Gefährliche Körperverletzung als schwerer Vorwurf gegen Pädagogen
Lehrerinnen und Lehrer tragen eine besondere Verantwortung für die ihnen anvertrauten Schülerinnen und Schüler. Kommt es in schulischen Konfliktsituationen oder im Rahmen von Aufsichts- und Erziehungsmaßnahmen zu körperlichen Übergriffen, kann schnell der Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung nach § 224 StGB erhoben werden. Der Gesetzgeber bewertet diese Taten als Verbrechen mit einem Strafrahmen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe.
In Schleswig-Holstein nehmen die Staatsanwaltschaften in Kiel, Lübeck, Flensburg, Neumünster und Itzehoe entsprechende Anzeigen sehr ernst. Schon die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens bedeutet für Lehrer erhebliche persönliche, berufliche und reputationsbezogene Konsequenzen – weit über die eigentliche strafrechtliche Dimension hinaus.
Typische Fallkonstellationen in der Praxis
Die Verfahren gegen Lehrer wegen gefährlicher Körperverletzung entstehen häufig in emotional aufgeladenen Situationen. Typisch sind Vorwürfe, Schüler durch Schläge, den Einsatz von Gegenständen oder durch Festhalten verletzt zu haben. Auch der Vorwurf einer Misshandlung im Rahmen von Ordnungsmaßnahmen oder Auseinandersetzungen im Sportunterricht führt regelmäßig zu Ermittlungen.
Das Amtsgericht Lübeck verurteilte 2019 einen Lehrer, der einen Schüler im Sportunterricht durch den gezielten Wurf eines Balles erheblich verletzt hatte. Das Landgericht Kiel entschied 2020, dass das Ziehen an den Haaren oder das Schlagen mit einem Lineal als gefährliche Körperverletzung einzustufen ist, wenn dadurch nicht unerhebliche Verletzungen entstehen. Das Amtsgericht Flensburg betonte 2021, dass auch der Einsatz von Alltagsgegenständen im Unterricht als „gefährliches Werkzeug“ gewertet werden kann, wenn sie in einer Weise benutzt werden, die geeignet ist, erhebliche Verletzungen herbeizuführen.
Strafrechtliche und dienstrechtliche Folgen
Die strafrechtlichen Sanktionen sind erheblich. Eine Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung zieht regelmäßig eine empfindliche Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe nach sich. Schon die Mindeststrafe von sechs Monaten Freiheitsstrafe verdeutlicht die Schwere des Vorwurfs.
Besonders gravierend sind jedoch die dienstrechtlichen Folgen. Lehrer sind Beamte oder Angestellte des öffentlichen Dienstes und unterliegen disziplinarrechtlichen Vorschriften. Bereits eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe kann den Verlust des Beamtenstatus, die Entfernung aus dem Dienst oder die Aberkennung von Pensionsansprüchen nach sich ziehen.
Das Landgericht Neumünster stellte 2018 klar, dass bei Lehrern neben der strafrechtlichen Schuld auch das Ansehen des öffentlichen Dienstes entscheidend sei. Selbst außerdienstliche Vorfälle können disziplinarische Konsequenzen haben. Für Pädagogen steht daher nicht nur ihre persönliche Freiheit, sondern auch ihre gesamte berufliche Existenz auf dem Spiel.
Verteidigungsstrategien im Strafverfahren
Die Verteidigung in Verfahren gegen Lehrer erfordert eine besonders sorgfältige Analyse der Umstände. Oftmals beruhen die Vorwürfe allein auf den Aussagen von Schülern oder Eltern. Ein wichtiger Ansatzpunkt liegt daher in der kritischen Überprüfung der Glaubwürdigkeit von Zeugenaussagen.
Das Amtsgericht Itzehoe stellte 2020 klar, dass eine Verurteilung nur dann erfolgen darf, wenn die Beweislage eindeutig ist und Zweifel an der Glaubwürdigkeit ausgeschlossen werden können. Zudem ist die Abgrenzung zwischen erlaubten erzieherischen Maßnahmen und strafbarer Gewalt von zentraler Bedeutung. Nicht jede Berührung oder Eingreifhandlung im Unterricht erfüllt automatisch den Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung.
Auch die Frage nach dem Vorsatz ist entscheidend: Hat der Lehrer tatsächlich billigend in Kauf genommen, den Schüler erheblich zu verletzen, oder handelte es sich um eine unglückliche Eskalation oder einen Unfall im Unterricht? In vielen Fällen gelingt es, den Vorwurf von gefährlicher Körperverletzung auf einfache Körperverletzung oder sogar auf eine fahrlässige Handlung zu reduzieren – mit deutlich milderen rechtlichen Folgen.
Kompetenz und Erfahrung der Strafverteidiger Junge und Dr. Bunzel
Strafverfahren gegen Lehrer wegen gefährlicher Körperverletzung sind besonders heikel, da sie strafrechtliche, dienstrechtliche und gesellschaftliche Dimensionen verbinden. Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel sind Fachanwälte für Strafrecht und verfügen über langjährige Erfahrung in der Verteidigung von Beamten, Lehrkräften und Pädagogen.
Beide kennen die Vorgehensweise der Strafgerichte in Kiel, Lübeck, Flensburg, Neumünster und Itzehoe ebenso wie die Praxis der Disziplinarbehörden. In zahlreichen Verfahren konnten sie erreichen, dass die Anklagen abgemildert, Verfahren eingestellt oder zumindest die schwerwiegendsten Folgen für die berufliche Zukunft ihrer Mandanten verhindert wurden.
Ihre besondere Stärke liegt darin, juristisch präzise zu argumentieren und zugleich die dienstrechtlichen Risiken im Blick zu behalten. Wer in Schleswig-Holstein als Lehrer mit dem Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung konfrontiert ist, findet in Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel Verteidiger, die entschlossen, sachkundig und mit höchster Spezialisierung handeln – um die strafrechtlichen und beruflichen Folgen wirksam abzuwehren.