Steuerstrafverfahren gegen Vermieter von Ferienwohnungen in Schleswig-Holstein – erfahrene Verteidigung durch Fachanwälte für Strafrecht in Kiel

Ferienwohnungen im Fokus der Finanzämter

Schleswig-Holstein ist mit seinen Küstenregionen, den Ostseeinseln und der Nordseeküste ein Zentrum für den Ferienwohnungsmarkt. Tausende Vermieter bieten Wohnungen oder ganze Häuser an Urlaubsgäste. Doch gerade hier geraten viele Betreiber ins Visier der Finanzämter und der Steuerfahndung, weil Mieteinnahmen nicht oder nicht vollständig erklärt werden. Ein Steuerstrafverfahren wegen Steuerhinterziehung nach § 370 AO ist dann die Folge – und es drohen nicht nur empfindliche Strafen, sondern auch erhebliche wirtschaftliche Schäden.

Die Staatsanwaltschaften in Kiel, Lübeck, Flensburg, Neumünster und Itzehoe führen regelmäßig Verfahren gegen Vermieter von Ferienwohnungen, die ihre steuerlichen Pflichten nicht ordnungsgemäß erfüllt haben.

Typische Fallkonstellationen aus der Praxis

Die typischen Vorwürfe gegen Ferienwohnungs-Vermieter sind: Einnahmen aus Vermietungen werden nicht erklärt, Nebenkostenabrechnungen sind falsch oder private Ausgaben werden unzulässig als Betriebsausgaben geltend gemacht. Besonders im Fokus stehen Einnahmen, die über Plattformen wie Airbnb oder Booking.com erzielt werden. Da diese Portale zunehmend mit den Steuerbehörden kooperieren, fällt das Verschweigen von Einnahmen heute sehr schnell auf.

Das Landgericht Kiel entschied 2020, dass schon die Nichtangabe von über Airbnb erzielten Mieteinnahmen eine vorsätzliche Steuerhinterziehung darstellt. Das Amtsgericht Lübeck verurteilte 2019 einen privaten Vermieter, der Einnahmen aus Ferienwohnungen über mehrere Jahre nicht angegeben hatte, zu einer empfindlichen Geldstrafe und ordnete die Nachzahlung von Einkommen- und Umsatzsteuer an. Das Landgericht Flensburg stellte 2021 klar, dass auch die überhöhte Angabe angeblicher Renovierungskosten eine Steuerhinterziehung darstellt, wenn diese Ausgaben in Wahrheit privat veranlasst waren.

Strafrechtliche und wirtschaftliche Folgen

Die strafrechtlichen Konsequenzen sind erheblich. Nach § 370 AO droht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren, in besonders schweren Fällen – etwa bei hohen Einnahmen oder systematischem Vorgehen – sogar bis zu zehn Jahren. Bereits ab einem Hinterziehungsbetrag von 50.000 Euro verhängen die Gerichte regelmäßig Freiheitsstrafen, die bei sechsstelligen Summen kaum noch zur Bewährung ausgesetzt werden.

Das Landgericht Neumünster stellte 2018 klar, dass schon bei mittleren sechsstelligen Beträgen eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung angemessen sein kann. Neben der Strafe drohen hohe Nachforderungen von Einkommen- und Umsatzsteuer sowie Zinsen und Säumniszuschläge. Für viele private und gewerbliche Ferienwohnungs-Vermieter kann dies existenzbedrohend sein.

Ermittlungsstrategien der Finanzbehörden

Die Finanzämter in Schleswig-Holstein setzen zunehmend auf digitale Abgleiche und erhalten Daten direkt von den großen Online-Portalen. Auch Auskünfte ausländischer Steuerbehörden werden genutzt, wenn Ferienwohnungen im Ausland angeboten oder über internationale Plattformen gebucht werden. In Steuerstrafverfahren gegen Ferienwohnungs-Vermieter ist es daher üblich, dass Hausdurchsuchungen durchgeführt und Bankkonten überprüft werden, um die tatsächlichen Einnahmen festzustellen.

Verteidigungsstrategien im Steuerstrafverfahren

Eine wirksame Verteidigung setzt bei der detaillierten Aufarbeitung der Einnahmen- und Ausgabenstruktur an. Häufig beruhen die Vorwürfe auf Schätzungen, die die tatsächlichen Verhältnisse nicht korrekt widerspiegeln. Hier können Verteidiger gegensteuern und durch Vorlage vollständiger Unterlagen eine erhebliche Reduzierung der angeblichen Steuerschäden erreichen.

