Schwarzarbeit in der Gastronomie – wenn der Zoll den Betrieb kontrolliert und ein Strafverfahren droht

Strafverfahren gegen Gastronomen wegen Schwarzarbeit sind in Schleswig-Holstein ein Thema, das jedes Restaurant, jede Bar und jedes Café betreffen kann. Gerade in der Gastronomie laufen Arbeitsabläufe schnell, Schichten werden kurzfristig geändert, Aushilfen springen spontan ein und bei hohem Gästeaufkommen muss sofort reagiert werden. Genau diese Flexibilität ist der Grund, warum die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls in dieser Branche besonders häufig prüft. Schon eine einzige Kontrolle kann ausreichen, um aus einem organisatorischen Problem einen strafrechtlichen Vorwurf zu machen. Für Betroffene geht es dann nicht nur um Bußgelder oder Nachzahlungen, sondern um ein Strafverfahren wegen Schwarzarbeit, das den gesamten Betrieb gefährden kann.

In Schleswig-Holstein werden solche Verfahren regelmäßig mit dem Vorwurf des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt nach § 266a StGB geführt. Häufig kommen steuerliche Vorwürfe hinzu, etwa wegen nicht abgeführter Lohnsteuer oder wegen nicht korrekt erklärter Umsätze. Die Folgen können gravierend sein, weil neben dem Strafrecht auch sozialversicherungsrechtliche Nachforderungen, Einziehungen und gewerberechtliche Konsequenzen drohen. Gleichzeitig zeigt die Praxis der Gerichte in Kiel, Lübeck, Itzehoe und Flensburg, dass diese Verfahren stark vom Einzelfall abhängen. Wenn Vorsatz und tatsächliche Pflichtverletzung nicht sicher nachweisbar sind oder Beschäftigungsverhältnisse rechtlich anders zu bewerten sind, ist eine Einstellung des Verfahrens realistisch erreichbar. Entscheidend ist dabei, frühzeitig spezialisierte Verteidigung einzuschalten und das Verfahren kontrolliert zu steuern.

Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel vertreten Gastronomen in Kiel und ganz Schleswig-Holstein seit vielen Jahren in Verfahren wegen Schwarzarbeit und Zollkontrollen. Beide sind Fachanwälte für Strafrecht und zertifizierte Berater für Steuerstrafrecht. Sie kennen die typischen Abläufe bei Kontrollen, die Argumentationslinien von Zoll und Staatsanwaltschaft und die Anforderungen der schleswig-holsteinischen Rechtsprechung an Beweis und Vorsatz. Ihr Ziel ist es, den Sachverhalt frühzeitig zu ordnen, Missverständnisse zu korrigieren und das Verfahren möglichst diskret mit einer Einstellung zu beenden.

Warum die Gastronomie besonders häufig im Fokus der Finanzkontrolle Schwarzarbeit steht

Die Gastronomie ist personalintensiv und lebt von flexiblen Teams. Viele Betriebe arbeiten mit Minijobs, Teilzeitkräften, Saisonpersonal oder kurzfristigen Beschäftigten. Hinzu kommt, dass gerade in Stoßzeiten Freunde oder Familienangehörige aushelfen, was im Alltag oft als Unterstützung verstanden wird. Zoll und Staatsanwaltschaft bewerten solche Situationen jedoch häufig als Beschäftigung, die melde- und beitragspflichtig gewesen wäre. Wenn bei einer Kontrolle Unterlagen fehlen oder Mitarbeitende keine klare Auskunft geben können, entsteht schnell der Verdacht auf Schwarzarbeit.

In Schleswig-Holstein sind Kontrollen insbesondere dort häufig, wo Tourismus und Saisonbetrieb den Arbeitsalltag prägen. Gerade an der Küste, in Ferienregionen und in Städten wie Kiel oder Lübeck sind Betriebe stark ausgelastet. Das Risiko steigt, wenn Schichtpläne nicht sauber dokumentiert sind oder wenn Arbeitszeiten nicht korrekt erfasst wurden. Solche Lücken werden von Ermittlern häufig als Indiz für Schwarzarbeit gewertet, obwohl sie in der Praxis oft organisatorische Ursachen haben.

