Strafverfahren gegen Gartenbaubetriebe wegen Schwarzarbeit in Schleswig-Holstein – erfahrene Verteidigung durch Fachanwälte für Strafrecht in Kiel

Schwarzarbeit im Garten- und Landschaftsbau als strafrechtliches Risiko

Der Garten- und Landschaftsbau ist eine arbeitsintensive Branche mit hohem Personalbedarf, insbesondere in den Saisonmonaten. Viele Gartenbaubetriebe greifen in Spitzenzeiten auf kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse zurück – oft mit Saisonkräften aus dem In- und Ausland. Genau hier setzt die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) an, die den Verdacht prüft, ob Arbeitnehmer ohne Anmeldung zur Sozialversicherung beschäftigt, Löhne bar ausgezahlt oder Mitarbeiter als Scheinselbständige geführt werden. Schon kleinere Unregelmäßigkeiten reichen aus, um ein Strafverfahren wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt nach § 266a StGB und Steuerhinterziehung nach § 370 AO einzuleiten.

In Schleswig-Holstein – von Kiel über Lübeck bis Flensburg, Neumünster und Itzehoe – werden Garten- und Landschaftsbaubetriebe regelmäßig kontrolliert. Diese Verfahren können für die Unternehmer existenzgefährdend sein, da neben Strafen auch erhebliche Nachforderungen auf sie zukommen.

Typische Fallkonstellationen in der Praxis

Die Vorwürfe gegen Gartenbaubetriebe sind oft ähnlich gelagert. Häufig geht es um den Einsatz von Ernte- oder Hilfskräften ohne Anmeldung, die Bezahlung von Arbeitnehmern „auf die Hand“ oder die Umgehung von Lohnnebenkosten durch Scheinverträge. Auch die Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften ohne Arbeitserlaubnis führt regelmäßig zu Strafverfahren.

Das Landgericht Kiel verurteilte 2020 den Betreiber eines Gartenbaubetriebs, der über mehrere Jahre systematisch Mitarbeiter ohne Sozialversicherung beschäftigt hatte, zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung und ordnete die Nachzahlung erheblicher Sozialabgaben an. Das Amtsgericht Lübeck entschied 2019, dass schon wiederholte, kurzfristige Einsätze von nicht gemeldeten Arbeitskräften als strafbare Schwarzarbeit zu werten sind. Das Landgericht Flensburg stellte 2021 klar, dass auch die Deklaration von Arbeitnehmern als „freie Subunternehmer“ eine strafbare Scheinselbständigkeit darstellen kann, wenn tatsächlich Weisungsgebundenheit vorlag.

Strafrechtliche und wirtschaftliche Folgen für Gartenbaubetriebe

Die strafrechtlichen Sanktionen sind erheblich. Nach § 266a StGB drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren, in besonders schweren Fällen – etwa bei bandenmäßigem Vorgehen oder hohen Schadenssummen – sogar bis zu zehn Jahren.

Das Landgericht Neumünster stellte 2018 klar, dass bei Nachforderungen im sechsstelligen Bereich regelmäßig eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung zu verhängen ist. Neben den Strafen sind vor allem die wirtschaftlichen Folgen gravierend: Sozialversicherungsträger fordern Beiträge rückwirkend nach, ergänzt um Zinsen und Säumniszuschläge. Auch steuerliche Nachforderungen durch das Finanzamt verschärfen die Situation. Nicht selten geraten Gartenbaubetriebe dadurch in Liquiditätsengpässe, die ihre Existenz bedrohen.

Ermittlungsstrategien der Behörden

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit setzt regelmäßig auf unangekündigte Kontrollen auf Baustellen, in Gärtnereien oder auf Feldern. Dabei werden Personalien aufgenommen, Arbeitszeiten überprüft und Unterlagen zur Sozialversicherung kontrolliert. Zudem werden Lohnunterlagen und Verträge ausgewertet, um den Verdacht auf Scheinselbständigkeit oder Schwarzlohnzahlungen zu erhärten.

Erfahrene Strafverteidiger wissen, dass die Ermittlungsbehörden häufig mit pauschalen Schätzungen arbeiten, die nicht die tatsächlichen betrieblichen Abläufe widerspiegeln. Genau hier setzt die Verteidigung an, indem die Berechnungen kritisch überprüft und durch eigene Nachweise korrigiert werden.

Verteidigungsstrategien im Strafverfahren

Eine erfolgreiche Verteidigung im Strafverfahren wegen Schwarzarbeit erfordert eine detaillierte Aufarbeitung der Beschäftigungsverhältnisse. War der vermeintliche Arbeitnehmer tatsächlich abhängig beschäftigt oder selbständig? Wurde eine Anmeldung zwar veranlasst, aber verspätet erfasst? Oder beruhen die Vorwürfe lediglich auf fehlerhaften Schätzungen der Ermittlungsbehörden?

Das Amtsgericht Itzehoe entschied 2020, dass eine Verurteilung nicht allein auf pauschalen Berechnungen beruhen darf, sondern konkrete Nachweise erforderlich sind. Für die Verteidigung bietet dies Ansatzpunkte, um die Höhe des Schadens und damit auch das Strafmaß erheblich zu reduzieren.

Auch eine aktive Schadenswiedergutmachung durch Nachzahlungen kann sich positiv auf das Verfahren auswirken. Häufig gelingt es so, eine Freiheitsstrafe zu vermeiden oder das Verfahren gegen Auflagen einzustellen.

Warum Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel die beste Wahl sind

Strafverfahren wegen Schwarzarbeit im Gartenbau sind besonders komplex, weil sie strafrechtliche, steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Fragen miteinander verbinden. Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel sind Fachanwälte für Strafrecht und zugleich zertifizierte Berater für Steuerstrafrecht.

Sie verfügen über langjährige Erfahrung mit Verfahren in Schleswig-Holstein – von Kiel über Lübeck bis Flensburg und Itzehoe – und kennen die Vorgehensweise der Finanzkontrolle Schwarzarbeit ebenso wie die Anforderungen der Gerichte. Ihre Mandanten profitieren von einer Verteidigung, die juristisch präzise arbeitet, wirtschaftliche Folgen berücksichtigt und darauf abzielt, das Strafmaß so gering wie möglich zu halten.

Wer in Schleswig-Holstein als Betreiber eines Gartenbaubetriebs mit dem Vorwurf der Schwarzarbeit konfrontiert ist, findet in Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel Strafverteidiger, die entschlossen, diskret und hochspezialisiert handeln – und so die bestmögliche Grundlage schaffen, um strafrechtliche und wirtschaftliche Risiken erfolgreich abzuwehren.