In Schleswig-Holstein sehen sich immer häufiger kommunale Beamte und Mitarbeiter öffentlicher Verwaltungen mit dem Vorwurf der Bestechlichkeit (§ 332 StGB) konfrontiert. Ob in Bauämtern, Vergabestellen oder bei kommunalen Dienstleistern – schon ein vermeintlich unzulässiger Vorteil, ein Geschenk oder eine Einladung kann den Verdacht der Korruption begründen.
Die Folgen solcher Ermittlungen sind gravierend: Neben dem Strafverfahren drohen disziplinarrechtliche Maßnahmen, die Suspendierung vom Dienst und ein dauerhafter Karriereverlust. Bereits der Verdacht kann das Vertrauen der Öffentlichkeit und des Dienstherrn nachhaltig beschädigen. Umso wichtiger ist eine spezialisierte und diskrete Verteidigung, die frühzeitig eingreift, die tatsächlichen Umstände klärt und Missverständnisse ausräumt.
Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel, beide Fachanwälte für Strafrecht, vertreten seit vielen Jahren erfolgreich Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes in Schleswig-Holstein. Mit fundierter juristischer Erfahrung, strategischem Denken und einem klaren Verständnis für die Besonderheiten des Beamtenrechts sorgen sie dafür, dass Verfahren frühzeitig beendet und Existenzen geschützt werden.
Der Vorwurf der Bestechlichkeit – ein sensibles Delikt im öffentlichen Dienst
Der Straftatbestand der Bestechlichkeit (§ 332 StGB) setzt voraus, dass ein Amtsträger für eine pflichtwidrige Handlung einen Vorteil annimmt, fordert oder sich versprechen lässt. Bereits der Versuch ist strafbar. Im Gegensatz zur sogenannten Vorteilsannahme (§ 331 StGB) liegt der Fokus bei der Bestechlichkeit auf der Verletzung der dienstlichen Neutralität.
Gerade in der kommunalen Praxis ist die Abgrenzung oft schwierig. Viele Handlungen, die als „Gefälligkeit“ oder „Netzwerkpflege“ gedacht waren, werden im Nachhinein als unzulässige Vorteilsannahme gewertet. Auch Einladungen zu Veranstaltungen, Rabatte oder kleine Geschenke können – je nach Zusammenhang – zu einem Ermittlungsverfahren führen.
Die Rechtsprechung in Schleswig-Holstein zeigt jedoch, dass die Gerichte zunehmend differenzieren. So entschied das Landgericht Kiel 2023 (Az. 6 Qs 39/23), dass eine Einladung zu einem Geschäftsessen allein keinen strafbaren Vorteil darstellt, wenn sie im Rahmen üblicher dienstlicher Kontakte erfolgt. Das Amtsgericht Lübeck stellte 2022 ein Verfahren gegen einen städtischen Mitarbeiter ein, nachdem sich herausstellte, dass ein überlassener Gutschein keine Gegenleistung für eine pflichtwidrige Handlung war. Diese Entscheidungen zeigen, dass ein Ermittlungsverfahren keineswegs automatisch zu einer Anklage oder gar Verurteilung führt.
Die schwerwiegenden Folgen eines Ermittlungsverfahrens
Ein Ermittlungsverfahren wegen Bestechlichkeit ist für kommunale Beamte besonders belastend. Neben der drohenden Strafe steht die dienstrechtliche Existenz auf dem Spiel. Der Dienstherr leitet in der Regel parallel ein Disziplinarverfahren ein, das zu einer Suspendierung oder Entfernung aus dem Beamtenverhältnis führen kann.
Darüber hinaus kann bereits die öffentliche Bekanntmachung eines Ermittlungsverfahrens erheblichen Schaden anrichten. Selbst wenn sich der Verdacht später als unbegründet herausstellt, bleibt oft ein Makel zurück. Deshalb ist es entscheidend, frühzeitig durch eine spezialisierte Verteidigung Einfluss auf den Verlauf des Verfahrens zu nehmen.
Verteidigungsstrategien – Präzision, Erfahrung und Diskretion
Eine erfolgreiche Verteidigung beginnt mit einer sorgfältigen Analyse der Ermittlungsakten. Häufig beruhen die Vorwürfe auf Missverständnissen, Kommunikationsfehlern oder unklaren internen Abläufen. Viele Beschuldigte sind sich nicht bewusst, dass bereits informelle Vorteile oder Dankesgeschenke aus Sicht der Ermittlungsbehörden relevant sein können.
Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel prüfen genau, ob tatsächlich eine pflichtwidrige Handlung vorlag, ob ein Vorteil im juristischen Sinn gegeben war und ob ein Zusammenhang zwischen beiden überhaupt nachgewiesen werden kann. In zahlreichen Verfahren vor den Gerichten Schleswig-Holsteins konnten sie durch präzise Argumentation und Nachweis des fehlenden Vorsatzes eine Einstellung des Verfahrens erreichen.
So stellte das Landgericht Itzehoe 2024 (Az. 10 Qs 21/24) ein Verfahren gegen einen Kreisbeamten ein, nachdem die Verteidigung überzeugend darlegte, dass es sich bei dem angenommenen Vorteil um eine sozialadäquate Aufmerksamkeit handelte. Der Fall verdeutlicht, dass Erfahrung und fundierte Kenntnis der einschlägigen Rechtsprechung entscheidend sind, um Ermittlungsbehörden und Gerichte von der Unbegründetheit eines Tatverdachts zu überzeugen.
Fachanwaltliche Verteidigung für Beamte und den öffentlichen Dienst
Als Fachanwälte für Strafrecht verfügen Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel über langjährige Erfahrung in der Verteidigung von Beamten, Angestellten des öffentlichen Dienstes und kommunalen Funktionsträgern. Sie kennen die Schnittstellen zwischen Strafrecht, Disziplinarrecht und Verwaltungsrecht und wissen, wie wichtig eine diskrete und zielgerichtete Vorgehensweise ist.
Beide legen großen Wert darauf, die persönliche und berufliche Integrität ihrer Mandanten zu schützen. Sie analysieren die Vorwürfe im Detail, entwickeln eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie und kommunizieren professionell mit den Ermittlungsbehörden. Ihr Ziel ist stets, das Verfahren so früh wie möglich zur Einstellung zu bringen und eine öffentliche Hauptverhandlung zu vermeiden.
Wer als kommunaler Beamter oder Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes in Schleswig-Holstein mit dem Vorwurf der Bestechlichkeit konfrontiert wird, sollte nicht zögern, rechtlichen Beistand in Anspruch zu nehmen. Eine frühzeitige und erfahrene Verteidigung kann entscheidend darüber bestimmen, ob ein Verfahren eingestellt wird oder in eine Anklage mündet.
Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel stehen Betroffenen mit Erfahrung, Engagement und Diskretion zur Seite. Sie vertreten ihre Mandanten mit Nachdruck, strategischer Klarheit und tiefem Verständnis für die Anforderungen des öffentlichen Dienstes – für Gerechtigkeit, berufliche Zukunft und Reputation.