In Schleswig-Holstein sehen sich immer mehr Apothekerinnen und Apotheker mit dem Vorwurf des Abrechnungsbetrugs konfrontiert. Im Fokus stehen dabei meist Abrechnungen gegenüber gesetzlichen Krankenkassen, privaten Krankenversicherungen oder pharmazeutischen Großhändlern. Bereits geringfügige Unstimmigkeiten bei Rezeptabrechnungen, Zuzahlungen oder Rabattverträgen können den Verdacht auf Betrug nach § 263 StGB begründen – mit potenziell existenzbedrohenden Folgen für die Betroffenen.
Ein Ermittlungsverfahren wegen Abrechnungsbetrugs ist für Apotheker besonders belastend, da es nicht nur um strafrechtliche Sanktionen geht, sondern auch um die berufliche Zukunft. Neben einer Geld- oder Freiheitsstrafe drohen Widerruf der Approbation, Verlust der Betriebserlaubnis und erhebliche Reputationsschäden. In dieser Situation ist eine erfahrene, spezialisierte und diskrete Verteidigung entscheidend.
Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel, beide Fachanwälte für Strafrecht, verfügen über langjährige Erfahrung in der Verteidigung von Apothekern, Ärzten und anderen Heilberufen in Schleswig-Holstein. Ihr Ziel ist es, Verfahren frühzeitig zu beenden, berufsrechtliche Konsequenzen zu vermeiden und das Vertrauen der Mandanten zu schützen.
Wie der Vorwurf des Abrechnungsbetrugs entsteht
Ein Strafverfahren wegen Abrechnungsbetrugs beginnt häufig mit einer Prüfung der Abrechnungsdaten durch Krankenkassen, den Medizinischen Dienst (MD) oder die Apothekenaufsicht. Werden dabei Unregelmäßigkeiten festgestellt, leiten die Behörden oft unmittelbar ein Ermittlungsverfahren ein.
Typische Vorwürfe sind das Abrechnen nicht abgegebener Medikamente, Doppelabrechnungen, Manipulationen von Rezepten, fehlerhafte Zuzahlungsdokumentationen oder Rabattumgehungen. In vielen Fällen beruhen diese Unstimmigkeiten jedoch nicht auf vorsätzlichem Handeln, sondern auf organisatorischen Fehlern, Softwareproblemen oder unklaren Abrechnungsrichtlinien.
Die Rechtsprechung in Schleswig-Holstein zeigt, dass Gerichte zunehmend differenzieren. Das Landgericht Kiel entschied 2023 (Az. 6 Qs 36/23), dass eine fehlerhafte Rezeptabrechnung nicht automatisch strafbar ist, wenn der Apotheker auf die Richtigkeit der elektronischen Abrechnung vertraut hat. Auch das Amtsgericht Lübeck stellte 2022 ein Verfahren ein, nachdem die Verteidigung nachweisen konnte, dass eine fehlerhafte Abrechnung auf einem Softwarefehler des Rechenzentrums beruhte.
Diese Entscheidungen verdeutlichen, dass in vielen Fällen kein Betrugsvorsatz vorliegt – sondern vielmehr ein nachvollziehbarer Abrechnungsirrtum.
Schwere Konsequenzen bei einem Ermittlungsverfahren
Ein Strafverfahren wegen Abrechnungsbetrugs kann für Apotheker schwerwiegende Folgen haben. Neben einer möglichen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe drohen berufsrechtliche Maßnahmen: die Aberkennung der Approbation, der Widerruf der Betriebserlaubnis und Nachforderungen der Krankenkassen. Selbst bei einer Verfahrenseinstellung können schon die Ermittlungen den Ruf erheblich schädigen.
Darüber hinaus prüfen die Behörden oft, ob zusätzlich steuerstrafrechtliche Tatbestände wie Steuerverkürzung oder Buchführungsverstöße vorliegen. Diese parallelen Verfahren erhöhen die Komplexität und erfordern eine strategisch abgestimmte Verteidigung.
Verteidigungsstrategien – Aufklärung statt Vorverurteilung
Eine erfolgreiche Verteidigung setzt auf die präzise Aufarbeitung der Abrechnungsabläufe, die Rekonstruktion von Rezeptdaten und die Überprüfung der elektronischen Übertragungen an die Rechenzentren. In vielen Fällen lässt sich zeigen, dass die angeblichen Falschabrechnungen aus technischen oder formalen Gründen entstanden sind – nicht aus Täuschungsabsicht.
Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel verfügen über tiefgehende Kenntnisse des Abrechnungswesens im Gesundheitssektor. Sie analysieren die Ermittlungsakten sorgfältig, prüfen die Beweisführung der Krankenkassen und holen bei Bedarf sachverständige Gutachten ein, um technische oder organisatorische Fehler aufzuzeigen.
In zahlreichen Verfahren in Schleswig-Holstein konnten sie durch eine sachliche und strukturierte Verteidigung erreichen, dass Verfahren wegen Abrechnungsbetrugs eingestellt wurden – oft schon im Ermittlungsstadium. So stellte das Landgericht Itzehoe 2024 (Az. 10 Qs 23/24) ein Verfahren ein, nachdem die Verteidigung nachwies, dass die beanstandeten Rezepte bereits zuvor storniert worden waren.
Eine Einstellung des Verfahrens ist also häufig möglich, wenn frühzeitig und professionell gehandelt wird.
Fachanwaltliche Verteidigung im Medizinstrafrecht
Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel sind Fachanwälte für Strafrecht mit besonderer Spezialisierung im Medizinstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht. Beide vertreten Apotheker, Ärzte und andere Heilberufler in Schleswig-Holstein mit hoher fachlicher Kompetenz, Diskretion und einem klaren Fokus auf die beruflichen Folgen.
Sie wissen, dass in diesen Verfahren nicht nur juristische, sondern auch wirtschaftliche und persönliche Aspekte eine Rolle spielen. Durch frühzeitige Kommunikation mit den Ermittlungsbehörden, präzise Analyse der Abrechnungsdaten und überzeugende rechtliche Argumentation gelingt es ihnen regelmäßig, Verfahren ohne öffentliche Verhandlung zu beenden und die berufliche Existenz ihrer Mandanten zu sichern.
Wer in Schleswig-Holstein als Apotheker mit dem Vorwurf des Abrechnungsbetrugs konfrontiert wird, sollte keine Zeit verlieren. Eine frühzeitige anwaltliche Beratung kann entscheidend sein, um Missverständnisse zu klären, den Tatverdacht zu entkräften und die eigene berufliche Zukunft zu schützen.
Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel, Fachanwälte für Strafrecht, stehen Apothekern in ganz Schleswig-Holstein mit Erfahrung, Engagement und Diskretion zur Seite – für eine starke Verteidigung, die überzeugt und Vertrauen schafft.