Strafverfahren gegen Angehörige der Marine und der Bundeswehr wegen § 184b StGB in Schleswig-Holstein – erfahrene Verteidigung durch Fachanwälte für Strafrecht in Kiel

Warum Soldaten im besonderen Fokus stehen

Angehörige der Marine und der Bundeswehr tragen nicht nur die Verantwortung für ihre militärischen Aufgaben, sondern unterliegen auch besonders strengen disziplinarrechtlichen und sicherheitsrechtlichen Anforderungen. Wird einem Soldaten ein Verstoß gegen § 184b StGB (Besitz, Erwerb oder Verbreitung kinderpornographischer Inhalte) vorgeworfen, drohen nicht nur empfindliche strafrechtliche Strafen, sondern regelmäßig auch disziplinarische Maßnahmen, die bis zur Entfernung aus dem Dienst reichen können.

In Schleswig-Holstein führen die Staatsanwaltschaften in Kiel, Lübeck, Flensburg, Neumünster und Itzehoe regelmäßig Verfahren dieser Art. Schon ein Anfangsverdacht führt in aller Regel zu Hausdurchsuchungen, Beschlagnahmen von Computern und Mobiltelefonen sowie zu erheblichen persönlichen und beruflichen Konsequenzen.

Typische Fallkonstellationen

In der Praxis gleichen sich die Fallmuster oft: Soldaten geraten in den Verdacht, über Messenger-Dienste oder soziale Netzwerke Dateien erhalten oder weitergeleitet zu haben, die den Straftatbestand des § 184b StGB erfüllen. Auch der Besitz von Dateien auf privaten oder dienstlichen Endgeräten führt zu Ermittlungen. Besonders problematisch ist, dass bereits das kurzzeitige Speichern im Cache oder in Cloud-Diensten strafbar sein kann, wenn die Inhalte damit verfügbar waren.

Das Landgericht Kiel stellte 2020 klar, dass schon die Weiterleitung einer einzigen Datei mit kinderpornographischem Inhalt eine Verbreitung im Sinne des Gesetzes darstellt. Das Amtsgericht Lübeck verurteilte 2019 einen Marinesoldaten, der über einen Messenger-Dienst Dateien erhalten und nicht gelöscht hatte, wegen Besitzes. Das Landgericht Flensburg führte 2021 aus, dass auch das Speichern in Cloud-Ordnern, auf die der Beschuldigte Zugriff hat, strafbar ist – unabhängig davon, ob die Inhalte tatsächlich angesehen wurden.

Strafrechtliche und disziplinarische Folgen

Die strafrechtlichen Konsequenzen sind erheblich. Der Strafrahmen des § 184b StGB sieht Freiheitsstrafen von drei Monaten bis zu zehn Jahren vor, je nach Art der Tathandlung. Schon der bloße Besitz kann mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren geahndet werden.

Das Landgericht Neumünster stellte 2018 klar, dass in Fällen mit umfangreichen Datenmengen Freiheitsstrafen regelmäßig nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden. Neben dem Strafrecht drohen für Angehörige der Marine und der Bundeswehr zusätzlich disziplinarrechtliche Sanktionen: Soldaten riskieren Degradierungen, Disziplinararrest oder die Entfernung aus dem Dienst. Für Berufssoldaten oder Zeitsoldaten bedeutet dies den Verlust der gesamten beruflichen Existenz und von Versorgungsansprüchen.

Verteidigungsstrategien im Strafverfahren

Eine erfolgreiche Verteidigung setzt auf die sorgfältige Analyse der digitalen Spuren. Häufig werden Dateien unbewusst gespeichert, etwa durch automatische Downloads oder Caching-Prozesse. In solchen Fällen ist entscheidend, ob dem Beschuldigten tatsächlich ein Vorsatz nachgewiesen werden kann.

Die Rechtsprechung in Schleswig-Holstein zeigt, dass Gerichte hohe Anforderungen an den Vorsatznachweis stellen. Das Amtsgericht Itzehoe entschied 2020, dass eine Verurteilung nicht möglich ist, wenn nicht zweifelsfrei festgestellt werden kann, dass der Beschuldigte Kenntnis von den Inhalten hatte. Für die Verteidigung bedeutet dies, dass der technische Ablauf minutiös geprüft und mit Hilfe von IT-Sachverständigen rekonstruiert werden muss.

Ein weiterer Ansatz ist die Frage, ob der Beschuldigte die Inhalte tatsächlich aktiv gesucht hat oder ob sie lediglich über Messenger weitergeleitet wurden, ohne dass er deren strafbaren Charakter erkannte. Auch die Schadenswiedergutmachung durch Kooperation mit den Ermittlungsbehörden und der freiwillige Verzicht auf IT-Geräte können sich strafmildernd auswirken.

Warum Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel die beste Wahl sind

Strafverfahren nach § 184b StGB sind für Angehörige der Marine und der Bundeswehr besonders existenzbedrohend, da sie strafrechtliche, dienstrechtliche und persönliche Folgen gleichzeitig nach sich ziehen. Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel sind Fachanwälte für Strafrecht und zugleich zertifizierte Berater für Steuerstrafrecht. Diese Doppelqualifikation gibt ihnen die notwendige Breite, um sowohl die strafrechtlichen Risiken als auch die beruflichen und wirtschaftlichen Folgen zu berücksichtigen.

Beide Strafverteidiger verfügen über langjährige Erfahrung mit Verfahren gegen Angehörige der Bundeswehr und kennen die besondere Bedeutung von Disziplinarverfahren und Sicherheitsüberprüfungen. Sie wissen, wie Staatsanwaltschaften und Gerichte in Schleswig-Holstein – von Kiel über Lübeck und Flensburg bis Neumünster und Itzehoe – mit solchen Verfahren umgehen. Ihre Mandanten profitieren von einer Verteidigung, die juristisch akribisch arbeitet, technische Details kritisch hinterfragt und gleichzeitig strategisch darauf ausgerichtet ist, die berufliche Zukunft der Betroffenen zu sichern.

Wer als Soldat oder Marineangehöriger in Schleswig-Holstein mit einem Verfahren nach § 184b StGB konfrontiert ist, braucht Verteidiger, die entschlossen, erfahren und hochspezialisiert agieren. Mit Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel haben Betroffene Strafverteidiger an ihrer Seite, die die bestmögliche Grundlage schaffen, um schwerwiegende strafrechtliche und dienstrechtliche Konsequenzen erfolgreich abzuwehren.