Steuerstrafverfahren gegen Influencer – wenn aus Kooperationen, Werbung und Affiliate-Einnahmen ein Ermittlungsverfahren wird

Ein Steuerstrafverfahren gegen Influencer ist in Schleswig-Holstein längst keine Seltenheit mehr. Wer regelmäßig Content produziert, Kooperationen eingeht und Einnahmen über Werbung, Affiliate-Links oder Plattformvergütungen erzielt, bewegt sich steuerlich in einem komplexen Umfeld. Viele Influencer starten als Nebenerwerb, wachsen schnell und führen Buchhaltung und Steuern „nebenbei“. Genau hier entsteht das Risiko: Wenn Einnahmen nicht vollständig erklärt werden, wenn Sachleistungen falsch bewertet werden oder wenn Umsatzsteuer und Einkommensteuer nicht korrekt behandelt werden, steht schnell der Vorwurf der Steuerhinterziehung nach § 370 AO im Raum. Häufig beginnt alles mit einer Nachfrage des Finanzamts, einer Betriebsprüfung oder einem Datenabgleich, und plötzlich ist aus einem Steuerproblem ein Strafverfahren geworden.

Gerade weil Influencer-Einnahmen oft aus vielen Quellen stammen, sind Unstimmigkeiten schnell da. Dazu kommen internationale Plattformen, Zahlungen aus dem Ausland, schwankende Vergütungsmodelle und Sachleistungen, die in der Praxis gerne übersehen werden. In Schleswig-Holstein zeigt die gerichtliche Praxis in Kiel, Lübeck, Itzehoe und Flensburg, dass der Ausgang eines Steuerstrafverfahrens stark vom Einzelfall abhängt. Vorsatz und konkrete Steuerverkürzung müssen sicher nachgewiesen werden. Wo die Zahlen nicht belastbar sind, wo die Einordnung von Sachleistungen streitig ist oder wo organisatorische Fehler nachvollziehbar sind, ist eine Einstellung des Verfahrens realistisch erreichbar. Entscheidend ist dabei eine frühe, strategische Verteidigung, die die Einnahmestruktur vollständig aufklärt und die strafrechtliche Bewertung sauber einhegt.

Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel vertreten Mandanten in Kiel und ganz Schleswig-Holstein seit vielen Jahren in Steuerstrafverfahren und in Verfahren mit wirtschaftlichem Hintergrund. Beide sind Fachanwälte für Strafrecht und zertifizierte Berater für Steuerstrafrecht. Sie kennen die typischen Prüfungsansätze bei digitalen Geschäftsmodellen, die häufigen Fehlerquellen bei Influencern und die Anforderungen der schleswig-holsteinischen Rechtsprechung an Vorsatz, Beweis und nachvollziehbare Steuerberechnung. Ihr Ziel ist eine diskrete Verteidigung, die frühzeitig auf eine Einstellung ausgerichtet ist und die wirtschaftlichen Folgen konsequent begrenzt.

Warum Influencer steuerlich besonders schnell auffallen

Influencer-Einnahmen sind häufig kleinteilig und kommen aus unterschiedlichen Kanälen. Typisch sind Vergütungen für Posts, Storys, Reels oder langfristige Brand-Deals, dazu Affiliate-Provisionen, Werbeeinnahmen aus Plattformprogrammen, Spenden, Abos und Einnahmen über Drittanbieter. Viele Zahlungen laufen über PayPal, Plattformen oder ausländische Anbieter. Gleichzeitig gibt es häufig Sachleistungen, etwa Produktzusendungen, Einladungen, Reisen oder Hotelaufenthalte, die steuerlich relevant sein können, aber in der Praxis oft nicht sauber erfasst werden.

In Schleswig-Holstein achten Finanzämter bei digitalen Geschäftsmodellen besonders auf Plausibilität. Wenn Social-Media-Reichweite, sichtbare Kooperationen und erklärte Einkünfte nicht zusammenpassen, entstehen Nachfragen. Auch Zahlungen auf Privatkonten, fehlende Umsatzsteuervoranmeldungen oder eine verspätete Anmeldung der Selbstständigkeit können Auslöser sein. Nicht selten wird zunächst nur „aufgeklärt“, doch wenn sich der Verdacht verfestigt, folgt schnell ein Steuerstrafverfahren.

Typische Vorwürfe im Steuerstrafverfahren gegen Influencer

Im Zentrum steht meist der Vorwurf, dass Einnahmen nicht vollständig erklärt wurden. Das kann klassische Geldvergütung betreffen, aber auch Sachleistungen. Gerade bei „Barter Deals“, also Kooperationen gegen Produkte oder Dienstleistungen, wird häufig übersehen, dass diese Vorteile steuerlich relevant sein können. Auch die Umsatzsteuer ist ein häufiger Konfliktpunkt, weil Influencer nicht immer sicher einschätzen, ob sie umsatzsteuerpflichtig sind, ob Kleinunternehmerregelung greift oder ob Leistungen an Unternehmen im Ausland anders zu behandeln sind.

Zusätzlich geraten Betriebsausgaben in den Fokus. Equipment, Reisen, Kleidung, Kosmetik, Homeoffice oder Fahrzeuge werden teilweise angesetzt, obwohl die Abgrenzung zwischen privat und betrieblich schwierig ist. Steuerlich ist diese Abgrenzung wichtig, strafrechtlich wird es gefährlich, wenn Ermittler daraus den Vorwurf ableiten, es seien bewusst unzutreffende Angaben gemacht worden.