Welche strafrechtlichen Vorwürfe typisch sind

Im Mittelpunkt steht häufig § 266a StGB, also das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt. Gemeint ist, dass Sozialversicherungsbeiträge nicht abgeführt wurden, weil Arbeitnehmer nicht gemeldet oder nicht korrekt abgerechnet wurden. In der Gastronomie kommt es zudem häufig zu Vorwürfen wegen Lohnsteuer und manchmal auch wegen Umsatzsteuer, insbesondere wenn die Ermittler vermuten, dass Schwarzarbeit mit nicht vollständig erklärten Umsätzen zusammenhängt.

Zusätzlich wird oft geprüft, ob Verstöße gegen Mindestlohnvorschriften oder Meldepflichten vorliegen. Auch wenn das zunächst „nur“ nach Ordnungswidrigkeit klingt, kann es sich strafrechtlich zuspitzen, wenn Ermittler Systematik oder bewusste Verschleierung annehmen. Gerade deshalb ist es wichtig, die Vorwürfe früh zu sortieren und rechtlich sauber zu prüfen, was tatsächlich beweisbar ist.

Rechtsprechung in Schleswig-Holstein: Vorsatz und Einzelfallprüfung sind entscheidend

Die Gerichte in Schleswig-Holstein machen in ihrer Rechtsprechung immer wieder deutlich, dass Schwarzarbeitsverfahren nicht automatisch zur Verurteilung führen. Entscheidend ist, ob wirklich ein Beschäftigungsverhältnis vorlag, ob eine Beitragspflicht bestand und ob der Gastronom vorsätzlich gehandelt hat. Gerade bei Aushilfen, Familienangehörigen oder vermeintlich selbstständigen Kräften ist die rechtliche Einordnung oft streitig. Schleswig-holsteinische Gerichte prüfen hier sehr genau, ob die tatsächliche Durchführung eine abhängige Beschäftigung belegt oder ob eine andere Bewertung möglich ist.

Auch der Vorsatz darf nicht einfach unterstellt werden. In vielen Gastronomiebetrieben entstehen Fehler durch Zeitdruck, Missverständnisse bei Minijobs, kurzfristige Einsätze oder unklare Zuständigkeiten in der Lohnabrechnung. Schleswig-holsteinische Rechtsprechung verlangt jedoch eine sichere Feststellung, dass bewusst Beiträge oder Steuern vorenthalten werden sollten. Wo diese Sicherheit fehlt oder wo es nachvollziehbare organisatorische Erklärungen gibt, ist eine Einstellung des Verfahrens realistisch erreichbar.

Welche Folgen ein Strafverfahren wegen Schwarzarbeit für Gastronomen haben kann

Ein Strafverfahren wegen Schwarzarbeit kann für Gastronomen in Schleswig-Holstein weitreichende Folgen haben. Neben Geldstrafen oder Freiheitsstrafen drohen oft erhebliche Nachforderungen der Sozialversicherung, häufig rückwirkend über mehrere Jahre. Hinzu kommen Steuernachzahlungen, Zinsen und Säumniszuschläge. Besonders belastend ist außerdem das Risiko von Einziehungen, wenn behauptet wird, der Betrieb habe durch Schwarzarbeit wirtschaftliche Vorteile erzielt.

Auch die gewerberechtliche Zuverlässigkeit kann betroffen sein. Wer als Gastronom eine Konzession benötigt oder von behördlichen Genehmigungen abhängig ist, muss damit rechnen, dass Behörden bei schweren Vorwürfen die Zuverlässigkeit prüfen. Gerade deshalb ist eine frühe und diskrete Verfahrenssteuerung so wichtig, weil sie nicht nur strafrechtlich, sondern auch wirtschaftlich und existenziell entscheidend sein kann.

Hinzu kommt die Außenwirkung. In der Gastronomie hängen Erfolg und Existenz stark von Vertrauen ab. Ein Verfahren kann Mitarbeiter verunsichern, Kunden abschrecken und Geschäftspartner oder Vermieter nervös machen. Umso wichtiger ist es, den Fall möglichst früh zu stabilisieren und in Richtung Einstellung zu bewegen.

