Strafverfahren gegen Psychologen wegen Abrechnungsbetrug in Schleswig-Holstein – erfahrene Verteidigung durch Fachanwälte für Strafrecht in Kiel

Warum Psychologen besonders gefährdet sind

Psychologen und Psychotherapeuten sind in besonderer Weise auf ein vertrauensvolles Verhältnis zu Patienten und Kostenträgern angewiesen. Werden sie jedoch des Abrechnungsbetrugs nach § 263 StGB verdächtigt, drohen nicht nur strafrechtliche Konsequenzen, sondern auch gravierende berufliche Folgen. Schon eine Anzeige durch Krankenkassen, die Kassenärztliche Vereinigung oder Patienten reicht aus, um ein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Der Vorwurf lautet dann oft, Sitzungen abgerechnet zu haben, die nicht stattgefunden haben, falsche Leistungsziffern angegeben oder Leistungen unberechtigt über Krankenkassen abgerechnet zu haben.

In Schleswig-Holstein verfolgen die Staatsanwaltschaften in Kiel, Lübeck, Flensburg, Neumünster und Itzehoe diese Verfahren mit großer Konsequenz. Für Psychologen bedeutet das: Neben empfindlichen Strafen droht der Verlust der Zulassung und damit der gesamten beruflichen Existenz. In einer solchen Situation ist die sofortige Beauftragung erfahrener Strafverteidiger entscheidend. Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel, beide Fachanwälte für Strafrecht, verfügen über langjährige Erfahrung in der Verteidigung von Angehörigen der Heilberufe in Abrechnungs- und Wirtschaftsstrafverfahren.

Der strafrechtliche Hintergrund – Abrechnungsbetrug nach § 263 StGB

Der Tatbestand des Abrechnungsbetrugs ist erfüllt, wenn gegenüber Krankenkassen oder Abrechnungsstellen unrichtige Angaben gemacht werden, um Zahlungen zu erlangen, die nicht geschuldet sind. Anders als bei rein zivilrechtlichen Auseinandersetzungen führt der Verdacht des Vorsatzes hier unmittelbar in ein Strafverfahren. Bereits fahrlässige Fehler bei der Abrechnung können als Indiz für vorsätzliches Handeln gewertet werden, wenn sie über längere Zeiträume auftreten oder systematisch wirken.

Das Landgericht Kiel entschied 2020 in einem Fall, dass bereits die wiederholte Abrechnung nicht erbrachter Gruppentherapiestunden eine strafbare Täuschungshandlung darstellt. Das Amtsgericht Lübeck verurteilte 2019 eine Psychotherapeutin, die falsche Leistungsziffern angesetzt hatte, zu einer Geldstrafe und stellte klar, dass auch Übertreibungen in der Sitzungsdokumentation strafrechtlich relevant sein können. Das Landgericht Itzehoe stellte 2021 heraus, dass selbst geringfügige Falschabrechnungen strafbar sein können, wenn sie systematisch erfolgen.

Strafrechtliche und berufliche Folgen

Die strafrechtlichen Folgen des Abrechnungsbetrugs sind erheblich. Der Strafrahmen nach § 263 StGB reicht von Geldstrafe bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe, in besonders schweren Fällen sogar bis zu zehn Jahren. Neben der eigentlichen Strafe drohen auch berufsrechtliche Konsequenzen: Psychologen riskieren den Entzug ihrer Kassenzulassung, Disziplinarverfahren durch Berufsverbände oder sogar die vollständige Entziehung der Approbation.

Das Landgericht Neumünster entschied 2018, dass eine strafrechtliche Verurteilung wegen Abrechnungsbetrugs die persönliche Eignung zur Ausübung heilberuflicher Tätigkeiten erheblich infrage stellt. Für die Betroffenen bedeutet dies: Ein solches Verfahren gefährdet nicht nur die finanzielle Situation, sondern die gesamte berufliche Zukunft.

Verteidigungsstrategien im Abrechnungsbetrugsverfahren

Eine wirksame Verteidigung setzt auf die präzise Analyse der Abrechnungen und eine genaue Prüfung der zugrunde liegenden Dokumentation. Oft ist entscheidend, ob tatsächlich vorsätzlich falsche Angaben gemacht wurden oder ob es sich um organisatorische Fehler, Missverständnisse oder Abweichungen in der Auslegung der Abrechnungsbestimmungen handelt.

Die Rechtsprechung in Schleswig-Holstein zeigt, dass gerade bei komplizierten Abrechnungsmodalitäten Zweifel zugunsten des Beschuldigten zu berücksichtigen sind. So stellte das Amtsgericht Flensburg 2019 fest, dass eine Strafbarkeit ausscheidet, wenn der Psychologe plausibel darlegen kann, von der Abrechenbarkeit überzeugt gewesen zu sein.

Ein erfahrener Verteidiger wird außerdem prüfen, ob eine Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage erreichbar ist – insbesondere bei Ersttätern oder bei geringfügigen Vorwürfen. Durch die Vorlage von Unterlagen und eine transparente Aufarbeitung der Abrechnungspraxis lassen sich Verfahren oft ohne Hauptverhandlung beenden.

Warum Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel die beste Wahl sind

Strafverfahren wegen Abrechnungsbetrugs gegen Psychologen sind komplex und existenzbedrohend. Sie verlangen eine Verteidigung, die nicht nur strafrechtlich exzellent arbeitet, sondern auch die besonderen Rahmenbedingungen der Heilberufe kennt. Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel sind Fachanwälte für Strafrecht und haben in Schleswig-Holstein bereits zahlreiche Verfahren wegen Abrechnungsbetrugs betreut.

Ihre besondere Stärke liegt in der Verbindung von juristischer Präzision, strategischer Prozessführung und einem tiefen Verständnis für die Belastungssituation ihrer Mandanten. Sie kennen die Arbeitsweise der Staatsanwaltschaften und Gerichte ebenso wie die Abläufe bei Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen. Ihre Erfahrung ermöglicht es, Verfahren frühzeitig in eine günstige Richtung zu lenken und so nicht nur die strafrechtlichen, sondern auch die beruflichen Folgen zu begrenzen.

Wer als Psychologe in Schleswig-Holstein mit dem Vorwurf des Abrechnungsbetrugs konfrontiert ist, findet in Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel Verteidiger, die entschlossen, diskret und hochspezialisiert agieren – und damit die bestmögliche Grundlage schaffen, um ein Strafverfahren erfolgreich zu bewältigen.