Freiberufler im Fokus der Steuerfahndung
Freiberufler genießen steuerlich einige Privilegien, gleichzeitig unterliegen sie jedoch strengen Erklärungspflichten gegenüber dem Finanzamt. Wer als Arzt, Rechtsanwalt, Architekt, Journalist oder IT-Spezialist tätig ist, muss seine Einkünfte ordnungsgemäß erklären und die entsprechenden Steuern abführen. Kommt es dabei zu Fehlern oder Unregelmäßigkeiten, droht schnell der schwerwiegende Vorwurf der Steuerhinterziehung nach § 370 AO.
In Schleswig-Holstein – von Kiel über Lübeck und Flensburg bis Neumünster und Itzehoe – führen die Finanzämter regelmäßig Prüfungen bei Freiberuflern durch. Schon kleinere Abweichungen können ausreichen, um ein Steuerstrafverfahren einzuleiten.
Typische Fallkonstellationen in der Praxis
In der Praxis ergeben sich Steuerstrafverfahren gegen Freiberufler häufig aus denselben Mustern. Nicht selten werden Einnahmen verschwiegen, insbesondere Bargeldeinnahmen oder Honorare aus Nebentätigkeiten. Auch das Ansetzen überhöhter Betriebsausgaben oder die unzulässige Nutzung von Steuervorteilen führt regelmäßig zu Ermittlungen. Zudem geraten Freiberufler ins Visier der Behörden, wenn sie Umsatzsteuervoranmeldungen unvollständig abgeben oder Vorsteuer aus nicht ordnungsgemäßen Rechnungen geltend machen.
Die Rechtsprechung in Schleswig-Holstein verdeutlicht, wie streng die Gerichte hier urteilen. So verurteilte das Landgericht Kiel 2020 einen freiberuflichen Architekten zu einer Geldstrafe, nachdem er über Jahre hinweg Einnahmen aus Nebentätigkeiten nicht erklärt hatte. Das Amtsgericht Lübeck stellte 2019 ein Verfahren ein, nachdem ein Arzt seine steuerlichen Pflichten nachträglich vollständig erfüllt und die Steuern nachgezahlt hatte. Das Landgericht Flensburg entschied 2021, dass die wiederholte Abgabe unvollständiger Umsatzsteuervoranmeldungen bereits den Tatbestand der Steuerhinterziehung erfüllt, selbst wenn es sich um kleinere Beträge handelt.
Strafrechtliche und wirtschaftliche Folgen
Die Strafen für Steuerhinterziehung sind erheblich. Nach § 370 AO drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren, in besonders schweren Fällen sogar bis zu zehn Jahren.
Das Landgericht Neumünster stellte 2018 klar, dass bei Hinterziehungsbeträgen ab 100.000 Euro regelmäßig Freiheitsstrafen verhängt werden, ab einer Million Euro sogar ohne Bewährung. Für Freiberufler bedeutet dies nicht nur eine persönliche Strafe, sondern auch schwerwiegende wirtschaftliche Folgen: hohe Steuernachzahlungen, Zinsen und Säumniszuschläge sowie der mögliche Verlust von Mandanten oder Patienten aufgrund eines beschädigten Rufes.
Vorgehen der Ermittlungsbehörden
Die Finanzbehörden in Schleswig-Holstein arbeiten eng mit der Steuerfahndung zusammen. Ausgangspunkt für viele Verfahren sind Betriebsprüfungen, Kontrollmitteilungen, Hinweise von Dritten oder Auswertungen elektronischer Daten. Auffällige Abweichungen zwischen erklärten Einkünften und dem tatsächlichen Lebensstil führen regelmäßig zu Ermittlungen.
Häufig kommt es auch zu Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmen von Unterlagen, wenn der Verdacht einer vorsätzlichen Steuerhinterziehung besteht. Für die Verteidigung ist entscheidend, ob diese Maßnahmen rechtmäßig waren und ob die Berechnungen der Finanzverwaltung auf belastbaren Grundlagen beruhen oder lediglich auf Schätzungen.
Verteidigungsstrategien im Steuerstrafverfahren
Eine erfolgreiche Verteidigung beginnt mit der sorgfältigen Analyse der steuerlichen Vorwürfe. War die Steuerverkürzung tatsächlich vorsätzlich oder handelt es sich um ein Versehen, eine fehlerhafte Beratung oder ein organisatorisches Problem? Auch die Abgrenzung zwischen fahrlässiger Steuerverkürzung und vorsätzlicher Steuerhinterziehung ist entscheidend für die Strafzumessung.
Die Rechtsprechung in Schleswig-Holstein zeigt, dass Gerichte zu differenzieren bereit sind. So entschied das Amtsgericht Itzehoe 2020, dass ein Verfahren einzustellen ist, wenn die unrichtigen Angaben auf einer fehlerhaften Steuerberatung beruhten und der Freiberufler plausibel darlegen konnte, dass er auf die Richtigkeit vertraute.
Ein weiterer zentraler Verteidigungsansatz ist die Schadenswiedergutmachung. Wer die hinterzogenen Beträge vollständig nachzahlt, kann häufig eine Verfahrenseinstellung nach § 153a StPO erreichen oder zumindest eine erhebliche Strafmilderung.
Warum Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel die beste Wahl sind
Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung sind für Freiberufler besonders belastend, da sie nicht nur strafrechtliche Strafen, sondern auch den Verlust von Ansehen, Vertrauen und Mandanten nach sich ziehen können. Hier sind Verteidiger gefragt, die das Strafrecht ebenso wie das Steuerrecht im Detail beherrschen.
Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel sind Fachanwälte für Strafrecht und zugleich zertifizierte Berater für Steuerstrafrecht. Sie verfügen über langjährige Erfahrung in der Verteidigung von Freiberuflern – von Ärzten über Architekten bis hin zu Rechtsanwälten – und kennen die Ermittlungsstrategien der Steuerfahndung ebenso wie die Rechtsprechung der Amts- und Landgerichte in Schleswig-Holstein.
Ihre Mandanten profitieren von einer Verteidigung, die juristisch präzise, wirtschaftlich fundiert und strategisch durchdacht ist. Ziel ist es, Verfahren frühzeitig zur Einstellung zu bringen, Strafen abzumildern und die berufliche Existenz der Freiberufler zu sichern.
Risiken erkennen – rechtzeitig verteidigen
Der Vorwurf der Steuerhinterziehung ist für Freiberufler existenzbedrohend. Neben Geld- oder Freiheitsstrafen drohen hohe Nachforderungen und ein schwerer Reputationsverlust. Wer in Schleswig-Holstein mit einem Steuerstrafverfahren konfrontiert ist, sollte frühzeitig spezialisierte Strafverteidiger einschalten.
Mit Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel stehen Freiberuflern zwei erfahrene Fachanwälte für Strafrecht zur Seite, die entschlossen, diskret und hochspezialisiert agieren – und so die bestmögliche Grundlage schaffen, um strafrechtliche und wirtschaftliche Risiken erfolgreich abzuwehren.