Ein brisantes Thema für die Baubranche
In den vergangenen Jahren geraten Bauunternehmer in Schleswig-Holstein immer häufiger in den Fokus der Steuerfahndung und der für Wirtschaftsstrafsachen zuständigen Spezialabteilung der Staatsanwaltschaft Kiel. Der Vorwurf lautet in vielen Fällen auf Steuerhinterziehung. Besonders im Baugewerbe führen die komplexen Auftragsstrukturen, der Einsatz zahlreicher Subunternehmer und die Abwicklung von Zahlungen in bar schnell zu Verdachtsmomenten. Selbst wenn keine vorsätzliche Täuschungsabsicht vorliegt, sehen sich betroffene Unternehmer häufig mit umfangreichen Ermittlungen konfrontiert.
Typische Ausgangssituationen für Ermittlungen
Aus der Verteidigungspraxis der Fachanwälte für Strafrecht Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel lässt sich beobachten, dass Verfahren wegen Steuerhinterziehung im Baugewerbe oft aus ähnlichen Konstellationen entstehen. Häufig beanstanden die Ermittlungsbehörden beispielsweise nicht ordnungsgemäß abgeführte Umsatzsteuer bei Teil- oder Abschlagszahlungen. Ebenso geraten Unternehmer ins Visier der Staatsanwaltschaft, wenn Rechnungen im Raum stehen, die als Scheingeschäfte gewertet werden könnten. Auch der Vorwurf der Schwarzarbeit mit gleichzeitigen Verstößen gegen sozialversicherungsrechtliche Pflichten oder verdeckte Lohnzahlungen außerhalb der offiziellen Buchhaltung kann Auslöser eines Steuerstrafverfahrens sein. Selbst organisatorische Fehler wie verspätet abgegebene oder unvollständige Steuererklärungen werden in manchen Fällen als Hinweis auf eine mögliche Steuerhinterziehung interpretiert. Hinzu kommen Konstellationen, in denen private Ausgaben des Unternehmers als verdeckte Gewinnausschüttungen gewertet werden.
Schwere strafrechtliche und wirtschaftliche Folgen
Die strafrechtlichen und wirtschaftlichen Konsequenzen solcher Vorwürfe können für Bauunternehmer existenzbedrohend sein. Bereits ab einer hinterzogenen Steuer von 50.000 Euro droht regelmäßig eine Freiheitsstrafe, und ab einer Million Euro wird diese in der Regel nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt. Hinzu kommen erhebliche Geldstrafen, Zinsforderungen und gegebenenfalls der vorübergehende oder dauerhafte Ausschluss von öffentlichen Aufträgen. Nicht selten frieren die Ermittlungsbehörden Konten ein oder beschlagnahmen geschäftliche Unterlagen, was den laufenden Betrieb massiv beeinträchtigen kann. Auch der Reputationsschaden ist im Baugewerbe gravierend, da er das Vertrauen von Auftraggebern und Geschäftspartnern nachhaltig erschüttert. In vielen Fällen führt ein solches Verfahren, wenn es nicht rechtzeitig gestoppt wird, zur wirtschaftlichen Schieflage bis hin zur Insolvenz.
Möglichkeiten einer erfolgreichen Verteidigung
Trotz der Schwere der Vorwürfe gibt es verschiedene Strategien, um ein Steuerstrafverfahren günstig zu beeinflussen. Eine rechtzeitig und vollständig abgegebene Selbstanzeige kann unter bestimmten Voraussetzungen zur Straffreiheit führen. Häufig ist es möglich, durch eine kritische Überprüfung der Beweislage und der Schätzungen des Finanzamts erhebliche Zweifel an den Vorwürfen zu begründen. In anderen Fällen lässt sich durch Verhandlungen mit der Staatsanwaltschaft eine Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage erreichen. Wichtig ist dabei, dass alle Schritte gezielt aufeinander abgestimmt werden, um keine taktischen Vorteile zu verspielen. Auch die diskrete Verfahrensführung spielt eine große Rolle, um unnötige Öffentlichkeit und damit verbundene Rufschäden zu vermeiden.
Hier zeigt sich, wie entscheidend es ist, Verteidiger an der Seite zu haben, die die Arbeitsweise der Ermittlungsbehörden genau kennen und ihre Möglichkeiten realistisch einschätzen können.
Fachanwälte für Strafrecht mit besonderer Erfahrung im Steuerstrafrecht
Die Fachanwälte für Strafrecht Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel sind zugleich zertifizierte Berater für Steuerstrafrecht. Sie verfügen über langjährige Erfahrung in der Verteidigung von Unternehmern in Steuerstrafverfahren, insbesondere vor der Spezialabteilung für Wirtschaftsstrafsachen der Staatsanwaltschaft Kiel. Durch diese Spezialisierung wissen sie, wie die Ermittlungsbehörden denken, welche Ansatzpunkte für die Verteidigung bestehen und wie man Verfahren bereits im Ermittlungsstadium effektiv zur Einstellung bringt.
Die Erfolgsbilanz der Fachanwälte für Strafrecht Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel ist überdurchschnittlich. Ein erheblicher Teil der von ihnen geführten Verfahren endet ohne öffentliche Hauptverhandlung, sodass ihre Mandanten nicht mit einer medialen Berichterstattung rechnen müssen. Gerade für Bauunternehmer, deren geschäftlicher Erfolg wesentlich vom Vertrauen ihrer Kunden abhängt, ist dieser Schutz von unschätzbarem Wert.
Wer sich in Schleswig-Holstein dem Vorwurf der Steuerhinterziehung ausgesetzt sieht, insbesondere im sensiblen Bereich des Baugewerbes, findet in den Fachanwälten für Strafrecht Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel die bestmögliche Verteidigung. Ihre Kombination aus juristischer Präzision, strategischem Verhandlungsgeschick und tiefem Verständnis für die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen macht sie zu einer herausragenden Wahl für jeden, der in dieser Lage kompetente und konsequente Vertretung benötigt.