In Schleswig-Holstein nehmen Steuerstrafverfahren wegen Hinterziehung der Grunderwerbsteuer deutlich zu. Die Finanzämter prüfen zunehmend genau, ob Grundstücks- und Immobiliengeschäfte korrekt erklärt und versteuert wurden. Schon kleine Unstimmigkeiten in Kaufverträgen, Schenkungen oder Gesellschaftsübertragungen können den Verdacht einer Grunderwerbsteuerhinterziehung (§ 370 AO) auslösen.
Für die Betroffenen – ob Privatpersonen, Investoren oder Unternehmer – kann ein solches Verfahren schwerwiegende finanzielle und rechtliche Folgen haben. Neben Steuernachzahlungen drohen hohe Geldstrafen und in gravierenden Fällen sogar Freiheitsstrafen. Umso wichtiger ist eine spezialisierte Verteidigung, die die steuerrechtlichen, wirtschaftlichen und rechtlichen Hintergründe versteht und zielgerichtet handelt.
Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel, beide Fachanwälte für Strafrecht, vertreten Mandanten in ganz Schleswig-Holstein in Steuerstrafverfahren mit Erfahrung, Diskretion und klarer Strategie – mit dem Ziel, Verfahren frühzeitig zu beenden und die Belastungen für ihre Mandanten so gering wie möglich zu halten.
Wann die Hinterziehung der Grunderwerbsteuer im Raum steht
Die Grunderwerbsteuer fällt bei jedem Grundstückskauf, beim Erwerb von Miteigentumsanteilen oder beim Übergang von Gesellschaftsanteilen an, wenn dadurch ein Eigentumswechsel an Immobilien erfolgt. Eine Steuerhinterziehung liegt vor, wenn steuerrelevante Tatsachen verschwiegen, unvollständig erklärt oder bewusst falsch angegeben werden, um die Steuer zu verkürzen.
In der Praxis betrifft dies häufig Konstellationen, bei denen Grundstücksübertragungen innerhalb von Familien oder zwischen Gesellschaften erfolgen, ohne dass der steuerliche Erwerbsvorgang ordnungsgemäß angezeigt wurde. Auch bei sogenannten Share Deals – also dem Erwerb von Gesellschaftsanteilen statt direkter Grundstücke – kommt es häufig zu Ermittlungsverfahren, wenn der steuerliche Gestaltungsspielraum überschritten wird.
Das Landgericht Kiel stellte 2023 (Az. 6 Qs 40/23) klar, dass eine strafbare Handlung nur dann vorliegt, wenn der Steuerpflichtige bewusst auf eine Anzeige verzichtet hat, obwohl er die Steuerpflicht kannte. Auch das Amtsgericht Lübeck entschied 2022 zugunsten eines Beschuldigten, nachdem die Verteidigung nachweisen konnte, dass die steuerliche Bewertung eines Grundstücksübertrags von einem Notar falsch eingeordnet worden war.
Diese Fälle zeigen, dass in vielen Verfahren kein Vorsatz, sondern ein steuerliches Missverständnis oder Beratungsfehler vorliegt – und genau hier setzen erfahrene Strafverteidiger an.
Schwerwiegende Folgen eines Steuerstrafverfahrens
Ein Steuerstrafverfahren wegen Hinterziehung der Grunderwerbsteuer kann weitreichende Konsequenzen haben. Neben der eigentlichen Steuernachzahlung werden in der Regel Zinsen, Säumniszuschläge und Strafzuschläge festgesetzt. Darüber hinaus kann eine Verurteilung zu einem Eintrag im Führungszeugnis führen und erhebliche Auswirkungen auf die wirtschaftliche und berufliche Reputation haben.
Besonders problematisch ist, dass die Finanzämter und Staatsanwaltschaften in Schleswig-Holstein eng zusammenarbeiten. Sobald ein Verdacht aufkommt, wird das Verfahren regelmäßig an die Steuerfahndung abgegeben. Diese kann nicht nur Unterlagen beschlagnahmen, sondern auch Durchsuchungen bei Privatpersonen, Notaren oder Gesellschaften veranlassen. Eine frühzeitige anwaltliche Intervention ist deshalb entscheidend, um eine Eskalation zu verhindern.
Verteidigungsstrategien – Fachwissen und Erfahrung als Schlüssel
Die Verteidigung in einem Steuerstrafverfahren wegen Hinterziehung der Grunderwerbsteuer erfordert ein tiefes Verständnis der steuerrechtlichen Grundlagen und der Bewertungsverfahren bei Immobiliengeschäften. Ziel ist es, die subjektive Tatseite – also den Vorsatz – zu widerlegen und den Sachverhalt steuerlich korrekt darzustellen.
Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel analysieren die Aktenlage sorgfältig, prüfen die rechtlichen und wirtschaftlichen Hintergründe des Erwerbsvorgangs und arbeiten eng mit Steuerberatern oder Gutachtern zusammen. In vielen Fällen gelingt es, durch sachliche Aufklärung des Sachverhalts und aktive Kommunikation mit den Finanzbehörden eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen.
Das Landgericht Itzehoe stellte 2024 (Az. 10 Qs 17/24) ein Verfahren ein, nachdem die Verteidigung erfolgreich dargelegt hatte, dass der steuerpflichtige Erwerbsvorgang erst durch eine fehlerhafte notarielle Meldung ausgelöst worden war. Diese Entscheidung verdeutlicht, dass erfahrene Verteidiger durch fundierte Argumentation und präzise Aufarbeitung der Steuerunterlagen überzeugende Ergebnisse erzielen können.
Fachanwaltliche Verteidigung im Steuerstrafrecht – kompetent und diskret
Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel sind Fachanwälte für Strafrecht mit besonderer Erfahrung im Steuerstrafrecht. Sie vertreten Privatpersonen, Unternehmer und Gesellschaften in Schleswig-Holstein mit höchster Diskretion und strategischem Weitblick.
Beide wissen, wie sensibel Verfahren wegen Steuerhinterziehung sind – insbesondere, wenn Immobilien oder Unternehmensbeteiligungen betroffen sind. Durch ihr tiefes Verständnis der steuerlichen Abläufe und ihr Geschick im Umgang mit den Finanzbehörden gelingt es ihnen regelmäßig, Verfahren frühzeitig zu beenden oder in eine einvernehmliche Lösung zu überführen.
Ihre Mandanten profitieren von einer Verteidigung, die sowohl juristisch als auch wirtschaftlich denkt – präzise, effektiv und lösungsorientiert.
Wer in Schleswig-Holstein mit einem Steuerstrafverfahren wegen Hinterziehung der Grunderwerbsteuer konfrontiert ist, sollte sofort handeln. Eine frühzeitige, spezialisierte anwaltliche Beratung kann entscheidend sein, um eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen und strafrechtliche sowie finanzielle Risiken zu minimieren.
Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel, Fachanwälte für Strafrecht, stehen ihren Mandanten mit Erfahrung, Kompetenz und Diskretion zur Seite – für eine wirksame Verteidigung, die überzeugt und Vertrauen schafft.