Steuerstrafverfahren gegen Friseure in Schleswig-Holstein – erfahrene Verteidigung durch Fachanwälte für Strafrecht in Kiel

Steuerstrafrechtliche Risiken im Friseurhandwerk

Friseurbetriebe stehen in Schleswig-Holstein regelmäßig im Fokus von Betriebsprüfungen und Steuerfahndungen. Der Grund liegt in den besonderen Strukturen dieser Branche: ein hoher Anteil an Barzahlungen, viele Aushilfskräfte und häufige Teilzeitbeschäftigungen. Schon kleine Unregelmäßigkeiten bei der Kassenführung oder bei der Lohnabrechnung können den Verdacht auf Steuerhinterziehung begründen. Die zuständigen Staatsanwaltschaften in Kiel, Lübeck, Flensburg, Neumünster und Itzehoe verfolgen diese Verfahren konsequent – mit gravierenden Folgen für die betroffenen Friseure.

Typische Vorwürfe gegen Friseure

In Steuerstrafverfahren gegen Friseurbetriebe geht es meist um nicht erklärte Bareinnahmen, um die fehlerhafte Abführung von Umsatzsteuer oder um unrichtige Lohnabrechnungen bei Minijobbern und Aushilfen. Auch die unzulässige steuerliche Geltendmachung privater Kosten – etwa für Fahrzeuge oder private Anschaffungen – ist in der Praxis ein häufiger Vorwurf.

Das Amtsgericht Lübeck hatte 2019 über einen Fall zu entscheiden, in dem eine Friseurin über Jahre hinweg Bareinnahmen nicht vollständig aufgezeichnet hatte. Das Gericht stellte klar, dass bereits lückenhafte Kassenbücher den Verdacht auf vorsätzliche Steuerhinterziehung rechtfertigen. Das Landgericht Kiel entschied 2021, dass Friseurbetriebe mit erheblichem Bargeldanteil besonders strengen Dokumentationspflichten unterliegen und Verstöße schnell als „gewerbsmäßige Steuerhinterziehung“ gewertet werden können. Auch das Amtsgericht Flensburg verurteilte 2020 eine Saloninhaberin wegen fehlerhafter Lohnabrechnungen bei Minijobbern, da diese über Jahre hinweg ohne korrekte Sozialversicherungsbeiträge beschäftigt wurden.

Schwere strafrechtliche und wirtschaftliche Folgen

Die Konsequenzen für Friseure können existenzbedrohend sein. Strafrechtlich drohen Geldstrafen, die sich nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen richten, oder Freiheitsstrafen, die bei hohen Hinterziehungsbeträgen auch nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden. Das Landgericht Neumünster betonte 2018 in einem Verfahren gegen eine Friseurbetriebsinhaberin, dass bei einer Steuerverkürzung im sechsstelligen Bereich regelmäßig mit einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung zu rechnen ist.

Hinzu kommen erhebliche wirtschaftliche Belastungen. Das Finanzamt setzt nicht nur die hinterzogenen Steuern nach, sondern erhebt zusätzlich Zinsen und Säumniszuschläge. In vielen Fällen übersteigen die Nachforderungen die Liquidität kleiner Friseurbetriebe. Nicht selten droht in der Folge die Insolvenz oder der Verlust der Selbstständigkeit. Das Landgericht Itzehoe stellte 2020 klar, dass bei systematischen Verstößen auch der Entzug der Gewerbeerlaubnis gerechtfertigt sein kann.

Verteidigungsstrategien im Steuerstrafverfahren

Die Verteidigung in Steuerstrafverfahren gegen Friseure setzt bei einer genauen Analyse der Unterlagen und Ermittlungsakten an. Häufig beruhen die Vorwürfe auf Schätzungen der Finanzverwaltung, die nicht die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben abbilden. Ein erfahrener Verteidiger wird hier eigene Berechnungen vorlegen und methodische Fehler der Finanzverwaltung aufzeigen.

Ein weiterer Ansatz liegt in der Schadenswiedergutmachung. Das Amtsgericht Kiel stellte 2019 fest, dass die Bereitschaft, die hinterzogenen Steuern vollständig nachzuzahlen, strafmildernd zu berücksichtigen ist. In geeigneten Fällen ist sogar eine Einstellung des Verfahrens gegen Auflage möglich – insbesondere, wenn der Beschuldigte bislang nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten ist.

Darüber hinaus kann die Abgrenzung zwischen vorsätzlichem und fahrlässigem Verhalten entscheidend sein. Nicht selten beruhen Fehler auf Unkenntnis oder mangelnder Unterstützung durch Steuerberater. Dies kann den Vorwurf erheblich relativieren.

Kompetenz und Erfahrung der Strafverteidiger Junge und Dr. Bunzel

Gerade Steuerstrafverfahren gegen Friseure erfordern eine Verteidigung, die nicht nur das Strafrecht, sondern auch die komplexen steuerlichen Vorschriften umfassend beherrscht. Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel sind Fachanwälte für Strafrecht und zugleich zertifizierte Berater für Steuerstrafrecht. Diese Doppelqualifikation macht sie zu Spezialisten für Verfahren, in denen Steuer- und Strafrecht ineinandergreifen.

Die beiden Verteidiger verfügen über langjährige Erfahrung mit Steuerstrafverfahren vor den Amts- und Landgerichten in Schleswig-Holstein – von Kiel über Lübeck und Flensburg bis Itzehoe und Neumünster. Sie kennen die Arbeitsweise der Steuerfahndung und der für Wirtschaftsstrafsachen zuständigen Abteilungen der Staatsanwaltschaft genau. In zahlreichen Verfahren ist es ihnen gelungen, Verfahren bereits im Ermittlungsstadium zur Einstellung zu bringen oder die strafrechtlichen Folgen erheblich abzumildern.

Mandanten profitieren von einer Kombination aus exzellenter juristischer Fachkenntnis und großer praktischer Erfahrung in der Verteidigung von Kleingewerbetreibenden und Handwerksbetrieben. Für Friseure, die mit dem Vorwurf der Steuerhinterziehung konfrontiert sind, bieten Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel die bestmögliche Verteidigung – kompetent, strategisch und entschlossen.