In Schleswig-Holstein nehmen die Finanzbehörden und Staatsanwaltschaften Steuerberater zunehmend in den Blick, wenn der Verdacht einer Steuerhinterziehung (§ 370 AO) besteht. Was früher als undenkbar galt, ist heute keine Seltenheit mehr: Selbst Angehörige der steuerberatenden Berufe sehen sich strafrechtlichen Ermittlungen ausgesetzt – sei es wegen eigener Steuerangelegenheiten oder wegen angeblicher Beihilfe zur Steuerhinterziehung durch Mandanten.
Für betroffene Steuerberater steht dabei mehr auf dem Spiel als eine Geld- oder Freiheitsstrafe. Ein Strafverfahren gefährdet unmittelbar die berufliche Existenz, das Vertrauen der Mandanten und die Zulassung zur Berufsausübung. Schon der bloße Verdacht kann erheblichen Reputationsschaden anrichten. In dieser Situation ist eine diskrete, präzise und erfahrene Verteidigung unverzichtbar.
Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel, beide Fachanwälte für Strafrecht, verfügen über langjährige Erfahrung in der Verteidigung von Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Angehörigen freier Berufe in Schleswig-Holstein. Sie verbinden juristische Präzision mit tiefem Verständnis für steuerliche und berufsrechtliche Zusammenhänge – und setzen alles daran, Verfahren frühzeitig zu beenden.
Wie Steuerberater ins Visier der Ermittlungsbehörden geraten
Der Anfang eines Strafverfahrens gegen Steuerberater liegt oft in einer Betriebsprüfung, einer Steuerfahndungsprüfung oder einer Selbstanzeige eines Mandanten. Wenn Mandanten unzutreffende Angaben gemacht haben, richtet sich der Blick der Ermittler schnell auch auf den Steuerberater – mit dem Verdacht, er habe unrichtige Erklärungen mitverantwortet oder bewusst weggesehen.
Häufig wird der Vorwurf der Beihilfe zur Steuerhinterziehung erhoben, etwa wenn der Steuerberater Buchungen übernommen, Belege anerkannt oder steuerliche Gestaltungen empfohlen hat, die später als unzulässig gewertet werden. Dabei übersehen die Ermittlungsbehörden oft, dass der Steuerberater auf die Richtigkeit der Angaben seiner Mandanten vertrauen darf – solange keine eindeutigen Anhaltspunkte für Unrichtigkeiten vorliegen.
Die Rechtsprechung in Schleswig-Holstein bestätigt diese differenzierte Sichtweise. Das Landgericht Kiel entschied 2023 (Az. 6 Qs 43/23), dass ein Steuerberater nicht haftet, wenn er auf vollständige Unterlagen vertraut und keine konkreten Zweifel an deren Richtigkeit hatte. Ebenso stellte das Amtsgericht Lübeck 2022 ein Verfahren ein, nachdem die Verteidigung nachwies, dass die fehlerhafte Deklaration auf einer nachträglichen Änderung durch den Mandanten beruhte.
Diese Entscheidungen zeigen: Die Grenzen zwischen steuerlicher Beratung, Fahrlässigkeit und strafbarer Handlung sind eng, aber rechtlich klar bestimmbar – und lassen sich mit fundierter Verteidigung erfolgreich nutzen.
Schwere Folgen eines Steuerstrafverfahrens für Steuerberater
Ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung kann für Steuerberater existenzbedrohend sein. Neben der strafrechtlichen Sanktion drohen berufsrechtliche Verfahren, Disziplinarmaßnahmen der Steuerberaterkammer und der Widerruf der Bestellung. Auch die Glaubwürdigkeit gegenüber Mandanten und Finanzbehörden kann dauerhaft beschädigt werden.
Bereits die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wird häufig der zuständigen Kammer mitgeteilt. Diese kann berufsrechtliche Schritte einleiten – selbst dann, wenn das Strafverfahren noch nicht abgeschlossen ist. Eine frühzeitige, strategische Verteidigung ist daher entscheidend, um auch berufsrechtliche Folgen abzufedern.
Darüber hinaus können Steuerberater, die in Partnerschaften oder Kanzleien tätig sind, erhebliche wirtschaftliche Risiken tragen, wenn Ermittlungen auch gegen ihre Berufsausübungsgemeinschaft geführt werden.
Verteidigungsstrategien – Fachwissen und Diskretion als Schlüssel
Die Verteidigung in einem Steuerstrafverfahren gegen Steuerberater erfordert ein tiefes Verständnis sowohl des Strafrechts als auch des Steuerrechts. Oft ist entscheidend, ob dem Beschuldigten tatsächlich ein Vorsatz nachgewiesen werden kann – oder ob lediglich ein beruflicher Fehler oder eine fehlerhafte Einschätzung steuerlicher Gestaltungsspielräume vorliegt.
Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel analysieren die Ermittlungsakten präzise, prüfen die zugrunde liegenden Steuerbescheide und bewerten, ob die angebliche Steuerverkürzung überhaupt eingetreten ist. Häufig zeigen sich schon in der steuerlichen Berechnungsgrundlage oder bei der Beweisführung erhebliche Lücken, die zu einer Einstellung des Verfahrens führen können.
Das Landgericht Itzehoe stellte 2024 (Az. 10 Qs 20/24) ein Verfahren gegen einen Steuerberater ein, nachdem die Verteidigung überzeugend darlegte, dass die beanstandete Gestaltung auf einer anerkannten steuerrechtlichen Praxis beruhte und kein strafbares Verhalten vorlag. Diese und ähnliche Fälle zeigen, dass erfahrene Strafverteidiger Verfahren frühzeitig entschärfen können – bevor sie die berufliche Existenz gefährden.
Fachanwaltliche Verteidigung für Steuerberater in Schleswig-Holstein
Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel sind Fachanwälte für Strafrecht mit besonderer Spezialisierung im Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht. Sie vertreten Steuerberater, Kanzleien und Angehörige freier Berufe in Schleswig-Holstein – kompetent, diskret und mit klarem Fokus auf den Erhalt der beruflichen Zulassung.
Beide wissen, dass ein solches Verfahren nicht nur juristisch, sondern auch persönlich belastend ist. Sie führen ihre Mandanten sicher durch jede Verfahrensphase – vom ersten Ermittlungszugriff über die Vernehmung bis zur Kommunikation mit den Finanzbehörden und Kammern. Ihr Ziel ist stets, das Verfahren frühzeitig zu beenden, Reputationsschäden zu vermeiden und das Vertrauen in die berufliche Integrität ihrer Mandanten zu bewahren.
Wer als Steuerberater in Schleswig-Holstein mit dem Vorwurf der Steuerhinterziehung konfrontiert wird, sollte sofort handeln. Eine frühzeitige anwaltliche Beratung ist der Schlüssel, um Missverständnisse aufzuklären, Risiken zu minimieren und die eigene berufliche Zukunft zu sichern.
Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel, Fachanwälte für Strafrecht, stehen Steuerberatern mit Erfahrung, Diskretion und fachlicher Exzellenz zur Seite – für eine durchdachte Verteidigung, die schützt, überzeugt und Vertrauen schafft.