Strafverfahren wegen Stalking gehören in Schleswig-Holstein zu den Delikten, die in den letzten Jahren spürbar zugenommen haben. Wer mit dem Vorwurf der Nachstellung nach § 238 StGB konfrontiert wird, erlebt oft, dass alltägliche Kommunikationssituationen plötzlich strafrechtlich bewertet werden. Ermittlungen beginnen nicht selten nach Trennungen, Konflikten im beruflichen Umfeld oder familiären Auseinandersetzungen. Was der Beschuldigte als harmlosen Kontakt, als Klärungsversuch oder als Missverständnis versteht, wird von der Gegenseite als Stalking interpretiert, und schon steht ein Strafverfahren wegen Stalking im Raum.
Die Belastung ist enorm, weil Stalking strafrechtlich als schwerwiegender Eingriff in die Lebensgestaltung des angeblich Geschädigten gilt. Eine Verurteilung kann Geldstrafen oder Freiheitsstrafen nach sich ziehen, zudem drohen Kontaktverbote, Auflagen und erhebliche Reputationsschäden. Gerade deshalb ist es entscheidend, frühzeitig eine spezialisierte Verteidigung einzuschalten, die den Sachverhalt präzise einordnet und auf eine Einstellung des Verfahrens hinarbeitet, wenn die Beweislage das zulässt.
Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel, beide Fachanwälte für Strafrecht und zertifizierte Berater für Steuerstrafrecht, vertreten Mandanten in Kiel und ganz Schleswig-Holstein seit vielen Jahren in Stalking-Verfahren. Sie kennen die besondere Dynamik solcher Konstellationen, die Emotionalität auf beiden Seiten und vor allem die Anforderungen, die die Gerichte in Schleswig-Holstein an den Nachweis einer strafbaren Nachstellung stellen. Ihr Ziel ist es, Verdachtsannahmen früh zu korrigieren, Missverständnisse offen zu legen und das Verfahren möglichst diskret zu beenden.
Wann Stalking nach § 238 StGB vorliegt und wann nicht
Der Tatbestand der Nachstellung setzt voraus, dass jemand einer anderen Person wiederholt nachstellt, etwa durch Kontaktaufnahmen, Beobachtungen oder das Aufsuchen der Nähe, und dadurch deren Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt. In Schleswig-Holstein wird in der Rechtsprechung immer wieder betont, dass nicht jeder unerwünschte Kontakt automatisch Stalking ist. Entscheidend ist, ob ein Verhalten eine gewisse Intensität erreicht und ob tatsächlich eine spürbare, objektiv nachvollziehbare Beeinträchtigung der Lebensführung eingetreten ist.
Die Gerichte in Kiel, Lübeck und Itzehoe prüfen deshalb regelmäßig sehr genau, wie häufig Kontakt gesucht wurde, in welchem Zusammenhang dies geschah und ob eine ernsthafte Bedrohungswirkung vorlag. Schleswig-holsteinische Entscheidungen machen deutlich, dass Konflikte nach einer Trennung, angeschnallte Kommunikation über Kinder oder Besitz und sogar wiederholte Nachrichten nicht zwingend strafbar sind, wenn sie nicht die Schwelle zur schwerwiegenden Beeinträchtigung überschreiten. Ebenso wird in der regionalen Rechtsprechung häufig herausgearbeitet, dass es auf den Gesamtzusammenhang ankommt, sodass eine einseitige oder verkürzte Darstellung des Geschehens nicht ausreicht, um den Tatbestand sicher zu belegen.
Gerade diese klare Linie der Rechtsprechung bietet in vielen Verfahren Ansatzpunkte, um den Vorwurf zu entkräften, weil sich zeigt, dass die strafrechtliche Schwelle nicht erreicht oder der Vorsatz nicht nachweisbar ist.
Warum Stalking-Verfahren so oft eskalieren
Stalking-Verfahren haben eine besondere Dynamik, weil sie häufig aus hoch emotionalen Situationen entstehen. Aus Sicht der Strafverfolgungsbehörden ist es wichtig, Betroffene zu schützen, und deshalb werden solche Vorwürfe früh ernst genommen. Gleichzeitig erleben Beschuldigte häufig, dass eine komplexe Beziehungsgeschichte auf wenige Vorwürfe reduziert wird. In Schleswig-Holstein zeigen zahlreiche Verfahren, dass der Kern des Konflikts oft im Zivil- oder Familienrecht liegt, während das Strafrecht nur als Eskalationsstufe hinzutritt.
Typisch ist auch, dass sich Vorwürfe auf Chatverläufe, Anruflisten oder Aussagen stützen, die aus einem längeren Beziehungskontext herausgelöst werden. Schleswig-holsteinische Gerichte betonen in ihrer Rechtsprechung daher immer wieder, dass eine sorgfältige Gesamtwürdigung erforderlich ist. Genau hier setzt eine effektive Verteidigung an, weil sie die vollständige Kommunikation, den Kontext und die Motivation sichtbar macht, statt nur einzelne Kontaktversuche isoliert zu betrachten.
