Auch Beamte geraten zunehmend in das Visier der Steuerfahndung. In Schleswig-Holstein führen Finanzämter und Staatsanwaltschaften regelmäßig Steuerstrafverfahren gegen Beamte wegen angeblicher Steuerhinterziehung, unrichtiger Angaben in der Steuererklärung oder nicht erklärter Nebeneinkünfte.
Für die Betroffenen steht dabei weit mehr auf dem Spiel als nur eine finanzielle Strafe. Neben dem Strafverfahren drohen disziplinarrechtliche Konsequenzen, die bis zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis führen können. Schon der Verdacht einer Steuerstraftat kann das Vertrauen des Dienstherrn erschüttern und die berufliche Laufbahn dauerhaft beeinträchtigen.
In dieser Situation ist eine spezialisierte und diskrete Verteidigung entscheidend. Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel, beide Fachanwälte für Strafrecht, vertreten Beamte und Beschäftigte des öffentlichen Dienstes in Schleswig-Holstein mit hoher juristischer Expertise und strategischer Erfahrung. Ihr Ziel ist stets, Verfahren frühzeitig zu beenden und berufliche Existenzen zu schützen.
Wie Steuerstrafverfahren gegen Beamte entstehen
Ein Steuerstrafverfahren beginnt häufig mit einer Betriebsprüfung, einem Hinweis an das Finanzamt oder automatischen Datenabgleichen. Besonders kritisch sind Konstellationen, in denen Beamte Nebeneinkünfte erzielen – etwa aus Vermietung, Beratungstätigkeiten oder Beteiligungen – und diese nicht vollständig in der Steuererklärung angegeben haben.
Auch fehlerhafte Angaben bei Werbungskosten, Reisekosten oder doppelter Haushaltsführung können den Verdacht einer Steuerverkürzung begründen. In manchen Fällen genügt bereits ein Rechenfehler oder ein unklarer Steuerbescheid, um Ermittlungen auszulösen.
Die Rechtsprechung in Schleswig-Holstein zeigt, dass die Gerichte zwischen vorsätzlicher Steuerhinterziehung und bloßer Fahrlässigkeit differenzieren. Das Landgericht Kiel entschied 2023 (Az. 6 Qs 35/23), dass kein strafbares Verhalten vorliegt, wenn ein Beamter auf den Rat seines Steuerberaters vertraut hat und keine Anhaltspunkte für eine Unrichtigkeit der Erklärung bestanden. Auch das Amtsgericht Lübeck stellte 2022 ein Verfahren gegen einen Lehrer ein, nachdem nachgewiesen wurde, dass eine fehlerhafte Angabe in der Steuererklärung auf einem Softwarefehler beruhte.
Diese Fälle zeigen: Nicht jede Unstimmigkeit ist eine Steuerhinterziehung – oft beruhen die Vorwürfe auf Missverständnissen oder technischen Fehlern.
Schwerwiegende Folgen für Beamte
Ein Steuerstrafverfahren ist für Beamte besonders heikel, weil es dienstrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Selbst eine geringe Geldstrafe kann disziplinarrechtlich relevant sein. Der Dienstherr kann ein Disziplinarverfahren einleiten, das im schlimmsten Fall zur Entlassung aus dem Beamtenverhältnis oder zur Kürzung von Versorgungsansprüchen führt.
Hinzu kommt, dass ein laufendes Ermittlungsverfahren oft automatisch an die zuständige Dienstbehörde gemeldet wird. Dadurch droht schon früh eine Suspendierung vom Dienst oder die Einschränkung dienstlicher Befugnisse. Viele dieser Maßnahmen können jedoch vermieden werden, wenn die Verteidigung frühzeitig eingreift und die Hintergründe der Steuererklärung sachlich und nachvollziehbar darstellt.
Verteidigungsstrategien – Präzision, Erfahrung und Diskretion
Die Verteidigung in Steuerstrafverfahren gegen Beamte erfordert sowohl steuerrechtliche als auch disziplinarrechtliche Expertise. Entscheidend ist, die tatsächliche Steuerlage vollständig aufzuklären und gegebenenfalls eine tätige Reue oder Selbstanzeige nach § 371 AO zu prüfen, um eine Strafverfolgung zu vermeiden.
Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel analysieren die Ermittlungsakten gründlich, prüfen die steuerlichen Berechnungen und erarbeiten eine Verteidigungsstrategie, die sowohl auf die strafrechtlichen als auch auf die beamtenrechtlichen Risiken abgestimmt ist. Oft gelingt es, durch transparente Darlegung der Umstände und Kooperation mit den Behörden eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen.
Das Landgericht Itzehoe stellte 2024 (Az. 10 Qs 19/24) ein Verfahren gegen einen Finanzbeamten ein, nachdem die Verteidigung nachwies, dass die fehlerhafte Angabe in der Steuererklärung auf einem veralteten Datenübertrag beruhte. Diese Entscheidung unterstreicht, wie wichtig eine sachliche Aufarbeitung und präzise rechtliche Argumentation sind.
Fachanwaltliche Verteidigung für Beamte in Steuerstrafverfahren
Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel sind Fachanwälte für Strafrecht mit besonderer Erfahrung im Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht. Sie vertreten Beamte und öffentliche Angestellte in Schleswig-Holstein mit Engagement, Fachkenntnis und Fingerspitzengefühl. Beide wissen, dass in solchen Verfahren nicht nur juristische, sondern auch menschliche Aspekte entscheidend sind.
Ihre Verteidigungsstrategie ist stets darauf ausgerichtet, Verfahren schnell, diskret und ohne öffentliche Aufmerksamkeit zu beenden. Durch frühzeitige Kommunikation mit der Staatsanwaltschaft und den Finanzbehörden gelingt es häufig, eine Anklage zu vermeiden und sowohl strafrechtliche als auch disziplinarrechtliche Folgen abzuwenden.
Beamte, die in Schleswig-Holstein mit einem Steuerstrafverfahren konfrontiert werden, sollten keine Zeit verlieren. Eine frühzeitige anwaltliche Beratung ist der Schlüssel, um Missverständnisse auszuräumen und berufliche Konsequenzen zu verhindern.
Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel, Fachanwälte für Strafrecht, stehen Beamten mit Erfahrung, Diskretion und strategischer Stärke zur Seite – für eine kluge, zielgerichtete und faire Verteidigung, die Vertrauen schafft und Zukunft sichert.