Die Rechtsprechung in Schleswig-Holstein zeigt, dass nicht jede Unstimmigkeit vorsätzlich ist. Das Amtsgericht Itzehoe entschied 2020, dass eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung ausscheidet, wenn der Beschuldigte nachweisen kann, dass er auf fehlerhafte steuerliche Beratung vertraut hat. In vielen Fällen lässt sich so der Vorwurf einer vorsätzlichen Hinterziehung auf eine fahrlässige Steuerverkürzung abmildern.

Auch die Schadenswiedergutmachung durch Nachzahlung der hinterzogenen Steuern kann entscheidend sein. Wer frühzeitig kooperiert, hat bessere Chancen auf eine Einstellung des Verfahrens gegen Auflagen oder zumindest eine deutlich mildere Strafe.

Warum Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel die beste Wahl sind

Strafverfahren wegen nicht erklärter Mieteinnahmen aus Ferienwohnungen sind komplex, weil sie sowohl steuerrechtliche als auch strafrechtliche und wirtschaftliche Aspekte betreffen. Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel sind Fachanwälte für Strafrecht und zugleich zertifizierte Berater für Steuerstrafrecht.

Diese Doppelqualifikation erlaubt es ihnen, die Verfahren aus allen Blickwinkeln zu betrachten und für ihre Mandanten die bestmögliche Verteidigungsstrategie zu entwickeln. Sie verfügen über langjährige Erfahrung mit Steuerstrafverfahren in Schleswig-Holstein und kennen die Arbeitsweise der Steuerfahndung und die Entscheidungspraxis der Amts- und Landgerichte in Kiel, Lübeck, Flensburg, Neumünster und Itzehoe.

Wer als Vermieter von Ferienwohnungen in Schleswig-Holstein mit dem Vorwurf der Steuerhinterziehung konfrontiert ist, findet in Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel Strafverteidiger, die entschlossen, diskret und hochspezialisiert handeln – und damit die bestmögliche Grundlage schaffen, um strafrechtliche und wirtschaftliche Risiken erfolgreich abzuwehren.


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Ferienwohnungen im Fokus der Finanzämter

Schleswig-Holstein ist mit seinen Küstenregionen, den Ostseeinseln und der Nordseeküste ein Zentrum für den Ferienwohnungsmarkt. Tausende Vermieter bieten Wohnungen oder ganze Häuser an Urlaubsgäste. Doch gerade hier geraten viele Betreiber ins Visier der Finanzämter und der Steuerfahndung, weil Mieteinnahmen nicht oder nicht vollständig erklärt werden. Ein Steuerstrafverfahren wegen Steuerhinterziehung nach § 370 AO ist dann die Folge – und es drohen nicht nur empfindliche Strafen, sondern auch erhebliche wirtschaftliche Schäden.

Die Staatsanwaltschaften in Kiel, Lübeck, Flensburg, Neumünster und Itzehoe führen regelmäßig Verfahren gegen Vermieter von Ferienwohnungen, die ihre steuerlichen Pflichten nicht ordnungsgemäß erfüllt haben.

Typische Fallkonstellationen aus der Praxis

Die typischen Vorwürfe gegen Ferienwohnungs-Vermieter sind: Einnahmen aus Vermietungen werden nicht erklärt, Nebenkostenabrechnungen sind falsch oder private Ausgaben werden unzulässig als Betriebsausgaben geltend gemacht. Besonders im Fokus stehen Einnahmen, die über Plattformen wie Airbnb oder Booking.com erzielt werden. Da diese Portale zunehmend mit den Steuerbehörden kooperieren, fällt das Verschweigen von Einnahmen heute sehr schnell auf.

Das Landgericht Kiel entschied 2020, dass schon die Nichtangabe von über Airbnb erzielten Mieteinnahmen eine vorsätzliche Steuerhinterziehung darstellt. Das Amtsgericht Lübeck verurteilte 2019 einen privaten Vermieter, der Einnahmen aus Ferienwohnungen über mehrere Jahre nicht angegeben hatte, zu einer empfindlichen Geldstrafe und ordnete die Nachzahlung von Einkommen- und Umsatzsteuer an. Das Landgericht Flensburg stellte 2021 klar, dass auch die überhöhte Angabe angeblicher Renovierungskosten eine Steuerhinterziehung darstellt, wenn diese Ausgaben in Wahrheit privat veranlasst waren.

