Wenn Lehrer mit dem Vorwurf eines Sexualdelikts konfrontiert werden, ist dies einer der schwersten denkbaren Eingriffe in ihre berufliche und persönliche Existenz. Schon der bloße Anfangsverdacht reicht aus, um disziplinarische Maßnahmen einzuleiten, das Vertrauensverhältnis zu Schülern, Eltern und Kollegen zu zerstören und die berufliche Laufbahn dauerhaft zu gefährden. Strafverfahren wegen Sexualdelikten gegen Lehrer ziehen in Schleswig-Holstein regelmäßig erhebliche öffentliche Aufmerksamkeit auf sich.
Gerade in dieser Situation ist es entscheidend, sofort erfahrene Verteidiger an seiner Seite zu haben. Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel, beide Fachanwälte für Strafrecht, verfügen über langjährige Erfahrung in der Verteidigung von Beamten und Lehrkräften. Sie kennen die Rechtsprechung der Amts- und Landgerichte in Kiel, Lübeck, Flensburg, Neumünster und Itzehoe genau und wissen, welche Verteidigungsstrategien geeignet sind, um strafrechtliche wie auch dienstrechtliche Folgen abzumildern oder abzuwehren.
Typische Vorwürfe gegen Lehrer
In der Praxis betreffen Strafverfahren gegen Lehrer vor allem Vorwürfe nach den §§ 174 ff. StGB: sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen, sexueller Missbrauch von Kindern oder Jugendlichen sowie sexuelle Belästigung. Bereits ein Verdacht, etwa ausgelöst durch die Aussage eines Schülers oder den Hinweis von Eltern, führt meist unmittelbar zu einem Ermittlungsverfahren.
Das Landgericht Kiel verhandelte 2020 einen Fall, in dem ein Lehrer wegen des Vorwurfs sexueller Übergriffe auf Schülerinnen angeklagt war. Das Gericht stellte klar, dass bei Lehrern schon der bloße Verdacht „höchste Sorgfalt“ im Ermittlungsverfahren erfordert, da ihre berufliche Integrität unmittelbar berührt ist. Das Amtsgericht Lübeck entschied 2019, dass bereits wiederholte unangemessene Berührungen im Schulkontext strafbar sein können, wenn sie eine sexuelle Motivation erkennen lassen. Das Landgericht Flensburg hob 2021 hervor, dass Lehrkräfte aufgrund ihres besonderen Autoritätsverhältnisses in besonderem Maße dem Schutz von Schülern verpflichtet sind und Verstöße streng geahndet werden.
Schwere strafrechtliche und dienstrechtliche Folgen
Die strafrechtlichen Sanktionen sind erheblich. Je nach Vorwurf drohen Freiheitsstrafen von mehreren Monaten bis zu zehn Jahren. Auch wenn Freiheitsstrafen zur Bewährung ausgesetzt werden, bleibt für Lehrer meist die disziplinarrechtliche Konsequenz: Entlassung aus dem Schuldienst, Verlust des Beamtenstatus und Aberkennung der Pensionsansprüche.
Das Landgericht Neumünster stellte 2018 klar, dass schon eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr, auch wenn sie zur Bewährung ausgesetzt wird, zwingend die Entfernung aus dem Schuldienst nach sich ziehen kann. Für Lehrer bedeutet das: Nicht nur die strafrechtliche Strafe, sondern auch der berufliche Ruin steht auf dem Spiel.
Hinzu kommen Reputationsverluste und persönliche Belastungen: Ermittlungsverfahren wegen Sexualdelikten sind für Beschuldigte regelmäßig mit Stigmatisierung und sozialer Ausgrenzung verbunden – selbst dann, wenn es zu einem Freispruch kommt.
Verteidigungsstrategien im Strafverfahren
Die Verteidigung in Sexualstrafsachen erfordert ein besonders sensibles Vorgehen. Häufig stehen Aussage gegen Aussage und die Glaubwürdigkeit von Zeugen im Zentrum des Verfahrens. Hier setzen erfahrene Verteidiger an: Sie prüfen die Glaubhaftigkeit der Aussagen, decken Widersprüche auf und ziehen ggf. aussagepsychologische Gutachten hinzu.
Das Amtsgericht Itzehoe betonte 2020 in einem Verfahren, dass die alleinige Aussage eines mutmaßlichen Opfers zwar für eine Verurteilung ausreichen kann, dass aber die Beweise einer „besonders kritischen Würdigung“ bedürfen. Dies eröffnet Verteidigungsansätze, die in vielen Fällen entscheidend für den Ausgang des Verfahrens sind.
Ein weiterer wichtiger Ansatzpunkt ist die präzise Abgrenzung zwischen strafbarem Verhalten und pädagogisch unangemessenem, aber nicht strafrechtlich relevanten Handeln. Gerade im schulischen Alltag entstehen Vorwürfe oft aus Missverständnissen, die erst durch eine sachliche Aufarbeitung richtig eingeordnet werden können.
Kompetenz und Erfahrung der Strafverteidiger Junge und Dr. Bunzel
Strafverfahren wegen Sexualdelikten gegen Lehrer sind in besonderem Maße existenzbedrohend. Sie verlangen Verteidiger, die sowohl das Strafrecht als auch das Disziplinarrecht im Blick haben. Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel sind seit vielen Jahren in Schleswig-Holstein in diesem Bereich tätig.
Sie haben unzählige Verfahren vor den Amts- und Landgerichten begleitet, wissen, wie die Staatsanwaltschaften in Kiel, Lübeck, Flensburg, Itzehoe und Neumünster arbeiten, und kennen die Stellschrauben, die über den Ausgang eines Verfahrens entscheiden. Ihre besondere Stärke liegt in der Verbindung von juristischer Präzision, strategischem Vorgehen und dem Bewusstsein für die außergewöhnliche Belastung, der ihre Mandanten in solchen Verfahren ausgesetzt sind.
Wer als Lehrer in Schleswig-Holstein mit dem Vorwurf eines Sexualdelikts konfrontiert ist, braucht die bestmögliche Verteidigung – eine Verteidigung, die nicht nur das Strafverfahren im Blick hat, sondern auch die berufliche Zukunft und die persönliche Reputation. Mit Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel haben Betroffene zwei Verteidiger an ihrer Seite, die entschlossen, sachkundig und mit höchster Spezialisierung handeln.