Verteidigungsstrategien: Warum eine Einstellung möglich ist

Eine wirksame Verteidigung beginnt mit Akteneinsicht und einer strukturierten Aufarbeitung der Beschäftigungsverhältnisse. Häufig zeigt sich, dass Mitarbeiter korrekt angemeldet waren, aber Unterlagen im Kontrollmoment fehlten, oder dass Arbeitszeiten zwar erfasst wurden, aber nicht in der Form, die der Zoll erwartet hat. Wenn diese Punkte geordnet nachgereicht und plausibel erklärt werden, kann der Tatverdacht früh entkräftet werden.

Ein wichtiger Ansatzpunkt ist die Abgrenzung zwischen Arbeitnehmern und echten Selbstständigen. In der Gastronomie sind Subunternehmermodelle oder externe Dienstleister nicht selten. Entscheidend ist, wie die Tätigkeit tatsächlich durchgeführt wurde. Schleswig-holsteinische Gerichte verlangen eine genaue Prüfung. Wo Ermittler pauschal von Scheinselbstständigkeit sprechen, lässt sich häufig überzeugend darlegen, dass die Einordnung nicht so eindeutig ist, wie behauptet.

Auch die Vorsatzfrage ist zentral. Viele Vorwürfe beruhen auf dem Eindruck, jemand habe bewusst „schwarz“ beschäftigt. Wenn jedoch nachvollziehbar ist, dass Fehler durch Überlastung, unklare Minijob-Regelungen oder Probleme bei der Lohnabrechnung entstanden sind, ist eine Einstellung realistisch, weil ein strafbarer Vorsatz nicht sicher nachweisbar ist.

Entscheidend ist außerdem, dass frühzeitig Ruhe in das Verfahren kommt. Unüberlegte Aussagen gegenüber Zoll oder Polizei können Missverständnisse verstärken. Eine professionelle Verteidigung sorgt dafür, dass Kommunikation kontrolliert erfolgt und dass alle Schritte auf eine diskrete, schnelle Verfahrensbeendigung ausgerichtet sind.

Warum Fachanwälte für Strafrecht und Steuerstrafrecht hier unverzichtbar sind

Schwarzarbeitsverfahren in der Gastronomie verbinden Strafrecht, Sozialversicherungsrecht, Steuerrecht und oft gewerberechtliche Fragen. Wer hier ohne spezialisierte Verteidigung reagiert, riskiert, dass betriebliche Realität und hektischer Alltag als Systematik missverstanden werden. Schleswig-holsteinische Rechtsprechung verlangt jedoch eine präzise Einzelfallprüfung. Wer diese Maßstäbe kennt, kann den Ausgang des Verfahrens erheblich beeinflussen.

Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel sind als Fachanwälte für Strafrecht und zertifizierte Berater für Steuerstrafrecht auf solche Verfahren spezialisiert. Sie wissen, wie Zoll und Staatsanwaltschaft in Schleswig-Holstein vorgehen, welche Argumente bei Gerichten in Kiel, Lübeck, Itzehoe oder Flensburg überzeugen und wie man Verfahren frühzeitig in Richtung Einstellung steuert. Ihr Ziel ist es, den Betrieb zu schützen, wirtschaftliche Risiken zu begrenzen und eine diskrete Lösung zu erreichen.

Wer in Schleswig-Holstein als Gastronom mit dem Vorwurf der Schwarzarbeit konfrontiert wird, sollte nicht abwarten und keine spontanen Angaben machen. Gerade am Anfang entscheidet sich, ob aus einer Kontrolle ein langwieriges Strafverfahren wird oder ob durch konsequente Verteidigung eine Einstellung des Verfahrens realistisch erreichbar bleibt.

Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel stehen Gastronomen in Kiel und ganz Schleswig-Holstein mit Erfahrung, Diskretion und strategischer Klarheit zur Seite, damit aus einem Verdacht kein existenzbedrohendes Strafverfahren wird und ein überzeugender Abschluss möglich bleibt.