Steuerstrafrechtliche Risiken für Umzugsunternehmen
Umzugsunternehmen sind in Schleswig-Holstein regelmäßig Gegenstand von steuerlichen Betriebsprüfungen und Strafverfahren. Der Grund liegt in der typischen Struktur dieser Branche: Hohe Barzahlungen, häufig wechselnde Mitarbeiter und flexible Einsatzzeiten führen dazu, dass Steuerbehörden und Staatsanwaltschaften hier besonders genau hinschauen. Schon kleinere Unregelmäßigkeiten können den Verdacht der Steuerhinterziehung begründen. Was für viele Unternehmer zunächst nach einer einfachen Nachforderung aussieht, entwickelt sich schnell zu einem umfassenden Steuerstrafverfahren mit schwerwiegenden strafrechtlichen und wirtschaftlichen Folgen.
Typische Vorwürfe gegen Umzugsunternehmen
In der Praxis stehen Umzugsunternehmen vor allem wegen nicht erklärter Bareinnahmen im Fokus. Hinzu kommen häufig unvollständige Lohnabrechnungen oder der Verdacht, Mitarbeiter als Scheinselbständige geführt zu haben, um Sozialabgaben zu sparen. Auch die steuerlich unzulässige Geltendmachung von Betriebsausgaben, etwa für Fahrzeuge oder Material, wird von den Finanzämtern regelmäßig beanstandet.
Das Amtsgericht Flensburg hatte 2020 einen Fall zu entscheiden, in dem ein Umzugsunternehmer über Jahre hinweg Bareinnahmen nicht vollständig erfasst hatte. Das Gericht stellte klar, dass die systematische Verkürzung von Einnahmen, selbst bei kleinen Beträgen, strafrechtlich relevant ist. Das Landgericht Kiel betonte 2021 in einem ähnlichen Verfahren, dass bei Umzugsunternehmen aufgrund der Vielzahl von Barzahlungen eine „besondere Pflicht zur genauen und zeitnahen Dokumentation“ bestehe. Auch das Landgericht Lübeck verurteilte 2019 einen Unternehmer, weil dieser private Fahrzeugkosten über Jahre hinweg unzutreffend als Betriebsausgaben geltend gemacht hatte.
Strafrechtliche und wirtschaftliche Folgen
Die Folgen eines Steuerstrafverfahrens sind für Umzugsunternehmer gravierend. Strafrechtlich drohen Geldstrafen, die sich nach den persönlichen Einkünften bemessen, und in schwereren Fällen Freiheitsstrafen. Das Landgericht Neumünster hat 2020 klargestellt, dass ab einem Steuerschaden von mehr als 50.000 Euro regelmäßig keine bloße Geldstrafe mehr verhängt werden kann. Bei noch höheren Beträgen sind auch unbedingte Freiheitsstrafen nicht ausgeschlossen.
Hinzu kommen erhebliche wirtschaftliche Belastungen. Neben den eigentlichen Steuernachforderungen setzen die Finanzämter Zinsen und Säumniszuschläge fest, die die Gesamtbelastung erheblich erhöhen. Viele Umzugsunternehmen geraten dadurch in Liquiditätsengpässe oder verlieren ihre wirtschaftliche Grundlage. Das Landgericht Itzehoe hat in einem Urteil von 2019 ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Steuerhinterziehung in der Logistik- und Umzugsbranche nicht nur ein individuelles Delikt sei, sondern auch den fairen Wettbewerb in besonderem Maße gefährde.
Verteidigungsstrategien im Steuerstrafverfahren
Eine erfolgreiche Verteidigung setzt frühzeitig an. Zunächst ist es entscheidend, die Ermittlungsakten vollständig einzusehen und die von der Finanzverwaltung zugrunde gelegten Berechnungen kritisch zu prüfen. Häufig beruhen die Vorwürfe auf Schätzungen, die mit der betrieblichen Realität nicht übereinstimmen. Ein erfahrener Verteidiger wird diese Schätzungen hinterfragen und gegebenenfalls eigene Berechnungen vorlegen.
Von großer Bedeutung ist zudem die Bereitschaft zur Schadenswiedergutmachung. Das Amtsgericht Lübeck hat 2018 entschieden, dass die vollständige Nachzahlung hinterzogener Steuern strafmildernd zu berücksichtigen ist. Unter bestimmten Umständen ist auch eine Einstellung des Verfahrens gegen Auflage möglich, insbesondere wenn der Unternehmer bislang nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten ist. Auch die Darlegung organisatorischer Maßnahmen, die künftige Fehler verhindern, kann ein wichtiger Baustein einer erfolgreichen Verteidigung sein.
Erfahrung und Kompetenz der Strafverteidiger Junge und Dr. Bunzel
Steuerstrafverfahren gegen Umzugsunternehmen verlangen eine besondere Spezialisierung, da hier strafrechtliche, steuerrechtliche und betriebswirtschaftliche Fragen ineinandergreifen. Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel sind Fachanwälte für Strafrecht und zugleich zertifizierte Berater für Steuerstrafrecht. Diese Kombination ist von unschätzbarem Vorteil, wenn es darum geht, komplexe Verfahren in Bargeldbranchen wie der Umzugsbranche zu verteidigen.
Die beiden Strafverteidiger verfügen über umfassende Erfahrung mit den für Steuer- und Wirtschaftsstrafverfahren zuständigen Abteilungen der Staatsanwaltschaften in Schleswig-Holstein. Sie kennen die Arbeitsweise der Amtsgerichte in Flensburg, Lübeck, Neumünster und Itzehoe ebenso wie die der Landgerichte in Kiel und Lübeck. In zahlreichen Fällen konnten sie erreichen, dass Verfahren eingestellt oder die strafrechtlichen Folgen erheblich reduziert wurden.
Unternehmer, die mit dem Vorwurf der Steuerhinterziehung konfrontiert sind, profitieren von der strategischen Erfahrung und der fachlichen Exzellenz von Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel. Ihre Kompetenz und ihr entschlossenes Vorgehen verschaffen Mandanten die besten Chancen, steuerstrafrechtliche Risiken zu bewältigen und die wirtschaftliche Zukunft ihres Unternehmens zu sichern.