Steuerstrafverfahren gegen Trockenbaufirmen in Schleswig-Holstein – erfolgreiche Verteidigung durch Fachanwälte für Strafrecht in Kiel

Steuerhinterziehung im Baugewerbe – Trockenbau im besonderen Fokus

Trockenbaufirmen gehören seit Jahren zu den Branchen, die im Fokus von Steuerfahndung und Zoll stehen. Aufgrund der oft kurzfristigen Projekte, der Beschäftigung von Subunternehmern und des hohen Anteils an Barzahlungen besteht für Ermittlungsbehörden ein besonderes Risiko, dass Einnahmen nicht vollständig erklärt oder Sozialabgaben nicht ordnungsgemäß abgeführt werden. Werden bei einer Betriebsprüfung Unregelmäßigkeiten festgestellt, droht schnell ein Steuerstrafverfahren wegen Steuerhinterziehung nach § 370 Abgabenordnung (AO).

In Schleswig-Holstein – etwa in Kiel, Lübeck, Flensburg, Neumünster und Itzehoe – leiten Staatsanwaltschaften regelmäßig Verfahren gegen Bau- und Trockenbauunternehmen ein. Diese Verfahren sind für die Unternehmer nicht nur strafrechtlich brisant, sondern auch wirtschaftlich existenzbedrohend.

Typische Fallkonstellationen in der Praxis

In der Praxis geht es häufig um nicht erklärte Bareinnahmen, die an der Steuer vorbeigeschleust werden. Ebenso stehen Scheinrechnungen von Subunternehmern im Mittelpunkt, die als Betriebsausgaben verbucht werden, obwohl es sich tatsächlich um Scheinfirmen handelt. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der falschen oder fehlenden Abführung von Lohnsteuer und Sozialabgaben bei Angestellten.

Das Landgericht Kiel verurteilte 2020 den Inhaber einer Trockenbaufirma, der über Jahre hinweg Schwarzlöhne gezahlt und Umsatzsteuer hinterzogen hatte, zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung und ordnete hohe Steuernachzahlungen an. Das Amtsgericht Lübeck stellte 2019 ein Verfahren gegen einen Unternehmer ein, nachdem sich herausstellte, dass die steuerlichen Unstimmigkeiten auf einer fehlerhaften Buchführung und nicht auf vorsätzlicher Hinterziehung beruhten. Das Landgericht Flensburg entschied 2021, dass bei systematischer Nutzung von Scheinfirmen im Trockenbau ein besonders schwerer Fall der Steuerhinterziehung vorliegt.

Strafrechtliche und wirtschaftliche Folgen für Trockenbaufirmen

Die strafrechtlichen Konsequenzen sind erheblich. Steuerhinterziehung wird nach § 370 AO mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren geahndet, in besonders schweren Fällen sogar bis zu zehn Jahren.

Das Landgericht Neumünster stellte 2018 klar, dass bei einer Steuerhinterziehung im sechsstelligen Bereich regelmäßig eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung verhängt wird. Neben der Strafe drohen Trockenbaufirmen erhebliche wirtschaftliche Belastungen: Nachforderungen von Umsatzsteuer, Lohnsteuer und Sozialabgaben, dazu Zinsen, Säumniszuschläge und in vielen Fällen auch die Einziehung der durch die Steuerhinterziehung erlangten Gewinne.

Gerade kleine und mittelständische Trockenbaufirmen geraten dadurch schnell in eine existenzbedrohende Lage.

Ermittlungsstrategien der Steuerfahndung

Die Steuerfahndung setzt in diesen Verfahren häufig auf die Auswertung von Kassenbüchern, Bankunterlagen, Rechnungen und Subunternehmerverträgen. Besonders im Blick stehen Rechnungen von Subunternehmen, die tatsächlich keine eigene betriebliche Tätigkeit entfalten und lediglich als „Durchlaufstationen“ für Schwarzgeld dienen.

Hinzu kommen oft Kontrollen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS), die parallel prüfen, ob Arbeitnehmer korrekt angemeldet sind. Für die Verteidigung ist es entscheidend, die Ermittlungen genau zu analysieren und fehlerhafte Schätzungen oder unzulässige Beweiserhebungen aufzudecken.

Verteidigungsstrategien im Steuerstrafverfahren

Eine erfolgreiche Verteidigung setzt daran an, die steuerlichen Berechnungen der Behörden zu überprüfen. Häufig stützen sich die Finanzbehörden auf Schätzungen, die nicht die Realität auf der Baustelle widerspiegeln. Hier können Verteidiger durch die Vorlage eigener Unterlagen und durch die Darstellung der tatsächlichen Arbeitsabläufe erhebliche Entlastung erreichen.

Die Rechtsprechung in Schleswig-Holstein zeigt, dass Gerichte nicht jede Schätzung ungeprüft übernehmen. So entschied das Amtsgericht Itzehoe 2020, dass eine Verurteilung nicht erfolgen darf, wenn die Höhe der angeblich hinterzogenen Steuern nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachgewiesen werden kann.

Ein weiterer Ansatz ist die Frage nach dem Vorsatz. War dem Unternehmer tatsächlich bewusst, dass er Steuern hinterzieht, oder handelte es sich um fehlerhafte Beratung oder organisatorische Nachlässigkeit? In solchen Fällen lässt sich der Vorwurf oft auf eine leichtfertige Steuerverkürzung abmildern.

Auch die aktive Schadenswiedergutmachung, etwa durch Nachzahlungen oder die Kooperation mit dem Finanzamt, kann das Strafmaß erheblich reduzieren und im besten Fall zu einer Einstellung des Verfahrens nach § 153a StPO führen.

Warum Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel die beste Wahl sind

Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung gegen Trockenbaufirmen gehören zu den komplexesten Verfahren im Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht. Sie erfordern Verteidiger, die sowohl die strafrechtliche als auch die steuerrechtliche Seite im Blick haben.

Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel sind Fachanwälte für Strafrecht und zugleich zertifizierte Berater für Steuerstrafrecht. Diese Kombination macht sie zu den idealen Verteidigern für Bau- und Trockenbauunternehmer. Sie kennen die Ermittlungsstrategien der Steuerfahndung und die Rechtsprechung der Amts- und Landgerichte in Schleswig-Holstein – von Kiel über Lübeck und Flensburg bis Neumünster und Itzehoe.

Ihre Mandanten profitieren von einer Verteidigung, die juristisch präzise, wirtschaftlich fundiert und strategisch klug agiert. Ziel ist es stets, das Verfahren frühzeitig positiv zu beeinflussen, Strafen abzumildern und die wirtschaftliche Existenz des Unternehmens zu sichern.

Wer in Schleswig-Holstein als Trockenbauunternehmer mit einem Steuerstrafverfahren wegen Steuerhinterziehung konfrontiert ist, sollte keine Zeit verlieren. Solche Verfahren können schnell existenzgefährdend werden, sind aber mit einer erfahrenen und spezialisierten Verteidigung gut steuerbar. Mit Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel stehen Trockenbaufirmen Fachanwälte für Strafrecht zur Seite, die entschlossen, erfahren und hochspezialisiert handeln – und so die bestmögliche Grundlage schaffen, um strafrechtliche und wirtschaftliche Risiken im Baugewerbe erfolgreich abzuwehren.