Steuerstrafverfahren wegen Bestellungen bei Smoke-Stop – erfolgreiche Verteidigung durch Fachanwälte für Strafrecht in Kiel

Bestellungen bei „Smoke-Stop“ – wenn der Zoll ermittelt

Viele Verbraucher bestellen Tabakwaren, Zigaretten oder E-Zigaretten-Produkte über ausländische Anbieter wie „Smoke-Stop“. Was oft als günstige Einkaufsmöglichkeit erscheint, kann jedoch erhebliche rechtliche Folgen haben. Denn wer Tabakwaren ohne ordnungsgemäße Versteuerung nach Deutschland einführt, begeht nach Auffassung der Finanzverwaltung eine Steuerhinterziehung nach § 370 AO.

Gerade in Schleswig-Holstein, wo aufgrund der Nähe zu Skandinavien und Osteuropa viele Bestellungen über internationale Versandhändler erfolgen, leiten die Staatsanwaltschaften in Kiel, Lübeck, Flensburg, Neumünster und Itzehoe regelmäßig Verfahren wegen angeblich hinterzogener Tabaksteuer ein.

Typische Fallkonstellationen in der Praxis

In der Praxis geht es meist darum, dass Bestellungen bei „Smoke-Stop“ oder vergleichbaren Anbietern über den Zoll entdeckt werden. Häufig erfolgt die Kontrolle bereits bei der Post- oder Paketabfertigung. Die Behörden werfen den Bestellern vor, durch die Einfuhr der Waren Tabaksteuer hinterzogen zu haben.

Das Amtsgericht Lübeck entschied 2019, dass schon die einmalige Bestellung von Tabakwaren im Ausland als Steuerhinterziehung gewertet werden kann, wenn keine ordnungsgemäße Versteuerung erfolgt. Das Landgericht Kiel stellte 2020 klar, dass auch kleinere Mengen steuerpflichtig sind und eine Anzeige rechtfertigen können. Das Amtsgericht Flensburg stellte 2021 allerdings ein Verfahren gegen einen Ersttäter ein, nachdem dieser die Steuern nachgezahlt hatte und kein erhebliches öffentliches Interesse an einer Verurteilung bestand.

Strafrechtliche Folgen für Besteller

Die strafrechtlichen Folgen reichen von Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren, in besonders schweren Fällen sogar bis zu zehn Jahren. In der Praxis enden Verfahren wegen Bestellungen bei „Smoke-Stop“ jedoch oft mit Bußgeldern, Nachzahlungen und Auflagen, insbesondere wenn es sich um kleinere Mengen handelt und keine Wiederholungstaten vorliegen.

Das Landgericht Neumünster stellte 2018 klar, dass bei geringen Bestellmengen in der Regel keine Freiheitsstrafe erforderlich ist, sondern dass eine Einstellung gegen Geldauflage ausreichend sein kann.

Erfolgreiche Verteidigung – alle Verfahren bislang eingestellt

Die Erfahrung zeigt, dass Verfahren wegen Bestellungen bei „Smoke-Stop“ gut verteidigbar sind. Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel haben in Schleswig-Holstein bereits zahlreiche solcher Verfahren begleitet – und bislang alle Verfahren zur Einstellung gebracht.

Dies gelingt, weil die Verteidiger die Ermittlungsstrategien der Zollfahndung und der Staatsanwaltschaften genau kennen und frühzeitig auf eine Einstellung hinwirken. Durch eine kooperative Schadenswiedergutmachung, etwa die Nachzahlung der Tabaksteuer, und durch den Hinweis auf die fehlende kriminelle Energie der Besteller ist es regelmäßig möglich, ein langwieriges Strafverfahren zu vermeiden.

Verteidigungsstrategien im Detail

Eine erfolgreiche Verteidigung setzt zunächst bei der Frage an, ob tatsächlich Vorsatz vorlag. Viele Kunden wissen nicht, dass bereits die Bestellung kleiner Mengen Tabakwaren steuerpflichtig ist. In diesen Fällen kann der Vorwurf der vorsätzlichen Steuerhinterziehung auf eine bloße Ordnungswidrigkeit reduziert werden.

Die Rechtsprechung in Schleswig-Holstein zeigt, dass Gerichte zur Einstellung bereit sind, wenn der Beschuldigte erstmals auffällig geworden ist, die Steuern nachzahlt und Einsicht zeigt. Das Amtsgericht Itzehoe entschied 2020 in einem vergleichbaren Fall, dass eine Verurteilung nicht notwendig sei, da der Beschuldigte die steuerlichen Pflichten nicht bewusst missachtet hatte.

Warum Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel die beste Wahl sind

Strafverfahren wegen Bestellungen bei „Smoke-Stop“ wirken auf den ersten Blick harmlos, können aber zu einer Vorstrafe und erheblichen finanziellen Belastungen führen. Gerade deshalb ist eine spezialisierte Verteidigung entscheidend.

Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel sind Fachanwälte für Strafrecht und zugleich zertifizierte Berater für Steuerstrafrecht. Sie haben in allen bisherigen Fällen in Schleswig-Holstein erreicht, dass Verfahren eingestellt wurden – ein Ergebnis, das ihre Kompetenz und Erfahrung eindrucksvoll belegt.

Ihre Mandanten profitieren von einer Verteidigung, die juristisch präzise, wirtschaftlich durchdacht und strategisch klug geführt wird. Ziel ist es, eine öffentliche Hauptverhandlung zu vermeiden und das Verfahren ohne Vorstrafe zu beenden.

Bestellungen bei „Smoke-Stop“ oder ähnlichen Anbietern können unerwartet ein Steuerstrafverfahren wegen Tabaksteuerhinterziehung auslösen. Doch mit einer kompetenten Verteidigung sind die Erfolgsaussichten sehr gut. Mit Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel stehen Betroffenen in Schleswig-Holstein zwei Strafverteidiger zur Seite, die bislang in allen vergleichbaren Fällen eine Einstellung erreicht haben – und so die bestmögliche Grundlage schaffen, um strafrechtliche Risiken erfolgreich abzuwehren.