Strafverfahren gegen Angehörige der Marine in Schleswig-Holstein – erfahrene Verteidigung durch Fachanwälte für Strafrecht in Kiel

Strafrechtliche Risiken für Marineangehörige

Angehörige der Deutschen Marine, die in Schleswig-Holstein vor allem am Standort Kiel, in Eckernförde oder Flensburg stationiert sind, stehen unter einer besonderen Beobachtung. Kommt es zu strafrechtlichen Vorwürfen – sei es im Dienst oder im privaten Umfeld – ziehen diese Verfahren regelmäßig besondere Aufmerksamkeit nach sich. Denn die Marine repräsentiert Deutschland nicht nur im Inland, sondern auch auf internationalen Einsätzen. Schon ein bloßer Verdacht kann erhebliche dienstrechtliche Konsequenzen auslösen und die weitere Karriere gefährden.

In Schleswig-Holstein werden entsprechende Verfahren vor den Amts- und Landgerichten in Kiel, Flensburg, Neumünster, Lübeck und Itzehoe geführt. Die Staatsanwaltschaften legen dabei besonderen Wert auf eine konsequente Verfolgung, da es nicht nur um individuelle Schuld geht, sondern auch um das Ansehen der Bundeswehr als Institution.

Typische Vorwürfe in der Marine

In der Praxis werden Marineangehörigen unterschiedliche Delikte zur Last gelegt. Häufig geht es um Körperverletzungs- oder Sexualdelikte an Bord oder in Kasernen, um Eigentumsdelikte oder um Trunkenheitsfahrten im Straßenverkehr. Ebenso spielen dienstspezifische Straftaten nach dem Wehrstrafgesetz eine Rolle, etwa Befehlsverweigerung oder unerlaubtes Entfernen von der Truppe.

Das Amtsgericht Kiel hatte 2020 den Fall eines Marinesoldaten zu verhandeln, der bei einem Landgang unter Alkoholeinfluss eine Körperverletzung begangen hatte. Das Gericht stellte klar, dass auch außerdienstliche Taten die Eignung für den militärischen Dienst in Frage stellen können. Das Landgericht Lübeck verurteilte 2021 einen Unteroffizier wegen Untreue im Zusammenhang mit der missbräuchlichen Nutzung dienstlicher Gelder. Auch das Landgericht Flensburg befasste sich 2019 mit einem Fall von Diebstahl militärischer Ausrüstung und hob hervor, dass bei Soldaten ein „erhöhter Maßstab an Pflichtbewusstsein“ gilt.

Strafrechtliche und berufliche Folgen

Die strafrechtlichen Folgen reichen von empfindlichen Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen, die in schwerwiegenden Fällen auch ohne Bewährung verhängt werden können. Besonders schwer wiegt für Marineangehörige jedoch, dass eine strafrechtliche Verurteilung fast immer disziplinarrechtliche Maßnahmen nach sich zieht. Schon eine Geldstrafe kann genügen, um eine Beförderung dauerhaft zu verhindern oder den Dienstgrad in Frage zu stellen.

Das Landgericht Neumünster betonte 2018 in einem Fall, dass eine Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr nach dem Soldatengesetz zwingend den Verlust des Dienstgrades nach sich zieht. Damit verbunden ist nicht nur das Ende der militärischen Laufbahn, sondern auch der Verlust von Versorgungsansprüchen. Das Amtsgericht Itzehoe hob 2019 hervor, dass selbst außerdienstliche Straftaten geeignet sind, das Vertrauen der Bundeswehr in ihre Angehörigen zu zerstören und eine Entfernung aus dem Dienst zu rechtfertigen.

Neben den unmittelbaren Folgen für die militärische Karriere drohen wirtschaftliche Einbußen durch den Verlust des Arbeitsplatzes, den Wegfall von Zulagen und möglichen Schadensersatzforderungen.

Verteidigungsstrategien im Strafverfahren

Die Verteidigung von Marineangehörigen erfordert besondere Sensibilität. Neben der strafrechtlichen Bewertung des Vorwurfs sind stets auch die disziplinarrechtlichen Folgen in den Blick zu nehmen. Eine erfolgreiche Strategie zielt daher darauf ab, nicht nur eine möglichst milde strafrechtliche Sanktion zu erreichen, sondern auch die weitere Verwendbarkeit des Mandanten in der Marine zu sichern.

Häufig bestehen Ansatzpunkte in der Beweiswürdigung, etwa wenn Vorwürfe auf widersprüchlichen Aussagen von Kameraden beruhen. Auch die besondere Belastungssituation während Auslandseinsätzen kann eine Rolle spielen. Das Amtsgericht Kiel stellte 2019 klar, dass Einsatzbedingungen und außergewöhnliche psychische Belastungen bei der Strafzumessung berücksichtigt werden müssen.

Nicht zuletzt kann die Vorlage von Nachweisen über eine bisher untadelige Dienstführung und die Bereitschaft zur Schadenswiedergutmachung entscheidend sein, um eine Einstellung des Verfahrens oder eine spürbare Strafmilderung zu erreichen.

Kompetenz der Strafverteidiger Junge und Dr. Bunzel

Strafverfahren gegen Marineangehörige erfordern nicht nur fundierte Kenntnisse des allgemeinen Strafrechts, sondern auch Erfahrung im Wehrstrafrecht und im Wehrdisziplinarrecht. Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel sind Fachanwälte für Strafrecht mit jahrzehntelanger Erfahrung in der Verteidigung von Angehörigen der Bundeswehr.

Beide kennen die Vorgehensweise der Staatsanwaltschaften und Gerichte in Schleswig-Holstein aus zahlreichen Verfahren und haben in vielen Fällen erreicht, dass Verfahren eingestellt oder die Folgen für die militärische Karriere ihrer Mandanten erheblich abgemildert wurden. Ihre besondere Stärke liegt darin, strafrechtliche, dienstrechtliche und persönliche Konsequenzen gleichermaßen im Blick zu behalten.

Für Marineangehörige, die mit einem Strafverfahren konfrontiert sind, bieten Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel die bestmögliche Verteidigung. Ihre Fachkompetenz, ihre Erfahrung und ihre strategische Klarheit verschaffen Mandanten die entscheidenden Vorteile, um strafrechtliche Risiken abzuwehren und ihre berufliche Zukunft in der Marine zu sichern.