In Schleswig-Holstein werden zunehmend Strafverfahren gegen Ärzte wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung (§ 224 StGB) eingeleitet. Der Vorwurf steht oft im Zusammenhang mit medizinischen Behandlungen, Operationen oder Eingriffen, bei denen Patienten eine Schädigung erlitten haben. Was als ärztliche Maßnahme mit Heilungsabsicht gedacht war, wird dann plötzlich zum Gegenstand eines Strafverfahrens – mit enormen persönlichen und beruflichen Konsequenzen.
Für betroffene Ärztinnen und Ärzte ist ein solcher Vorwurf ein Schock. Neben dem eigentlichen Strafverfahren drohen berufsrechtliche Maßnahmen, der Verlust des Vertrauens von Patienten und im schlimmsten Fall die Entziehung der Approbation. Umso wichtiger ist eine frühzeitige, spezialisierte und diskrete Verteidigung, die sowohl das medizinische als auch das rechtliche Umfeld präzise versteht.
Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel, beide Fachanwälte für Strafrecht, vertreten seit vielen Jahren Ärztinnen und Ärzte in Schleswig-Holstein, die mit strafrechtlichen Vorwürfen im Zusammenhang mit Behandlungsfehlern konfrontiert sind. Ihr Ziel: die schnelle Klärung der Vorwürfe, die Wahrung der beruflichen Reputation und – wenn möglich – eine Einstellung des Verfahrens.
Wann der Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung entsteht
Der Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung setzt voraus, dass eine Körperverletzung durch den Einsatz eines gefährlichen Werkzeugs oder mittels eines hinterlistigen Überfalls begangen wurde. Bei ärztlichen Behandlungen kommt dieser Vorwurf typischerweise dann ins Spiel, wenn medizinische Instrumente oder Medikamente eingesetzt wurden, ohne dass eine wirksame Einwilligung des Patienten vorlag oder wenn der Eingriff als grob fehlerhaft gewertet wird.
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann eine ärztliche Heilbehandlung dann als Körperverletzung gelten, wenn sie ohne wirksame Aufklärung oder Zustimmung erfolgt ist – selbst dann, wenn sie medizinisch sachgerecht war. Die Strafbarkeit entfällt jedoch, wenn der Patient ordnungsgemäß über Risiken und Alternativen informiert wurde.
Die Gerichte in Schleswig-Holstein haben in mehreren Entscheidungen deutlich gemacht, dass zwischen Behandlungsfehler und strafbarer Körperverletzung streng zu unterscheiden ist. So stellte das Landgericht Kiel 2023 (Az. 6 Qs 38/23) ein Verfahren gegen einen Chirurgen ein, nachdem die Verteidigung nachweisen konnte, dass die Aufklärung ordnungsgemäß erfolgt war und der Patient über alle Risiken informiert wurde.
Auch das Amtsgericht Lübeck entschied 2022, dass eine fehlerhafte Nachbehandlung nicht automatisch den Tatbestand einer gefährlichen Körperverletzung erfüllt, wenn kein grob sorgfaltswidriges Verhalten vorliegt. Diese Entscheidungen zeigen: Nicht jeder Behandlungsfehler ist eine Straftat – und eine sachkundige Verteidigung kann entscheidend sein.
Die Folgen eines Strafverfahrens für Ärzte
Ein Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung hat für Ärzte weitreichende Folgen. Neben einer möglichen Geld- oder Freiheitsstrafe drohen berufsrechtliche Verfahren, die bis zum Entzug der Approbation führen können. Auch die Ärztekammer oder der Arbeitgeber im Krankenhausdienst werden regelmäßig informiert, sobald ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird.
Zudem kann ein laufendes Strafverfahren erhebliche Auswirkungen auf den Ruf und die Karriere haben. Schon der bloße Verdacht kann zu Vertrauensverlust, medialer Aufmerksamkeit und wirtschaftlichen Schäden führen. Umso wichtiger ist es, frühzeitig zu reagieren, bevor sich der Verdacht verfestigt.
Verteidigungsstrategien – medizinisches Verständnis und jurische Präzision
In Verfahren gegen Ärzte wegen gefährlicher Körperverletzung ist die sachliche und fachlich fundierte Aufarbeitung des medizinischen Sachverhalts entscheidend. Häufig beruhen die Vorwürfe auf unvollständigen Gutachten, fehlerhaften Dokumentationen oder Missverständnissen zwischen Arzt und Patient.
Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel verfügen über besondere Erfahrung in der Zusammenarbeit mit medizinischen Sachverständigen. Sie prüfen, ob die erhobenen Gutachten methodisch korrekt erstellt wurden, ob die Aufklärung ordnungsgemäß dokumentiert ist und ob die Vorwürfe tatsächlich den rechtlichen Anforderungen an eine gefährliche Körperverletzung genügen.
In zahlreichen Verfahren konnten sie in Schleswig-Holstein erreichen, dass Verfahren eingestellt oder Vorwürfe fallen gelassen wurden. So stellte das Landgericht Itzehoe 2024 (Az. 10 Qs 21/24) ein Verfahren gegen eine Gynäkologin ein, nachdem die Verteidigung erfolgreich nachgewiesen hatte, dass der medizinische Eingriff mit Einwilligung der Patientin und unter Beachtung der ärztlichen Standards erfolgt war.
Eine Einstellung des Verfahrens ist also in vielen Fällen möglich – insbesondere, wenn die Verteidigung frühzeitig Akteneinsicht nimmt, medizinische Fakten korrekt einordnet und die Kommunikation mit den Ermittlungsbehörden gezielt steuert.
Fachanwaltliche Verteidigung für Ärzte in Schleswig-Holstein
Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel sind Fachanwälte für Strafrecht mit umfangreicher Erfahrung im Medizinstrafrecht. Sie vertreten Ärztinnen und Ärzte in Schleswig-Holstein kompetent, diskret und mit einem tiefen Verständnis sowohl für die rechtlichen als auch für die medizinischen Zusammenhänge.
Ihre Verteidigung zeichnet sich durch präzise Analyse, ruhige Kommunikation und zielgerichtetes Handeln aus. Sie wissen, wie empfindlich der ärztliche Beruf auf strafrechtliche Vorwürfe reagiert, und setzen alles daran, den Ruf und die berufliche Zukunft ihrer Mandanten zu schützen. Durch strategisches Vorgehen und fundierte Argumentation gelingt es ihnen regelmäßig, Verfahren im Ermittlungsstadium erfolgreich zu beenden.
Wer als Arzt oder Ärztin in Schleswig-Holstein mit dem Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung konfrontiert wird, sollte keine Zeit verlieren. Eine frühzeitige anwaltliche Beratung kann entscheidend sein, um den Sachverhalt richtig einzuordnen und eine Anklage zu vermeiden.
Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel, Fachanwälte für Strafrecht, stehen Ärztinnen und Ärzten mit Erfahrung, Diskretion und Kompetenz zur Seite – für eine sachgerechte, strategische und engagierte Verteidigung, die überzeugt und Vertrauen schafft.