber: Diese Konsequenzen sind nicht zwangsläufig. Sehr viele Verfahren enden in Schleswig-Holstein mit einer Einstellung, wenn frühzeitig gezeigt wird, dass der Verdacht rechtlich oder tatsächlich nicht trägt.

Verteidigungsstrategien, die häufig zu einer Einstellung führen

Eine erfolgreiche Verteidigung beginnt mit der genauen Analyse der Ermittlungsakte. Entscheidend ist, welcher konkrete Tatvorwurf erhoben wird und worauf er gestützt ist. Häufig zeigt sich, dass Zollkontrollen Momentaufnahmen sind und dass Unterlagen, Meldungen oder Verträge zwar existieren, aber auf der Baustelle gerade nicht greifbar waren. In solchen Fällen kann die Verteidigung durch vollständige Nachreichung und strukturierte Darstellung der Abläufe den Tatverdacht deutlich entkräften.

Ein weiterer wichtiger Ansatz ist die rechtliche Einordnung von Subunternehmern und kurzfristigen Kräften. Wenn nachweisbar ist, dass Nachunternehmer eigenständig organisiert arbeiteten, eigenes Material einsetzten und nicht in die Weisungskette des Gartenbaubetriebs eingegliedert waren, fehlt es oft an der Grundlage für den Vorwurf einer illegalen Beschäftigung. Schleswig-holsteinische Gerichte verlangen hier eine präzise Abgrenzung, und wo diese nicht sicher gelingt, ist eine Einstellung des Verfahrens realistisch.

Auch die Frage des Vorsatzes ist zentral. Viele Unternehmer handeln nicht mit dem Willen, Sozialabgaben zu umgehen, sondern geraten durch organisatorische Überlastung, Saisonstress oder fehlerhafte Beratung in eine Schieflage. Die Rechtsprechung in Schleswig-Holstein betont immer wieder, dass eine Verurteilung nur möglich ist, wenn ein bewusster Pflichtverstoß nachweisbar ist. Wenn die Verteidigung plausibel aufzeigt, dass es sich um ein Missverständnis, einen Irrtum oder eine vertretbare Delegation handelt, wird der Vorwurf oft erheblich abgeschwächt und eine Einstellung möglich.

Warum Fachanwälte für Strafrecht und Steuerstrafrecht im Gartenbau unverzichtbar sind

Schwarzarbeitsverfahren im Garten- und Landschaftsbau liegen an einer Schnittstelle aus Strafrecht, Sozialversicherungsrecht, Arbeitsrecht und Steuerrecht. Ohne spezialisierte Verteidigung werden Baustellenrealitäten schnell pauschal bewertet und Verdachtsannahmen verfestigen sich unnötig. Genau hier zeigt sich der Vorteil erfahrener Fachanwälte, die sowohl die strafrechtliche Logik als auch die wirtschaftlichen Abläufe eines Bau- und Gartenbaubetriebs verstehen.

Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel sind als Fachanwälte für Strafrecht und zertifizierte Berater für Steuerstrafrecht genau auf Verfahren dieser Art spezialisiert. Sie kennen die Rechtsprechung in Schleswig-Holstein, wissen, welche Argumente bei Zoll und Staatsanwaltschaft überzeugen, und handeln strategisch, um eine belastbare Entlastung frühzeitig einzubringen. Ihr Fokus liegt darauf, Verfahren diskret zu steuern, wirtschaftliche Schäden zu begrenzen und eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen, bevor es zu einer öffentlichen Hauptverhandlung kommt.

Wer in Schleswig-Holstein als Gartenbaubetrieb mit dem Vorwurf der Schwarzarbeit konfrontiert wird, sollte nicht abwarten und keine vorschnellen Angaben machen. Gerade die frühe Phase entscheidet darüber, ob ein Anfangsverdacht eskaliert oder ob durch klare Einordnung eine Einstellung möglich wird. Mit einer frühzeitigen, spezialisierten Verteidigung lassen sich viele Verfahren bereits im Ermittlungsstadium beenden.

Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel stehen Garten- und Landschaftsbaubetrieben in Kiel und ganz Schleswig-Holstein mit Erfahrung, Diskretion und strategischer Klarheit zur Seite, damit aus einer Kontrolle kein existenzbedrohendes Strafverfahren wird und ein überzeugender Abschluss erreichbar bleibt.