Strafverfahren gegen Geschäftsführer wegen Beteiligung an einem Umsatzsteuerkarussell in Schleswig-Holstein – erfolgreiche Verteidigung durch Fachanwälte für Strafrecht in Kiel

Umsatzsteuerkarussell als komplexes Steuerstrafverfahren

Das sogenannte Umsatzsteuerkarussell gehört zu den aufwendigsten und schwerwiegendsten Erscheinungsformen der Steuerhinterziehung. Dabei werden durch grenzüberschreitende Lieferungen innerhalb der EU Umsatzsteuervorteile ausgenutzt, um den deutschen Fiskus um erhebliche Beträge zu schädigen. Geschäftsführer, deren Unternehmen in solche Strukturen eingebunden sind, geraten schnell in den Verdacht, Teil einer strafbaren Umsatzsteuerhinterziehung nach § 370 AO zu sein.

In Schleswig-Holstein – sei es in Kiel, Lübeck, Flensburg, Neumünster oder Itzehoe – führen Steuerfahndung und Staatsanwaltschaften regelmäßig Verfahren in diesem Bereich. Bereits der Vorwurf einer Beteiligung genügt, um Hausdurchsuchungen, Kontensperrungen und Beschlagnahmen von Geschäftsunterlagen auszulösen.

Typische Fallkonstellationen aus der Praxis

Ein Umsatzsteuerkarussell funktioniert typischerweise über eine Kette von Unternehmen in verschiedenen EU-Staaten. Ein Unternehmen liefert steuerfrei ins EU-Ausland, während ein anderes die Umsatzsteuer in Deutschland geltend macht, ohne sie jemals abzuführen. Geschäftsführer werden dann beschuldigt, solche Strukturen bewusst genutzt oder durch unzureichende Kontrollen ermöglicht zu haben.

Die Rechtsprechung in Schleswig-Holstein zeigt, dass Gerichte dabei streng urteilen. So verurteilte das Landgericht Kiel 2020 einen Geschäftsführer, der wiederholt an einem Karussellhandel mit Elektronikgeräten beteiligt war, zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Das Amtsgericht Lübeck stellte 2019 ein Verfahren gegen einen Geschäftsführer ein, nachdem sich herausgestellt hatte, dass er durch fingierte Rechnungen seiner Geschäftspartner selbst getäuscht worden war. Das Landgericht Flensburg entschied 2021, dass die bloße Einbindung eines Unternehmens in ein Karussellgeschäft noch nicht ausreicht, solange der Geschäftsführer plausibel nachweisen kann, dass er keine Kenntnis von den kriminellen Strukturen hatte.

Strafrechtliche und wirtschaftliche Folgen für Geschäftsführer

Die Strafandrohung im Zusammenhang mit Umsatzsteuerkarussellen ist hoch. Nach § 370 AO drohen Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren, in besonders schweren Fällen bis zu zehn Jahren. Bereits bei Schadenssummen ab 100.000 Euro verhängen die Gerichte regelmäßig Freiheitsstrafen, bei Millionenbeträgen nahezu ausnahmslos ohne Bewährung.

Das Landgericht Neumünster stellte 2018 klar, dass gewerbsmäßige oder bandenmäßige Beteiligung an Umsatzsteuerkarussellen zu den schwersten Formen der Steuerhinterziehung gehört und entsprechend hohe Strafen nach sich zieht. Neben der persönlichen Strafe drohen Geschäftsführern massive wirtschaftliche Folgen: hohe Steuernachforderungen, Zinsen, Säumniszuschläge und die Einziehung von Vermögenswerten. Zudem riskieren sie die persönliche Haftung und den Verlust ihrer Geschäftsführerstellung.

Vorgehensweise der Ermittlungsbehörden

Die Ermittlungsbehörden setzen auf umfangreiche internationale Zusammenarbeit innerhalb der EU. Geschäftskonten, Rechnungen und Lieferketten werden systematisch ausgewertet. In vielen Fällen greifen Steuerfahndung und Zoll zu drastischen Maßnahmen wie Hausdurchsuchungen und Telefonüberwachungen.

Für die Verteidigung ist entscheidend, ob der Geschäftsführer tatsächlich vorsätzlich gehandelt hat oder ob er selbst Opfer eines komplexen Täuschungsgefüges wurde. Die Abgrenzung zwischen krimineller Beteiligung und fahrlässiger Verstrickung in ein Karussellgeschäft ist rechtlich wie tatsächlich oft schwierig und bietet Verteidigungsansätze.

Verteidigungsstrategien im Steuerstrafverfahren

Eine wirksame Verteidigung setzt dort an, wo die Ermittler den Vorsatz des Geschäftsführers nachweisen müssen. Wusste er von den betrügerischen Strukturen, oder wurde er von Geschäftspartnern bewusst in ein Karussell eingebunden? Häufig beruhen die Vorwürfe auf Indizien, wie auffälligen Rechnungen oder ungewöhnlichen Lieferwegen, ohne dass ein direkter Tatnachweis vorliegt.

Die Gerichte in Schleswig-Holstein haben mehrfach betont, dass ein Schuldspruch nur dann möglich ist, wenn sich der Vorsatz eindeutig feststellen lässt. So entschied das Amtsgericht Itzehoe 2020, dass eine Verurteilung ausscheidet, wenn ein Geschäftsführer durch die Vorlage scheinbar ordnungsgemäßer Rechnungen selbst getäuscht wurde und keine Anhaltspunkte für die Betrugsstrukturen erkennbar waren.

Auch die Bereitschaft zur Schadenswiedergutmachung durch Nachzahlungen kann sich strafmildernd auswirken und in bestimmten Fällen sogar eine Einstellung nach § 153a StPO ermöglichen.

Warum Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel die beste Wahl sind

Strafverfahren wegen Umsatzsteuerkarussellen gehören zu den komplexesten Verfahren im Steuerstrafrecht. Sie verlangen nicht nur umfassende Kenntnisse im Strafrecht, sondern auch tiefes Verständnis für Umsatzsteuerrecht, internationale Lieferketten und betriebswirtschaftliche Zusammenhänge.

Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel sind Fachanwälte für Strafrecht und zugleich zertifizierte Berater für Steuerstrafrecht. Sie verfügen über langjährige Erfahrung in der Verteidigung von Geschäftsführern und Unternehmern, die mit Vorwürfen im Bereich des Umsatzsteuerstrafrechts konfrontiert sind. Sie kennen die Ermittlungsstrategien der Steuerfahndung ebenso wie die Rechtsprechung der Amts- und Landgerichte in Schleswig-Holstein – von Kiel über Lübeck und Flensburg bis Neumünster und Itzehoe.

Ihre Mandanten profitieren von einer Verteidigung, die juristisch präzise, wirtschaftlich durchdacht und strategisch klug geführt wird. Ziel ist es, Verfahren frühzeitig zu beeinflussen, Strafen abzumildern und die wirtschaftliche Existenz der Geschäftsführer zu sichern.

Risiken ernst nehmen – Verteidigung sichern

Der Vorwurf der Beteiligung an einem Umsatzsteuerkarussell kann für Geschäftsführer existenzbedrohend sein. Neben hohen Strafen drohen persönliche Haftung, Nachforderungen in Millionenhöhe und der Verlust der beruflichen Reputation.

Mit Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel stehen Geschäftsführern zwei erfahrene Fachanwälte für Strafrecht zur Seite, die entschlossen, diskret und hochspezialisiert handeln – und so die bestmögliche Grundlage schaffen, um strafrechtliche und wirtschaftliche Risiken im Zusammenhang mit Umsatzsteuerkarussellen erfolgreich abzuwehren.