Steuerstrafverfahren wegen Umsatzsteuerhinterziehung – erfolgreiche Verteidigung durch Fachanwälte für Strafrecht in Kiel

Umsatzsteuerhinterziehung – ein Kernbereich des Steuerstrafrechts

Die Umsatzsteuer gehört zu den wichtigsten Einnahmequellen des Staates. Entsprechend scharf reagieren Finanzämter und Staatsanwaltschaften, wenn der Verdacht einer Hinterziehung besteht. Schon unvollständige Umsatzsteuervoranmeldungen oder falsche Rechnungen können zu einem Steuerstrafverfahren nach § 370 AO führen. Besonders im Fokus stehen Unternehmer und Selbständige, die entweder Einnahmen nicht deklarieren, Vorsteuer zu Unrecht geltend machen oder mit sogenannten „Karussellgeschäften“ in Verbindung gebracht werden.

In Schleswig-Holstein – von Kiel über Lübeck und Flensburg bis Neumünster und Itzehoe – werden Verfahren wegen Umsatzsteuerhinterziehung konsequent verfolgt. Für die Beschuldigten geht es dabei nicht nur um Geldstrafen oder Freiheitsstrafen, sondern häufig um die wirtschaftliche Existenz.

Typische Konstellationen aus der Praxis

In der gerichtlichen Praxis sind die Vorwürfe häufig ähnlich. Unternehmer geben ihre Umsätze zu niedrig an oder verschweigen diese ganz. Andere setzen unberechtigt Vorsteuerbeträge aus fingierten Rechnungen an. Gerade im Baugewerbe, in der Gastronomie und im Handel kommt es immer wieder zu Ermittlungsverfahren, wenn Bargeschäfte nicht vollständig erklärt werden.

Die Rechtsprechung in Schleswig-Holstein verdeutlicht die Schärfe, mit der die Gerichte vorgehen. So verurteilte das Landgericht Kiel im Jahr 2020 einen Unternehmer, der über Jahre hinweg falsche Umsatzsteuervoranmeldungen abgegeben hatte, zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung und ordnete die Nachzahlung von mehreren Hunderttausend Euro an. Das Amtsgericht Lübeck stellte 2019 ein Verfahren ein, nachdem der Beschuldigte die hinterzogenen Beträge vollständig nachgezahlt und mit den Behörden kooperiert hatte. Das Landgericht Flensburg entschied 2021, dass bei bandenmäßigem Umsatzsteuerkarussell kein Raum für Bewährung bleibt, da der Schaden für die Allgemeinheit erheblich ist.

Schwere strafrechtliche und wirtschaftliche Folgen für die Betroffenen

Die Strafen für Umsatzsteuerhinterziehung sind empfindlich. Nach § 370 AO drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren, in besonders schweren Fällen sogar bis zu zehn Jahren. Bereits bei Hinterziehungsbeträgen ab 50.000 Euro verhängen die Gerichte regelmäßig Freiheitsstrafen, ab einer Million Euro wird eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung zur Regel.

Das Landgericht Neumünster stellte 2018 klar, dass Steuerhinterziehung in großem Stil regelmäßig mit einer unbedingten Freiheitsstrafe zu ahnden ist. Neben der Strafe selbst drohen den Beschuldigten gravierende wirtschaftliche Folgen:

Unternehmer müssen nicht nur die hinterzogenen Steuern nachzahlen, sondern auch Zinsen und Säumniszuschläge leisten. Hinzu kommt die Gefahr der Insolvenz, da hohe Nachforderungen häufig die Liquidität zerstören. Viele Betroffene verlieren zudem das Vertrauen von Geschäftspartnern, Banken und Kunden, sodass die berufliche und wirtschaftliche Zukunft dauerhaft gefährdet ist.

Vorgehen der Ermittlungsbehörden

Die Finanzverwaltung arbeitet bei der Bekämpfung von Umsatzsteuerhinterziehung mit spezialisierten Steuerfahndungsstellen zusammen. Es werden Betriebsprüfungen durchgeführt, Bankkonten ausgewertet, elektronische Kassensysteme kontrolliert und Rechnungen auf ihre Plausibilität hin untersucht. Häufig greifen die Behörden auch zu drastischen Mitteln wie Hausdurchsuchungen, Kontenpfändungen und Beschlagnahmen.

Für die Verteidigung ist entscheidend, die Rechtmäßigkeit dieser Maßnahmen zu überprüfen und die steuerlichen Grundlagen genau nachzurechnen. Oft beruhen die Vorwürfe auf Schätzungen oder unvollständigen Daten.

Verteidigungsstrategien im Steuerstrafverfahren

Eine erfolgreiche Verteidigung setzt dort an, wo die Finanzverwaltung Lücken lässt. War die Abgabe unvollständig, weil die Unterlagen nicht rechtzeitig vorlagen? Wurde die Vorsteuer zwar angesetzt, war aber aus Sicht des Unternehmers plausibel? Oder beruhen die Vorwürfe auf fehlerhaften Schätzungen, die nicht der betrieblichen Realität entsprechen?

Die Gerichte in Schleswig-Holstein haben wiederholt betont, dass der Nachweis eines vorsätzlichen Handelns entscheidend ist. So entschied das Amtsgericht Itzehoe 2020, dass eine Verurteilung nicht erfolgen darf, wenn die fehlerhaften Angaben in der Umsatzsteuervoranmeldung auf einer falschen Beratung durch den Steuerberater beruhten.

Ein weiterer zentraler Punkt ist die Schadenswiedergutmachung. Wer die hinterzogenen Beträge nachzahlt und aktiv mitwirkt, kann in vielen Fällen eine Einstellung nach § 153a StPO oder zumindest eine erhebliche Strafmilderung erreichen.

Warum Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel die beste Wahl sind

Gerade bei Steuerstrafverfahren wegen Umsatzsteuerhinterziehung kommt es auf Fachwissen, Erfahrung und strategisches Geschick an. Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel sind Fachanwälte für Strafrecht und zugleich zertifizierte Berater für Steuerstrafrecht. Diese Doppelqualifikation ist selten und stellt einen entscheidenden Vorteil dar.

Beide Verteidiger verfügen über jahrzehntelange Erfahrung mit Steuerstrafverfahren in Schleswig-Holstein. Sie kennen die Ermittlungsstrategien der Steuerfahndung und Staatsanwaltschaften ebenso wie die Rechtsprechung der Amts- und Landgerichte in Kiel, Lübeck, Flensburg, Neumünster und Itzehoe. Ihre Mandanten profitieren von einer Verteidigung, die juristisch präzise arbeitet, wirtschaftlich denkt und immer auch die langfristigen Folgen im Blick hat.

Ziel ist es, das Strafverfahren so zu gestalten, dass eine Einstellung erreicht, eine Strafe erheblich reduziert oder zumindest die wirtschaftliche Existenz der Betroffenen gesichert wird.

Risiken erkennen – Verteidigung sichern

Die Hinterziehung der Umsatzsteuer ist kein Kavaliersdelikt, sondern ein ernstzunehmender Straftatbestand mit hohen Strafen und existenziellen Folgen. Wer in Schleswig-Holstein mit einem solchen Vorwurf konfrontiert ist, sollte sofort spezialisierte Strafverteidiger einschalten.

Mit Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel stehen Beschuldigten zwei hochspezialisierte Fachanwälte für Strafrecht zur Seite, die entschlossen, diskret und mit großer Erfahrung im Steuerstrafrecht agieren – und damit die bestmögliche Grundlage schaffen, um strafrechtliche und wirtschaftliche Risiken bei Umsatzsteuerhinterziehung erfolgreich abzuwehren.