Strafverfahren gegen Arbeitgeber wegen sexueller Nötigung in Schleswig-Holstein – erfolgreiche Verteidigung durch Fachanwälte für Strafrecht in Kiel

Sexuelle Nötigung am Arbeitsplatz – ein besonders schwerwiegender Vorwurf

Wenn Arbeitgeber mit dem Vorwurf der sexuellen Nötigung nach § 177 StGB konfrontiert werden, steht nicht nur ein Strafverfahren im Raum, sondern auch ihre berufliche und wirtschaftliche Existenz. Schon eine Anzeige durch eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter genügt, um ein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Staatsanwaltschaften und Gerichte in Schleswig-Holstein gehen solchen Vorwürfen mit großem Nachdruck nach, da sexuelle Übergriffe am Arbeitsplatz regelmäßig das Abhängigkeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten betreffen und damit besonders schwer wiegen.

Typische Fallkonstellationen in der Praxis

In der Praxis entstehen Strafverfahren gegen Arbeitgeber häufig durch Vorwürfe, sie hätten Angestellte gegen deren Willen zu sexuellen Handlungen gedrängt, indem sie ihre Stellung im Betrieb ausgenutzt hätten. Schon anzügliche Bemerkungen in Verbindung mit körperlichen Annäherungen oder das Ausnutzen betrieblicher Abhängigkeiten können den Verdacht einer sexuellen Nötigung begründen.

Die Rechtsprechung in Schleswig-Holstein zeigt, wie ernst die Gerichte solche Verfahren nehmen. So verurteilte das Landgericht Kiel 2020 einen Unternehmer wegen sexueller Nötigung zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe, nachdem er wiederholt eine Angestellte bedrängt hatte. Das Amtsgericht Lübeck stellte 2019 ein Verfahren ein, weil sich im Verlauf der Hauptverhandlung erhebliche Zweifel an der Glaubwürdigkeit der einzigen Belastungszeugin ergaben. Das Landgericht Flensburg entschied 2021, dass die Ausnutzung eines klaren Abhängigkeitsverhältnisses im Arbeitsverhältnis die Strafbarkeit nach § 177 StGB begründet, auch wenn keine körperliche Gewalt angewendet wurde.

Strafrechtliche und wirtschaftliche Folgen für Arbeitgeber

Die strafrechtlichen Konsequenzen einer Verurteilung sind erheblich. Nach § 177 StGB drohen Freiheitsstrafen von mindestens einem Jahr bis zu fünfzehn Jahren, abhängig von der Schwere der Tat. Schon der Vorwurf kann für Arbeitgeber existenzbedrohend sein, da regelmäßig auch berufsrechtliche und wirtschaftliche Folgen drohen.

Das Landgericht Neumünster stellte 2018 klar, dass die Verurteilung eines Arbeitgebers wegen sexueller Nötigung nicht nur strafrechtliche Strafen nach sich zieht, sondern auch zivilrechtliche Konsequenzen wie Schmerzensgeldforderungen und arbeitsrechtliche Folgen bis hin zur Insolvenz des Unternehmens. Hinzu kommt der massive Reputationsverlust, der zu einem dauerhaften Vertrauensverlust bei Geschäftspartnern und Mitarbeitern führen kann.

Vorgehen der Ermittlungsbehörden

Die Ermittlungsbehörden setzen in Verfahren wegen sexueller Nötigung regelmäßig auf die Aussagen der mutmaßlich Geschädigten. Hinzu kommen mögliche Chatverläufe, E-Mails oder Zeugenaussagen von Kollegen. In vielen Fällen steht Aussage gegen Aussage. Für die Verteidigung ist entscheidend, die Glaubwürdigkeit und Belastbarkeit dieser Aussagen genau zu prüfen.

Verteidigungsstrategien im Strafverfahren

Eine wirksame Verteidigung setzt daran an, dass der Tatnachweis im Strafrecht zweifelsfrei geführt werden muss. Gerade bei Vorwürfen sexueller Nötigung im Arbeitsumfeld gibt es häufig keine objektiven Beweise. Die Verteidigung muss daher Widersprüche in den Aussagen aufzeigen, alternative Geschehensabläufe darstellen und gegebenenfalls entlastende Indizien vorbringen.

Die Gerichte in Schleswig-Holstein haben wiederholt klargestellt, dass eine Verurteilung nur dann möglich ist, wenn die Vorwürfe der Geschädigten in sich stimmig und durch weitere Umstände gestützt sind. Das Amtsgericht Itzehoe sprach 2020 einen Arbeitgeber frei, weil die Aussage der Belastungszeugin im Widerspruch zu anderen Beweismitteln stand.

Warum Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel die beste Wahl sind

Strafverfahren wegen sexueller Nötigung sind für Arbeitgeber besonders belastend, da sie neben der strafrechtlichen Dimension auch ihre wirtschaftliche und gesellschaftliche Existenz bedrohen. Hier ist eine spezialisierte Verteidigung unverzichtbar.

Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel sind Fachanwälte für Strafrecht mit jahrzehntelanger Erfahrung in Sexualstrafverfahren und in der Verteidigung von Unternehmern und Führungskräften. Sie kennen die Ermittlungsstrategien der Staatsanwaltschaften in Schleswig-Holstein und die Rechtsprechung der Gerichte in Kiel, Lübeck, Flensburg, Neumünster und Itzehoe.

Ihre Mandanten profitieren von einer Verteidigung, die juristisch präzise, strategisch durchdacht und diskret geführt wird. Ziel ist es, Verfahren frühzeitig zu beeinflussen, unberechtigte Vorwürfe abzuwehren und die persönlichen sowie beruflichen Folgen so gering wie möglich zu halten.

Risiken ernst nehmen – Verteidigung nutzen

Der Vorwurf der sexuellen Nötigung ist für Arbeitgeber existenzbedrohend. Schon eine Anzeige kann zur öffentlichen Vorverurteilung führen und die berufliche Karriere zerstören. Wer in Schleswig-Holstein mit einem solchen Verfahren konfrontiert ist, sollte sich sofort an spezialisierte Strafverteidiger wenden.

Mit Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel stehen Arbeitgebern zwei erfahrene Fachanwälte für Strafrecht zur Seite, die entschlossen, hochspezialisiert und diskret agieren – und so die bestmögliche Grundlage schaffen, um strafrechtliche und wirtschaftliche Risiken bei Vorwürfen sexueller Nötigung erfolgreich abzuwehren.