Rechtsprechung in Schleswig-Holstein: Vorsatz und belastbare Berechnung sind entscheidend

Die Gerichte in Schleswig-Holstein machen in Steuerstrafverfahren regelmäßig deutlich, dass eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung einen sicheren Nachweis von Vorsatz und konkreter Steuerverkürzung verlangt. Gerade bei Influencern sind die Einnahmenstrukturen oft unübersichtlich, und es gibt häufig Streit über die Bewertung von Sachleistungen, über die Einordnung als gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit und über die umsatzsteuerliche Behandlung.

In Verfahren vor den Gerichten in Kiel, Lübeck, Itzehoe und Flensburg wird daher genau geprüft, ob die Behörde die Einnahmen tatsächlich belastbar ermittelt hat oder ob nur mit Schätzungen gearbeitet wurde. Steuerlich können Schätzungen zulässig sein. Strafrechtlich muss die Grundlage tragfähig sein. Wo Zahlen unsicher sind oder wo die Einordnung objektiv schwierig ist, ist eine Einstellung des Verfahrens realistisch, weil die strafrechtliche Schwelle nicht sicher erreicht wird.

Welche Folgen ein Steuerstrafverfahren für Influencer haben kann

Ein Steuerstrafverfahren ist für Influencer besonders belastend, weil die berufliche Existenz stark von Reputation lebt. Schon ein laufendes Ermittlungsverfahren kann Kooperationen gefährden, weil Marken und Agenturen sensibel reagieren. Dazu kommen die klassischen Risiken: Steuernachzahlungen, Zinsen und Säumniszuschläge, teils über mehrere Jahre. Strafrechtlich drohen Geldstrafen und abhängig von der Höhe der behaupteten Verkürzung deutlich schwerere Konsequenzen, die auch das Führungszeugnis betreffen können.

Hinzu kommt oft der Druck durch Ermittlungsmaßnahmen. Durchsuchungen, Beschlagnahme von Smartphones, Laptops und Accounts sowie die Auswertung von Chats, E-Mails und Vertragsunterlagen werden als extrem belastend erlebt. Gerade deshalb ist es wichtig, das Verfahren frühzeitig zu strukturieren und eine diskrete Beendigung anzustreben.

Verteidigungsstrategien: Warum eine Einstellung möglich ist

Eine erfolgreiche Verteidigung beginnt mit Akteneinsicht und einer vollständigen Aufarbeitung der tatsächlichen Einnahmen. Häufig zeigt sich, dass Ermittler nur einzelne Plattformdaten oder Bankbewegungen betrachten, ohne den Gesamtzusammenhang zu verstehen. Gerade bei Influencern gibt es Rückzahlungen, Stornos, Agenturprovisionen, Plattformgebühren und zeitversetzte Auszahlungen, die die Zahlen verfälschen können. Wenn diese Zusammenhänge sauber dargestellt werden, kann sich die behauptete Verkürzung deutlich reduzieren oder als unsicher erweisen.

Ein zentraler Ansatzpunkt ist die Vorsatzfrage. Viele Influencer starten ohne steuerliche Routine und überblicken die Pflichten anfangs nicht vollständig. Fehlende Erfahrung, wechselnde Einnahmearten und komplexe umsatzsteuerliche Fragen führen schnell zu Fehlern, ohne dass eine bewusste Hinterziehungsabsicht vorliegt. Schleswig-holsteinische Gerichte verlangen jedoch einen sicheren Vorsatznachweis. Wo dieser nicht tragfähig ist, ist eine Einstellung realistisch.

Auch die Bewertung von Sachleistungen ist oft streitig. Ob und in welcher Höhe Produktzusendungen, Reisen oder Dienstleistungen als Einnahme anzusetzen sind, hängt vom Einzelfall ab. Wenn die Einordnung nicht eindeutig ist oder wenn die Behörde pauschal bewertet, entstehen rechtliche Zweifel, die strafrechtlich sehr relevant sind.

Besonders wichtig ist die Verfahrensstrategie. Unüberlegte Aussagen oder schnelle „Korrekturen“ ohne Aktenkenntnis können neue Widersprüche schaffen. Eine professionelle Verteidigung sorgt dafür, dass Kommunikation kontrolliert erfolgt und dass das Verfahren frühzeitig auf eine diskrete Beendigung ausgerichtet wird.

Warum Fachanwälte für Strafrecht und Steuerstrafrecht bei Influencern entscheidend sind

Steuerstrafverfahren gegen Influencer verbinden klassisches Steuerstrafrecht mit digitalen Geschäftsmodellen, Plattformvergütungen und oft internationalem Zahlungsverkehr. Ohne spezialisierte Verteidigung besteht die Gefahr, dass komplexe Einnahmestrukturen vorschnell als „bewusste Hinterziehung“ bewertet werden. Schleswig-holsteinische Gerichte verlangen jedoch eine präzise Einzelfallprüfung und belastbare Zahlen. Wer diese Maßstäbe kennt, kann den Ausgang des Verfahrens erheblich beeinflussen.

Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel sind Fachanwälte für Strafrecht und zertifizierte Berater für Steuerstrafrecht. Sie vertreten Influencer in Kiel und ganz Schleswig-Holstein mit Erfahrung, Diskretion und strategischer Klarheit, damit aus einer steuerlichen Unstimmigkeit kein langwieriges Strafverfahren wird. Wer als Influencer mit dem Vorwurf der Steuerhinterziehung konfrontiert ist, hat gerade zu Beginn die besten Chancen, den Verlauf zu beeinflussen, wenn die Verteidigung früh ansetzt und konsequent auf eine Einstellung des Verfahrens hinarbeitet.