Strafverfahren gegen Pflegekräfte wegen Unterschlagung– erfolgreiche Verteidigung durch Fachanwälte für Strafrecht in Kiel

Der Vorwurf der Unterschlagung im Pflegealltag

Pflegekräfte tragen eine besondere Verantwortung. Sie stehen in engem Kontakt zu Patienten, Heimbewohnern oder deren Angehörigen und haben oft Zugang zu persönlichen Gegenständen, Bargeld oder Medikamenten. Gerade dieses Näheverhältnis führt dazu, dass schon bei Unstimmigkeiten schnell der Vorwurf der Unterschlagung nach § 246 StGB erhoben wird. Typisch sind Fälle, in denen Pflegekräften vorgeworfen wird, Geld oder Wertsachen, die ihnen anvertraut oder zugänglich waren, unrechtmäßig behalten zu haben.

In Schleswig-Holstein – ob in Kiel, Lübeck, Flensburg, Neumünster oder Itzehoe – werden solche Verfahren von den Staatsanwaltschaften ernst genommen. Für die Beschuldigten ist dies besonders belastend, da neben einer möglichen Strafe auch die berufliche Zukunft und das Vertrauen in ihre Arbeit massiv gefährdet sind.

Typische Fallkonstellationen aus der Praxis

In der gerichtlichen Praxis entstehen Verfahren häufig, wenn Bargeldbeträge oder Wertsachen in Pflegeheimen oder bei ambulanten Diensten verschwinden und der Verdacht auf das Pflegepersonal fällt. Auch Medikamente werden nicht selten zum Gegenstand von Unterschlagungsvorwürfen.

Das Landgericht Kiel verurteilte 2020 eine Pflegekraft, die Bargeld einer Patientin an sich genommen hatte, zu einer Bewährungsstrafe und zur Rückzahlung des Geldes. Das Amtsgericht Lübeck stellte 2019 hingegen ein Verfahren ein, nachdem sich herausgestellt hatte, dass der vermeintliche Verlust auf eine fehlerhafte Buchführung der Einrichtung zurückging. Das Landgericht Flensburg entschied 2021, dass eine strafbare Unterschlagung nur dann vorliegt, wenn der Wille nachweisbar ist, den Gegenstand dauerhaft für sich oder Dritte zu behalten.

Strafrechtliche Folgen für Pflegekräfte

Die Strafen für Unterschlagung reichen von Geldstrafen bis zu Freiheitsstrafen von drei Jahren. In besonders schweren Fällen, wenn es sich um anvertraute Sachen handelt, sind Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren möglich.

Das Landgericht Neumünster stellte 2018 klar, dass gerade im Bereich der Pflege das Vertrauen der Patienten besonders geschützt ist, weshalb Gerichte in gravierenden Fällen harte Strafen verhängen. Neben der eigentlichen Strafe drohen schwerwiegende berufliche Konsequenzen: Fristlose Kündigungen, die Aufnahme in interne Schwarze Listen von Einrichtungen und der dauerhafte Verlust beruflicher Chancen sind keine Seltenheit.

Vorgehen der Ermittlungsbehörden

Die Ermittlungsbehörden stützen ihre Verfahren meist auf Zeugenaussagen von Patienten, Angehörigen oder Kollegen. Hinzu kommt die Auswertung von Dokumentationen, Kassenbüchern oder Medikamentenplänen. Nicht selten kommt es zu Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmen, wenn der Verdacht besteht, dass Wertgegenstände oder Medikamente privat aufbewahrt werden.

Für die Verteidigung ist entscheidend, die Beweise sorgfältig zu prüfen. Häufig beruhen die Vorwürfe auf Indizien oder Vermutungen, ohne dass ein direkter Nachweis vorliegt. Gerade in Pflegeeinrichtungen mit wechselndem Personal kommt es regelmäßig zu Situationen, in denen nicht eindeutig geklärt werden kann, wer Zugang zu den Gegenständen hatte.

Verteidigungsstrategien im Strafverfahren

Eine erfolgreiche Verteidigung setzt an der Frage an, ob der Zueignungswille tatsächlich nachweisbar ist. Oft handelt es sich um Missverständnisse, organisatorische Fehler oder falsche Verdächtigungen. Auch die Frage, ob die beschuldigte Person den Gegenstand tatsächlich in Besitz hatte, ist regelmäßig umstritten.

Die Rechtsprechung in Schleswig-Holstein zeigt, dass Gerichte differenzieren. So entschied das Amtsgericht Itzehoe 2020, dass eine Verurteilung nicht erfolgen darf, wenn ein Gegenstand zwar kurzfristig entnommen, aber nicht mit der Absicht behalten wurde. In solchen Fällen besteht die Möglichkeit einer Verfahrenseinstellung, insbesondere wenn keine einschlägigen Vorstrafen vorliegen und die Beschuldigten zur Schadenswiedergutmachung bereit sind.

Warum Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel die beste Wahl sind

Strafverfahren wegen Unterschlagung im Pflegebereich sind für die Betroffenen besonders schwerwiegend, da sie nicht nur strafrechtliche Sanktionen, sondern auch den Verlust ihrer beruflichen Existenz nach sich ziehen können.

Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel sind Fachanwälte für Strafrecht mit umfassender Erfahrung in Vermögens- und Vertrauensdelikten. Sie kennen die Ermittlungsstrategien der Staatsanwaltschaften in Schleswig-Holstein und die Rechtsprechung der Amts- und Landgerichte in Kiel, Lübeck, Flensburg, Neumünster und Itzehoe.

Ihre Mandanten profitieren von einer Verteidigung, die juristisch präzise, strategisch klug und beruflich sensibel geführt wird. Ziel ist es, eine Verurteilung zu vermeiden, Verfahren einzustellen oder zumindest die beruflichen Konsequenzen für Pflegekräfte so gering wie möglich zu halten.

Risiken ernst nehmen – Verteidigung sichern

Der Vorwurf der Unterschlagung ist für Pflegekräfte besonders belastend und kann zur Beendigung der beruflichen Laufbahn führen. Wer in Schleswig-Holstein mit einem solchen Strafverfahren konfrontiert ist, sollte umgehend spezialisierte Verteidiger einschalten.

Mit Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel haben Pflegekräfte zwei erfahrene Fachanwälte für Strafrecht an ihrer Seite, die entschlossen, diskret und hochspezialisiert agieren – und so die bestmögliche Grundlage schaffen, um strafrechtliche und berufliche Risiken im Zusammenhang mit Unterschlagungsvorwürfen erfolgreich abzuwehren.