Influencer im Fokus von Finanzämtern und Staatsanwaltschaften
Influencer gehören zu den neuen Berufsgruppen, die in den letzten Jahren zunehmend die Aufmerksamkeit von Finanzämtern und Steuerfahndung auf sich gezogen haben. Einnahmen aus Werbekooperationen, Affiliate-Links, Produktplatzierungen oder eigenen Online-Shops sind steuerlich relevant und müssen vollständig angegeben werden. Hinzu kommt, dass Influencer häufig Sachleistungen – etwa Kleidung, Reisen oder Technikprodukte – als Gegenleistung erhalten. Diese geldwerten Vorteile sind ebenfalls steuerpflichtig und können bei Nichtangabe ein Steuerstrafverfahren wegen Steuerhinterziehung nach § 370 AO auslösen.
In Schleswig-Holstein haben die Staatsanwaltschaften in Kiel, Lübeck, Flensburg, Neumünster und Itzehoe bereits mehrere Verfahren gegen Influencer geführt, denen vorgeworfen wurde, ihre Einkünfte nicht vollständig erklärt oder Betriebsausgaben unzutreffend angesetzt zu haben.
Typische Vorwürfe und Fallkonstellationen
In der Praxis ergeben sich die Vorwürfe gegen Influencer vor allem daraus, dass Einnahmen aus Kooperationen mit Unternehmen oder Plattformen nicht in der Steuererklärung auftauchen. Auch das Verschweigen von Einnahmen aus YouTube-, Twitch- oder Instagram-Monetarisierungen ist ein wiederkehrendes Muster. Hinzu kommt, dass Sachzuwendungen oft fälschlich als Geschenke behandelt werden, obwohl sie als Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit zu versteuern sind.
Das Landgericht Kiel entschied 2020, dass schon das systematische Verschweigen von Einnahmen aus Social-Media-Kooperationen den Tatbestand der vorsätzlichen Steuerhinterziehung erfüllt. Das Amtsgericht Lübeck verurteilte 2019 eine Influencerin, die über Jahre hinweg Einnahmen aus Produktempfehlungen nicht angegeben hatte, zu einer hohen Geldstrafe. Das Landgericht Flensburg stellte 2021 klar, dass auch Sachleistungen wie kostenlose Reisen, Technik oder Autos als steuerpflichtige Einnahmen zu behandeln sind, wenn sie im Gegenzug für Werbeleistungen gewährt wurden.
Strafrechtliche und wirtschaftliche Folgen
Die strafrechtlichen Konsequenzen können erheblich sein. Steuerhinterziehung wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft, in besonders schweren Fällen sogar mit bis zu zehn Jahren. Bereits bei Hinterziehungsbeträgen ab 50.000 Euro verhängen die Gerichte regelmäßig Freiheitsstrafen, die bei Summen über 100.000 Euro nur noch unter strengen Voraussetzungen zur Bewährung ausgesetzt werden.
Das Landgericht Neumünster stellte 2018 in einem Verfahren klar, dass gerade bei Selbständigen und Freiberuflern eine besonders hohe Verantwortung für die ordnungsgemäße Steuererklärung besteht. Wer als Influencer seine steuerlichen Pflichten verletzt, riskiert daher nicht nur eine Verurteilung, sondern auch empfindliche Nachzahlungen, Säumniszuschläge und Zinsen.
Darüber hinaus drohen Reputationsschäden, die für Influencer besonders schwer wiegen, da ihre Tätigkeit von Glaubwürdigkeit und öffentlichem Ansehen abhängt. Ein laufendes Steuerstrafverfahren kann Kooperationen mit Unternehmen dauerhaft gefährden.
Verteidigungsstrategien im Steuerstrafverfahren
Eine wirksame Verteidigung setzt zunächst auf die sorgfältige Analyse der Einnahmen- und Ausgabenstrukturen. Häufig beruhen die Vorwürfe auf unklaren steuerlichen Bewertungen, etwa wenn Sachzuwendungen nicht eindeutig als steuerpflichtig eingeordnet wurden. Hier ist entscheidend, ob wirklich Vorsatz vorlag oder ob ein fahrlässiger Fehler in der steuerlichen Einschätzung gegeben ist.
Die Rechtsprechung in Schleswig-Holstein zeigt, dass nicht jede Unstimmigkeit sofort eine strafbare Steuerhinterziehung begründet. Das Amtsgericht Itzehoe entschied 2020, dass ein Vorsatz nicht nachgewiesen werden kann, wenn der Influencer plausibel auf die Richtigkeit der Beratung durch seinen Steuerberater vertraut hat.
Auch die Schadenswiedergutmachung durch Nachzahlungen spielt eine wichtige Rolle. Wer kooperativ mit den Finanzbehörden zusammenarbeitet und seine steuerlichen Verhältnisse offenlegt, kann in vielen Fällen eine deutliche Strafmilderung oder sogar eine Einstellung gegen Auflagen erreichen.
Warum Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel die beste Wahl sind
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