Das Taxigewerbe gehört seit Jahrzehnten zu den Branchen, die die Steuerfahndung besonders aufmerksam beobachtet. Grund dafür ist der hohe Anteil an Barzahlungen und die damit verbundene Möglichkeit, Einnahmen zu verschweigen oder zu manipulieren. Schon geringfügige Unstimmigkeiten in Fahrtenbüchern, Kassenaufzeichnungen oder Umsatzsteuervoranmeldungen können zu einem Steuerstrafverfahren nach § 370 AO führen.
In Schleswig-Holstein haben die Staatsanwaltschaften in Kiel, Lübeck, Flensburg, Neumünster und Itzehoe in den letzten Jahren zahlreiche Ermittlungsverfahren gegen Taxifahrer und Taxiunternehmer geführt. Für Betroffene ist dies besonders belastend, da neben einer empfindlichen Strafe auch der Entzug der Taxikonzession und damit das Ende der beruflichen Existenz drohen kann.
Der steuerstrafrechtliche Hintergrund
Taxifahrer sind verpflichtet, ihre Einnahmen vollständig aufzuzeichnen und die darauf entfallenden Steuern – insbesondere Umsatzsteuer und Einkommensteuer – ordnungsgemäß abzuführen. Wird gegen diese Pflichten verstoßen, liegt schnell der Verdacht einer Steuerhinterziehung vor. Typische Vorwürfe sind, dass Fahrten nicht vollständig verbucht oder dass Umsätze bewusst verkürzt worden seien.
Das Landgericht Kiel entschied 2020, dass bereits die systematische Nichtaufzeichnung von Bargeschäften als vorsätzliche Steuerhinterziehung zu werten ist. Das Amtsgericht Lübeck verurteilte 2019 einen Taxiunternehmer, der seine Einnahmen durch die Manipulation von Taxametern geschönt hatte, zu einer Geldstrafe und stellte klar, dass technische Manipulationen besonders strafschärfend zu berücksichtigen sind. Das Landgericht Flensburg befasste sich 2021 mit einem Verfahren, bei dem über Jahre hinweg Einnahmen nur teilweise erklärt worden waren. Es stellte heraus, dass selbst kleinere, aber regelmäßig wiederholte Verkürzungen ausreichen können, um den Tatbestand der Steuerhinterziehung zu erfüllen.
Schwere strafrechtliche und wirtschaftliche Folgen
Die strafrechtlichen Folgen eines Steuerstrafverfahrens sind erheblich. Der Strafrahmen reicht von Geldstrafe bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe, in besonders schweren Fällen sogar bis zu zehn Jahren. Schon bei Beträgen ab etwa 50.000 Euro drohen Freiheitsstrafen, die nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden.
Darüber hinaus drohen weitreichende wirtschaftliche Konsequenzen. Steuerhinterzogene Beträge werden nachgefordert, ergänzt durch Zinsen und Säumniszuschläge. Für Taxiunternehmer kommt erschwerend hinzu, dass eine strafrechtliche Verurteilung die Entziehung der Taxikonzession nach sich ziehen kann. Damit wird die berufliche Grundlage zerstört, was in der Praxis häufig einer wirtschaftlichen Existenzvernichtung gleichkommt.
Das Landgericht Neumünster stellte 2018 klar, dass die Zuverlässigkeit eines Taxiunternehmers bereits durch ein laufendes Steuerstrafverfahren ernsthaft infrage gestellt ist.
Verteidigungsstrategien im Steuerstrafverfahren
Eine wirksame Verteidigung setzt bei einer detaillierten Analyse der Buchführung und der Berechnungsmethoden der Steuerfahndung an. Häufig stützen sich die Ermittlungsbehörden auf Schätzungen oder Hochrechnungen, die nicht die tatsächliche Geschäftspraxis widerspiegeln.
Das Amtsgericht Itzehoe entschied 2020, dass Schätzungen der Steuerfahndung nur dann tragfähig sind, wenn sie auf einer realistischen Grundlage beruhen. Verteidiger können hier durch eigene Berechnungen und durch die Vorlage aussagekräftiger Unterlagen erreichen, dass der Umfang der angeblichen Hinterziehung deutlich reduziert wird.
Ein weiterer Ansatzpunkt ist die Frage nach dem Vorsatz: War dem Taxifahrer tatsächlich bewusst, dass er Steuern verkürzt, oder beruhen Unstimmigkeiten auf organisatorischen Fehlern oder unklaren steuerlichen Vorgaben? In vielen Fällen gelingt es, Verfahren gegen Auflage einzustellen, insbesondere wenn der Betroffene kooperationsbereit ist und die hinterzogenen Steuern nachzahlt.
Warum Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel die beste Wahl sind
Strafverfahren gegen Taxifahrer wegen Steuerhinterziehung sind besonders existenzbedrohend, da sie nicht nur strafrechtliche Sanktionen nach sich ziehen, sondern auch den Verlust der beruflichen Grundlage bedeuten können. Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel sind Fachanwälte für Strafrecht und zugleich zertifizierte Berater für Steuerstrafrecht. Diese Doppelqualifikation ist im Bereich des Steuerstrafrechts von unschätzbarem Wert.
Beide Verteidiger verfügen über langjährige Erfahrung mit Verfahren vor den Amts- und Landgerichten in Schleswig-Holstein. Sie kennen die Arbeitsweise der Steuerfahndung und der Staatsanwaltschaften und haben in zahlreichen Verfahren erreicht, dass Verfahren eingestellt oder Strafen erheblich reduziert wurden. Ihre besondere Stärke liegt darin, juristisch präzise zu argumentieren, die tatsächliche wirtschaftliche Situation der Mandanten realistisch darzustellen und frühzeitig Lösungen zu finden, die eine existenzgefährdende Verurteilung verhindern.
Wer als Taxifahrer in Schleswig-Holstein mit dem Vorwurf der Steuerhinterziehung konfrontiert ist, findet in Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel Verteidiger, die entschlossen, diskret und hochspezialisiert handeln – und damit die bestmögliche Grundlage schaffen, um ein Strafverfahren erfolgreich zu bewältigen und die berufliche Zukunft zu sichern.