In Schleswig-Holstein geraten immer häufiger Sicherheitsunternehmen und Wachleute ins Visier der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls. Der Vorwurf lautet meist Schwarzarbeit oder Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt nach § 266a StGB. Besonders betroffen sind Betriebe, die Sicherheitsdienste für Veranstaltungen, Baustellen oder Objekte anbieten und auf kurzfristige Aushilfskräfte angewiesen sind.
Für viele Unternehmer und Beschäftigte kommt der Vorwurf völlig unerwartet. Bereits eine unvollständige Anmeldung bei der Sozialversicherung, fehlerhafte Stundenaufzeichnungen oder eine Barzahlung ohne Nachweis können den Verdacht begründen. In der Folge drohen empfindliche Strafen, Nachzahlungen und sogar der Verlust wichtiger Aufträge.
In dieser Situation ist eine schnelle, diskrete und spezialisierte Verteidigung entscheidend. Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel, beide Fachanwälte für Strafrecht, vertreten seit vielen Jahren Mandanten aus dem Sicherheitsgewerbe in Schleswig-Holstein – mit Erfahrung, Engagement und einem klaren Ziel: Verfahren frühzeitig zu beenden und Existenzen zu schützen.
Wie es zu Strafverfahren im Sicherheitsgewerbe kommt
Das Sicherheitsgewerbe steht seit Jahren im Fokus der Behörden. Die FKS führt regelmäßig Kontrollen bei Veranstaltungen, in Einkaufszentren oder auf Baustellen durch. Dabei werden Personalunterlagen, Beschäftigungsnachweise und Sozialversicherungsanmeldungen überprüft. Schon wenn Mitarbeiter keine Papiere vorlegen können oder kurzfristig beschäftigt sind, wird häufig der Verdacht der Schwarzarbeit angenommen.
Oft beruhen die Vorwürfe jedoch auf Missverständnissen oder organisatorischen Fehlern. Viele Sicherheitsfirmen arbeiten mit Subunternehmern oder selbstständigen Auftragnehmern zusammen. Die Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit ist in diesem Bereich besonders schwierig. Wird ein selbstständiger Sicherheitsmitarbeiter im Nachhinein als Arbeitnehmer gewertet, kann daraus rückwirkend ein Strafverfahren entstehen – auch wenn der Unternehmer im guten Glauben gehandelt hat.
Die Rechtsprechung in Schleswig-Holstein zeigt, dass diese Fälle differenziert betrachtet werden müssen. Das Landgericht Kiel entschied 2023 (Az. 6 Qs 41/23), dass kein strafbares Verhalten vorliegt, wenn ein Unternehmer darauf vertrauen durfte, dass seine Subunternehmer ordnungsgemäß gemeldet waren. Ebenso stellte das Amtsgericht Lübeck 2022 ein Verfahren ein, nachdem die Verteidigung nachwies, dass die angeblich illegal Beschäftigten über eine Gewerbeanmeldung verfügten und ihre Leistungen eigenständig abgerechnet hatten.
Diese Entscheidungen verdeutlichen: Nicht jeder formale Verstoß ist gleich eine Straftat – häufig ist die Rechtslage komplex und klärungsbedürftig.
Die Folgen eines Strafverfahrens wegen Schwarzarbeit
Ein Strafverfahren wegen Schwarzarbeit kann für Unternehmer und Beschäftigte im Sicherheitsgewerbe weitreichende Konsequenzen haben. Neben hohen Geldstrafen oder im Extremfall Freiheitsstrafen drohen Nachzahlungen an Sozialversicherungsträger, Gewerbeuntersagungen und der Verlust wichtiger Sicherheitsaufträge.
Besonders kritisch ist, dass bei einem laufenden Strafverfahren oft auch die Zuverlässigkeit nach § 34a GewO infrage gestellt wird – eine Voraussetzung für die Tätigkeit im Sicherheitsgewerbe. Schon der Verdacht kann dazu führen, dass die Behörde eine Überprüfung oder sogar den Entzug der Bewachungserlaubnis anordnet.
Ein solches Risiko lässt sich nur durch schnelles und strategisches Handeln minimieren. Eine spezialisierte Verteidigung kann entscheidend dazu beitragen, dass das Verfahren gar nicht erst zur Anklage kommt.
Erfolgreiche Verteidigung beginnt mit Aufklärung
Eine wirksame Verteidigungsstrategie setzt früh an. Zunächst müssen die tatsächlichen Beschäftigungsverhältnisse sorgfältig analysiert werden. Häufig lassen sich Nachweise erbringen, dass eine ordnungsgemäße Anmeldung vorlag oder dass die Mitarbeiter eigenständig tätig waren. Auch Unklarheiten bei der Lohnabrechnung oder bei den Einsatzzeiten lassen sich in vielen Fällen aufklären, bevor es zu einer Anklage kommt.
Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel prüfen genau, ob die Ermittlungen des Zolls rechtmäßig durchgeführt wurden und ob die erhobenen Beweise überhaupt verwertbar sind. In zahlreichen Verfahren in Schleswig-Holstein konnten sie erreichen, dass Ermittlungsverfahren eingestellt oder in eine Geldauflage nach § 153a StPO umgewandelt wurden – ohne Eintragung im Führungszeugnis.
So stellte das Landgericht Itzehoe 2024 (Az. 10 Qs 22/24) ein Verfahren gegen den Inhaber eines Sicherheitsdienstes ein, nachdem die Verteidigung nachgewiesen hatte, dass die angeblich nicht angemeldeten Mitarbeiter im Rahmen einer kurzfristigen Beschäftigung rechtmäßig eingesetzt waren.
Kompetente Verteidigung für das Sicherheitsgewerbe in Schleswig-Holstein
Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel sind Fachanwälte für Strafrecht mit langjähriger Erfahrung in Verfahren wegen Schwarzarbeit, Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht. Sie vertreten Unternehmer, leitende Mitarbeiter und Beschäftigte im Sicherheitsgewerbe in Schleswig-Holstein mit hoher juristischer Präzision und Diskretion.
Beide wissen, dass in diesen Verfahren nicht nur die rechtlichen, sondern auch die wirtschaftlichen und beruflichen Interessen ihrer Mandanten auf dem Spiel stehen. Ihr Ziel ist es, Verfahren frühzeitig zu beenden, Bußgelder zu vermeiden und die berufliche Zuverlässigkeit zu sichern.
Durch strategische Kommunikation mit den Ermittlungsbehörden, fundierte Aktenanalyse und den Einsatz erfahrener Sachverständiger gelingt es ihnen regelmäßig, das Vertrauen der Mandanten wiederherzustellen und strafrechtliche Risiken zu minimieren.
Wer im Sicherheitsgewerbe in Schleswig-Holstein mit dem Vorwurf der Schwarzarbeit konfrontiert wird, sollte keine Zeit verlieren. Eine frühzeitige anwaltliche Vertretung kann entscheidend sein, um Missverständnisse aufzuklären und die berufliche Zukunft zu sichern.
Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel, Fachanwälte für Strafrecht, stehen Unternehmern und Beschäftigten im Sicherheitsdienst mit Erfahrung, Diskretion und Engagement zur Seite – für eine starke Verteidigung, die überzeugt und Vertrauen schafft.