Steuerstrafverfahren wegen der Bestellung von Zigaretten und Heets aus dem Internet in Schleswig-Holstein – erfahrene Verteidigung durch Fachanwälte für Strafrecht in Kiel

Die Bestellung von Zigaretten oder Heets aus dem Ausland über das Internet scheint auf den ersten Blick harmlos und preisgünstig. Viele Verbraucher übersehen jedoch, dass für Tabakwaren beim Import nach Deutschland Tabaksteuer fällig wird, die in der Regel nicht im Kaufpreis enthalten ist. Wer Zigaretten oder Heets ohne ordnungsgemäße Anmeldung bezieht, riskiert den Vorwurf der Steuerhinterziehung nach § 370 AO.

In Schleswig-Holstein verfolgen die Staatsanwaltschaften in Kiel, Lübeck, Flensburg, Neumünster und Itzehoe entsprechende Fälle konsequent. Der Zoll führt regelmäßig Kontrollen von Paketen durch und leitet bei Verstößen sofort Ermittlungsverfahren ein. Für die Betroffenen kann dies erhebliche strafrechtliche und wirtschaftliche Folgen haben.

Der steuerstrafrechtliche Hintergrund

Tabakwaren wie Zigaretten und Heets unterliegen der Tabaksteuer. Wird die Steuer nicht entrichtet, liegt eine Verkürzung vor, die als Steuerhinterziehung strafbar ist. Besonders relevant ist dabei, dass schon der Versuch der Steuerhinterziehung strafbar ist, wenn Tabakwaren bestellt, aber vom Zoll abgefangen werden.

Das Landgericht Kiel stellte 2020 klar, dass bereits die Bestellung und Bezahlung von Zigaretten im Internet mit Lieferung nach Deutschland ausreichen kann, um den Tatbestand zu erfüllen. Das Amtsgericht Lübeck verurteilte 2019 einen Beschuldigten, der über Monate hinweg Heets aus osteuropäischen Online-Shops bestellt hatte, zu einer empfindlichen Geldstrafe und betonte, dass Unwissenheit über die Steuerpflicht nicht vor Strafe schützt. Das Landgericht Itzehoe entschied 2021, dass selbst kleinere Mengen strafbar sein können, wenn sie wiederholt bestellt werden und dadurch ein erheblicher Gesamtschaden entsteht.

Strafrechtliche und wirtschaftliche Folgen

Die Strafen für Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit Tabakwaren reichen von Geldstrafe bis zu Freiheitsstrafen von fünf Jahren, in besonders schweren Fällen sogar bis zu zehn Jahren. Bereits bei geringen Mengen drohen empfindliche Geldstrafen, die sich nach der Höhe der hinterzogenen Steuer bemessen.

Hinzu kommen erhebliche wirtschaftliche Belastungen: Der Zoll fordert die entgangene Tabaksteuer nach, häufig über mehrere Jahre hinweg. Zusätzlich fallen Zinsen und Säumniszuschläge an. Nicht selten übersteigen diese Nachforderungen den eigentlichen Warenwert um ein Vielfaches. Außerdem ordnen die Gerichte regelmäßig die Einziehung der bestellten Tabakwaren an.

Für viele Betroffene ist besonders belastend, dass ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung zu einem Eintrag ins Führungszeugnis führen kann, der berufliche Konsequenzen nach sich zieht.

Verteidigungsstrategien im Steuerstrafverfahren

Eine erfolgreiche Verteidigung beginnt mit der Prüfung der Ermittlungsakten und der Frage, ob tatsächlich ein vorsätzliches Handeln nachweisbar ist. Häufig lassen sich Zweifel daran begründen, ob der Beschuldigte von der Steuerpflicht wusste. Auch die Berechnung der hinterzogenen Steuer durch die Zollbehörden ist nicht immer korrekt und bietet Ansatzpunkte für eine Reduzierung der Forderungen.

Das Amtsgericht Flensburg stellte 2018 fest, dass nicht jede Bestellung automatisch zu einer strafbaren Steuerhinterziehung führt, wenn unklar bleibt, ob die Lieferung tatsächlich beim Beschuldigten angekommen ist. Diese Entscheidung zeigt, dass die Ermittlungsbehörden in jedem Einzelfall die Beweise eindeutig erbringen müssen.

In vielen Fällen gelingt es zudem, eine Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage zu erreichen – insbesondere bei Ersttätern und bei vergleichsweise geringen Mengen.

Warum Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel die beste Wahl sind

Strafverfahren wegen der Bestellung von Zigaretten oder Heets aus dem Internet gehören zu den typischen Fällen der Steuerstrafverteidigung, die eine fundierte Kenntnis des Tabaksteuerrechts ebenso erfordern wie Erfahrung im Umgang mit Zoll- und Finanzbehörden. Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel sind Fachanwälte für Strafrecht und zugleich zertifizierte Berater für Steuerstrafrecht.

Ihre Doppelqualifikation ermöglicht eine Verteidigung, die nicht nur die strafrechtliche Dimension, sondern auch die steuerlichen und wirtschaftlichen Folgen berücksichtigt. Beide kennen die Arbeitsweise der Zollfahndung in Schleswig-Holstein, die Herangehensweise der Staatsanwaltschaften und die Rechtsprechung der regionalen Gerichte. In zahlreichen Verfahren ist es ihnen gelungen, Strafen zu reduzieren, Verfahren einzustellen oder zumindest die wirtschaftlichen Schäden für ihre Mandanten zu begrenzen.

Wer in Schleswig-Holstein mit dem Vorwurf der Steuerhinterziehung durch die Bestellung von Zigaretten oder Heets im Internet konfrontiert ist, findet in Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel Verteidiger, die entschlossen, diskret und hochspezialisiert agieren – und so die bestmögliche Grundlage schaffen, um ein Strafverfahren erfolgreich zu bewältigen.