Die möglichen Folgen eines Strafverfahrens wegen Stalking
Ein Ermittlungsverfahren wegen Stalking hat nicht nur strafrechtliche Risiken, sondern greift oft tief in das private und berufliche Leben ein. Schon im Ermittlungsstadium können Auflagen verhängt werden, etwa Kontakt- oder Näherungsverbote. Für Beamte, Lehrer, Ärzte oder Beschäftigte mit besonderer Vertrauensstellung kann allein die Existenz eines Stalking-Verfahrens schwerwiegende arbeitsrechtliche Konsequenzen auslösen. Auch im Familienrecht spielen solche Vorwürfe häufig eine Rolle, etwa bei Sorgerechts- oder Umgangsverfahren, was den Druck zusätzlich erhöht.
Gleichzeitig zeigt die Praxis in Schleswig-Holstein, dass eine Verurteilung keineswegs der Regelfall ist. Viele Verfahren enden durch Einstellung, weil Beweise nicht ausreichen, weil die Kontakte rechtlich anders einzuordnen sind oder weil die angebliche Beeinträchtigung nicht die gesetzliche Schwelle erreicht. Diese realistische Perspektive ist wichtig, weil sie deutlich macht, dass der Ausgang eines Stalking-Verfahrens gerade durch frühe und kluge Verteidigung maßgeblich beeinflusst werden kann.
Verteidigungsstrategien, die in Schleswig-Holstein häufig greifen
Erfolgreiche Verteidigung gegen Stalking-Vorwürfe beginnt mit der umfassenden Rekonstruktion des tatsächlichen Kontaktverlaufs. In vielen Fällen zeigt sich, dass der Beschuldigte nicht aus Belästigungsabsicht handelte, sondern etwa aus nachvollziehbaren Gründen kommunizierte, beispielsweise zur Klärung gemeinsamer Angelegenheiten, zur Organisation von Übergaben oder zur Konfliktbewältigung. Schleswig-holsteinische Rechtsprechung verlangt hier eine exakte Differenzierung zwischen nachvollziehbarer Kontaktaufnahme und strafbarer Nachstellung.
Ein weiterer Schlüsselpunkt ist die Beweisqualität. Aussagen von Beteiligten können subjektiv geprägt sein, und digitale Kommunikation ist oft fragmentarisch. Die Gerichte in Schleswig-Holstein legen deshalb großen Wert auf Widerspruchsfreiheit und Kontexttreue. Wenn die Verteidigung aufzeigt, dass Nachrichtenverkürzungen, Lücken oder wechselseitige Kontaktaufnahmen vorliegen, kann der Vorwurf erheblich an Tragfähigkeit verlieren. Gerade in Konstellationen mit gegenseitiger Kommunikation oder ambivalentem Verhalten der Gegenseite ist eine Einstellung des Verfahrens möglich, weil der für § 238 StGB erforderliche einseitige Nachstellungscharakter nicht sicher nachweisbar ist.
Auch die Frage des Vorsatzes steht im Mittelpunkt. Schleswig-holsteinische Gerichte machen regelmäßig deutlich, dass ein strafbarer Vorsatz nur dann vorliegt, wenn der Beschuldigte wusste oder billigend in Kauf nahm, dass er die Lebensgestaltung des anderen schwerwiegend beeinträchtigt. Wenn ein glaubhafter Irrtum, ein Missverständnis oder ein sozial üblicher Kommunikationsanlass erkennbar ist, eröffnet das der Verteidigung einen starken Weg zu einer Einstellung im Ermittlungsstadium.
Warum Fachanwälte für Strafrecht in Stalking-Verfahren entscheidend sind
Stalking-Verfahren verlangen juristische Präzision und ein tiefes Verständnis der psychologischen und sozialen Dynamik. Ohne erfahrene Verteidigung besteht die Gefahr, dass ein komplexer Beziehungskonflikt strafrechtlich verkürzt wird. Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel sind als Fachanwälte für Strafrecht in Schleswig-Holstein seit Jahren mit Nachstellungs- und Beziehungsdelikten befasst. Sie wissen, wie sensibel solche Verfahren geführt werden, wie wichtig eine ruhige, konsequente Aktenarbeit ist und welche Maßstäbe die Gerichte in Schleswig-Holstein tatsächlich anlegen.
Ihr Vorgehen ist darauf ausgerichtet, vorschnelle Festlegungen zu verhindern, die Beweislage objektiv zu ordnen und den Fall so früh wie möglich in Richtung einer Einstellung des Verfahrens zu steuern. Mandanten profitieren dabei von klarer Kommunikation, diskretem Auftreten und einer strategischen Verteidigung, die den gesamten Kontext sichtbar macht.
Wer in Schleswig-Holstein mit einem Stalking-Vorwurf konfrontiert wird, sollte nicht abwarten und keine spontanen Angaben machen. Gerade am Anfang entscheidet sich oft, ob ein Anfangsverdacht eskaliert oder ob die Weichen früh auf Entlastung gestellt werden können. Eine professionelle Verteidigung eröffnet in vielen Fällen eine realistische Chance auf eine Einstellung, bevor das Verfahren berufliche und private Schäden verursacht.
Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel stehen Betroffenen in Kiel und ganz Schleswig-Holstein mit Erfahrung, Diskretion und strategischer Stärke zur Seite, damit aus einem Missverständnis kein langwieriges Stalking-Strafverfahren wird und eine frühzeitige Beendigung erreichbar bleibt.