Strafverfahren gegen Beamte wegen Untreue – erfolgreiche Verteidigung durch Fachanwälte für Strafrecht in Kiel

Der Vorwurf der Untreue im Beamtenverhältnis

Beamte sind Träger staatlicher Aufgaben und genießen das besondere Vertrauen des Dienstherrn und der Allgemeinheit. Wenn ihnen der Vorwurf der Untreue nach § 266 StGB gemacht wird, wiegt dieser besonders schwer. Der Vorwurf richtet sich regelmäßig darauf, dass ein Beamter seine Vermögensbetreuungspflichten verletzt und dadurch dem Staat oder Dritten einen Vermögensnachteil zufügt. Schon der Verdacht kann schwerwiegende Folgen haben, da neben einem Strafverfahren auch ein Disziplinarverfahren eingeleitet wird.

In Schleswig-Holstein – ob in Kiel, Lübeck, Flensburg, Neumünster oder Itzehoe – haben die Staatsanwaltschaften in den letzten Jahren eine Reihe von Verfahren gegen Beamte geführt, bei denen es um fehlerhafte Haushaltsentscheidungen, unzulässige Mittelverwendungen oder den Vorwurf der Bereicherung ging.

Typische Konstellationen in der Rechtsprechung

Die Praxis zeigt, dass Verfahren gegen Beamte häufig im Zusammenhang mit öffentlichen Haushaltsmitteln, Beschaffungen oder Subventionsvergaben stehen. Bereits fehlerhafte oder unklare Entscheidungen im Vergabeverfahren können als Untreue gewertet werden, wenn dadurch finanzielle Nachteile für die öffentliche Hand entstehen.

Das Landgericht Kiel verurteilte 2020 einen Beamten, der ohne Genehmigung über Haushaltsmittel verfügt und dadurch seiner Behörde einen erheblichen Schaden zugefügt hatte, wegen Untreue zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung. Das Amtsgericht Lübeck stellte 2019 ein Verfahren ein, nachdem nachgewiesen werden konnte, dass der Beschuldigte die Ausgaben in gutem Glauben tätigte und ein Vorsatz nicht nachweisbar war. Das Landgericht Flensburg entschied 2021, dass bereits die fehlerhafte Beauftragung von Bauleistungen durch einen Amtsleiter eine Untreuehandlung darstellen kann, wenn die Regeln des Vergaberechts bewusst missachtet wurden.

Strafrechtliche und disziplinarrechtliche Folgen für Beamte

Die Strafandrohung nach § 266 StGB reicht von Geldstrafe bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe, in besonders schweren Fällen sogar bis zu zehn Jahren. Besonders einschneidend sind jedoch die dienstrechtlichen Konsequenzen. Schon eine strafrechtliche Verurteilung wegen Untreue kann zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis führen.

Das Landgericht Neumünster stellte 2018 klar, dass selbst eine zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe im Zusammenhang mit einer Untreuehandlung ausreichen kann, um die beamtenrechtliche Zuverlässigkeit dauerhaft in Frage zu stellen. Damit droht Beamten neben der Strafe der vollständige Verlust ihrer beruflichen Existenz, einschließlich Versorgung und Pensionsansprüchen.

Vorgehensweise der Ermittlungsbehörden

Die Ermittlungsbehörden stützen sich in Untreueverfahren regelmäßig auf Akten der Behörden, Haushaltsunterlagen und Zeugenaussagen von Mitarbeitern. Hinzu kommen oft Sachverständigengutachten, die klären sollen, ob ein finanzieller Nachteil tatsächlich eingetreten ist. Für die Verteidigung ist es entscheidend, diese Bewertungen zu hinterfragen, da der Nachweis eines echten Vermögensschadens oft schwierig ist.

Verteidigungsstrategien im Strafverfahren

Eine wirksame Verteidigung setzt an der Frage an, ob tatsächlich eine Vermögensbetreuungspflicht bestand und ob durch das Handeln des Beamten tatsächlich ein messbarer Vermögensnachteil entstanden ist. In vielen Fällen beruhen die Vorwürfe auf komplexen verwaltungsrechtlichen Entscheidungen, die strafrechtlich schwer greifbar sind.

Die Rechtsprechung in Schleswig-Holstein zeigt, dass Gerichte differenzieren. So entschied das Amtsgericht Itzehoe 2020, dass ein Beamter nicht wegen Untreue verurteilt werden kann, wenn die angebliche Pflichtverletzung lediglich auf einer fehlerhaften, aber vertretbaren Auslegung von Haushaltsrecht beruhte. Für die Verteidigung bedeutet dies, dass sich erhebliche Chancen ergeben, Verfahren einstellen zu lassen oder eine deutliche Strafmilderung zu erreichen.

Warum Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel die beste Wahl sind

Strafverfahren wegen Untreue gegen Beamte sind besonders sensibel, da sie neben der strafrechtlichen Sanktion fast immer disziplinarrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Hier braucht es Verteidiger, die nicht nur das Strafrecht, sondern auch die Besonderheiten des Beamtenrechts kennen.

Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel sind Fachanwälte für Strafrecht und verfügen über langjährige Erfahrung in der Verteidigung von Beamten in Schleswig-Holstein. Sie kennen die Ermittlungsstrategien der Staatsanwaltschaften ebenso wie die Rechtsprechung der Amts- und Landgerichte in Kiel, Lübeck, Flensburg, Neumünster und Itzehoe.

Ihre Mandanten profitieren von einer Verteidigung, die juristisch präzise, strategisch durchdacht und auf die beamtenrechtlichen Folgen abgestimmt ist. Ziel ist es stets, strafrechtliche Risiken abzuwehren, die wirtschaftliche und berufliche Existenz zu sichern und disziplinarrechtliche Folgen so weit wie möglich zu vermeiden.

Risiken erkennen – Chancen nutzen

Der Vorwurf der Untreue ist für Beamte besonders schwerwiegend, weil er nicht nur strafrechtliche Strafen nach sich zieht, sondern auch die Karriere und die Altersversorgung unmittelbar bedroht. Wer in Schleswig-Holstein mit einem solchen Strafverfahren konfrontiert ist, sollte frühzeitig spezialisierte Verteidiger einschalten.

Mit Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel stehen Beamten zwei erfahrene Fachanwälte für Strafrecht zur Seite, die entschlossen, diskret und hochspezialisiert handeln – und so die bestmögliche Grundlage schaffen, um strafrechtliche und disziplinarrechtliche Risiken erfolgreich abzuwehren.