Steuerstrafverfahren gegen Influencerinnen in Schleswig-Holstein – erfolgreiche Verteidigung durch Fachanwälte für Strafrecht in Kiel

Influencerinnen im Fokus der Steuerfahndung

Mit steigender Reichweite in sozialen Netzwerken wächst nicht nur der Einfluss, sondern auch die Verantwortung. Influencerinnen erzielen Einkünfte aus Kooperationen, Affiliate-Marketing, Werbepostings, eigenen Online-Shops und Plattformvergütungen. Hinzu kommt, dass viele Sachzuwendungen – etwa Kleidung, Reisen oder Kosmetikprodukte – als geldwerte Vorteile steuerpflichtig sind. Werden diese Einkünfte nicht oder nur unvollständig angegeben, droht schnell ein Steuerstrafverfahren wegen Steuerhinterziehung nach § 370 AO.

In Schleswig-Holstein führen die Staatsanwaltschaften – insbesondere in Kiel, Lübeck, Flensburg, Neumünster und Itzehoe – immer häufiger Verfahren gegen Influencerinnen, die bei ihren Steuererklärungen Einnahmen oder Sachleistungen nicht korrekt angegeben haben.

Typische Fallkonstellationen in der Praxis

Die Vorwürfe ähneln sich häufig. Viele Influencerinnen geben Sachleistungen wie Modeartikel oder Technikprodukte nicht als Einnahmen an. Andere vergessen, Werbeeinnahmen aus Instagram, TikTok, YouTube oder Twitch zu versteuern. Auch unrichtige Absetzungen von Betriebsausgaben – etwa private Reisen, die als Geschäftsreisen deklariert werden – führen regelmäßig zu Ermittlungen.

Das Landgericht Kiel verurteilte 2020 eine Influencerin, die über Jahre hinweg Einnahmen aus Produktplatzierungen verschwiegen hatte, zu einer Geldstrafe und ordnete eine Nachzahlung der hinterzogenen Steuern an. Das Amtsgericht Lübeck stellte 2019 ein Verfahren ein, nachdem die Beschuldigte nachweisen konnte, dass sie aufgrund fehlerhafter steuerlicher Beratung ihre Angaben nicht korrekt gemacht hatte. Das Landgericht Flensburg entschied 2021, dass auch das kostenlose Zurverfügungstellen von Luxusartikeln eine steuerpflichtige Einnahme darstellt, wenn diese im Gegenzug für Werbeleistungen erfolgte.

Strafrechtliche und finanzielle Folgen für Influencerinnen

Die Folgen eines Steuerstrafverfahrens sind erheblich. Nach § 370 AO drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren, in besonders schweren Fällen sogar bis zu zehn Jahren. Bereits ab Beträgen von 50.000 Euro verhängen die Gerichte regelmäßig Freiheitsstrafen, ab 100.000 Euro sind Strafen ohne Bewährung keine Seltenheit.

Das Landgericht Neumünster stellte 2018 klar, dass bei systematischer Steuerverkürzung auch Freiheitsstrafen ohne Bewährung gerechtfertigt sein können. Hinzu kommen die wirtschaftlichen Folgen: Steuernachzahlungen, Zinsen und Säumniszuschläge. Für Influencerinnen kann dies schnell existenzbedrohend sein, wenn größere Summen im Raum stehen.

Ermittlungsstrategien der Behörden

Die Steuerfahndung setzt zunehmend auf digitale Ermittlungen. Plattformen wie YouTube, Instagram oder TikTok geben auf Anfrage Daten zu Einnahmen heraus, auch internationale Auskünfte werden im Wege der Amtshilfe eingeholt. Zudem gleichen die Finanzämter Konto- und Umsatzdaten mit den erklärten Einnahmen ab.

Gerade in Schleswig-Holstein zeigt sich, dass Verfahren häufig durch Meldungen von Kooperationspartnern oder durch unauffällige Kontoprüfungen ausgelöst werden. Für die Verteidigung ist es entscheidend, diese Ermittlungen kritisch zu prüfen und zu hinterfragen, ob die Berechnungen tatsächlich zutreffen.

Verteidigungsstrategien im Steuerstrafverfahren

Eine wirksame Verteidigung setzt an der Frage an, ob die angeblichen Einnahmen tatsächlich steuerpflichtig waren und ob der Influencerin ein vorsätzliches Handeln nachgewiesen werden kann. Oft beruhen Fehler auf fehlender steuerlicher Beratung oder auf Missverständnissen hinsichtlich der steuerlichen Behandlung von Sachzuwendungen.

Die Rechtsprechung in Schleswig-Holstein zeigt, dass Gerichte differenzieren. So entschied das Amtsgericht Itzehoe 2020, dass eine Verurteilung wegen vorsätzlicher Steuerhinterziehung ausscheidet, wenn die Beschuldigte nachweisbar davon ausging, ihre Angaben seien korrekt. In solchen Fällen ist häufig eine Einstellung gegen Geldauflage möglich.

Auch die aktive Schadenswiedergutmachung durch Nachzahlungen kann strafmildernd wirken und im besten Fall eine öffentliche Hauptverhandlung vermeiden.

Warum Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel die beste Wahl sind

Strafverfahren gegen Influencerinnen wegen Steuerhinterziehung erfordern Verteidiger, die die Schnittstelle zwischen digitaler Wirtschaft, Steuerrecht und Strafrecht beherrschen. Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel sind Fachanwälte für Strafrecht und zugleich zertifizierte Berater für Steuerstrafrecht.

Sie kennen die Ermittlungsstrategien der Steuerfahndung ebenso wie die Entscheidungspraxis der Gerichte in Schleswig-Holstein – von Kiel über Lübeck und Flensburg bis Neumünster und Itzehoe. Ihre Mandantinnen profitieren von einer Verteidigung, die juristisch präzise arbeitet, die Besonderheiten der digitalen Einnahmequellen versteht und stets darauf abzielt, Strafen zu vermeiden, Verfahren einzustellen oder das Strafmaß deutlich zu reduzieren.

Wer als Influencerin in Schleswig-Holstein mit dem Vorwurf der Steuerhinterziehung konfrontiert ist, findet in Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel Strafverteidiger, die entschlossen, erfahren und hochspezialisiert agieren – und damit die bestmögliche Grundlage schaffen, um strafrechtliche Risiken erfolgreich abzuwehren.