Strafrechtliche und wirtschaftliche Folgen

Die strafrechtlichen Konsequenzen sind erheblich. Nach § 370 AO droht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren, in besonders schweren Fällen – etwa bei hohen Einnahmen oder systematischem Vorgehen – sogar bis zu zehn Jahren. Bereits ab einem Hinterziehungsbetrag von 50.000 Euro verhängen die Gerichte regelmäßig Freiheitsstrafen, die bei sechsstelligen Summen kaum noch zur Bewährung ausgesetzt werden.

Das Landgericht Neumünster stellte 2018 klar, dass schon bei mittleren sechsstelligen Beträgen eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung angemessen sein kann. Neben der Strafe drohen hohe Nachforderungen von Einkommen- und Umsatzsteuer sowie Zinsen und Säumniszuschläge. Für viele private und gewerbliche Ferienwohnungs-Vermieter kann dies existenzbedrohend sein.

Ermittlungsstrategien der Finanzbehörden

Die Finanzämter in Schleswig-Holstein setzen zunehmend auf digitale Abgleiche und erhalten Daten direkt von den großen Online-Portalen. Auch Auskünfte ausländischer Steuerbehörden werden genutzt, wenn Ferienwohnungen im Ausland angeboten oder über internationale Plattformen gebucht werden. In Steuerstrafverfahren gegen Ferienwohnungs-Vermieter ist es daher üblich, dass Hausdurchsuchungen durchgeführt und Bankkonten überprüft werden, um die tatsächlichen Einnahmen festzustellen.

Verteidigungsstrategien im Steuerstrafverfahren

Eine wirksame Verteidigung setzt bei der detaillierten Aufarbeitung der Einnahmen- und Ausgabenstruktur an. Häufig beruhen die Vorwürfe auf Schätzungen, die die tatsächlichen Verhältnisse nicht korrekt widerspiegeln. Hier können Verteidiger gegensteuern und durch Vorlage vollständiger Unterlagen eine erhebliche Reduzierung der angeblichen Steuerschäden erreichen.

Die Rechtsprechung in Schleswig-Holstein zeigt, dass nicht jede Unstimmigkeit vorsätzlich ist. Das Amtsgericht Itzehoe entschied 2020, dass eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung ausscheidet, wenn der Beschuldigte nachweisen kann, dass er auf fehlerhafte steuerliche Beratung vertraut hat. In vielen Fällen lässt sich so der Vorwurf einer vorsätzlichen Hinterziehung auf eine fahrlässige Steuerverkürzung abmildern.

Auch die Schadenswiedergutmachung durch Nachzahlung der hinterzogenen Steuern kann entscheidend sein. Wer frühzeitig kooperiert, hat bessere Chancen auf eine Einstellung des Verfahrens gegen Auflagen oder zumindest eine deutlich mildere Strafe.

Warum Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel die beste Wahl sind

Strafverfahren wegen nicht erklärter Mieteinnahmen aus Ferienwohnungen sind komplex, weil sie sowohl steuerrechtliche als auch strafrechtliche und wirtschaftliche Aspekte betreffen. Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel sind Fachanwälte für Strafrecht und zugleich zertifizierte Berater für Steuerstrafrecht.

Diese Doppelqualifikation erlaubt es ihnen, die Verfahren aus allen Blickwinkeln zu betrachten und für ihre Mandanten die bestmögliche Verteidigungsstrategie zu entwickeln. Sie verfügen über langjährige Erfahrung mit Steuerstrafverfahren in Schleswig-Holstein und kennen die Arbeitsweise der Steuerfahndung und die Entscheidungspraxis der Amts- und Landgerichte in Kiel, Lübeck, Flensburg, Neumünster und Itzehoe.

Wer als Vermieter von Ferienwohnungen in Schleswig-Holstein mit dem Vorwurf der Steuerhinterziehung konfrontiert ist, findet in Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel Strafverteidiger, die entschlossen, diskret und hochspezialisiert handeln – und damit die bestmögliche Grundlage schaffen, um strafrechtliche und wirtschaftliche Risiken erfolgreich abzuwehren.