Strafverfahren gegen Psychotherapeuten wegen sexueller Belästigung – erfahrene Verteidigung in Schleswig-Holstein

In den letzten Jahren ist ein deutlicher Anstieg an Strafverfahren gegen Psychotherapeuten wegen sexueller Belästigung zu verzeichnen. Die Vorwürfe betreffen meist Situationen während therapeutischer Sitzungen, in denen Patientinnen oder Patienten das Verhalten des Behandlers als grenzüberschreitend empfunden haben. Für die Beschuldigten bedeutet ein solches Verfahren eine enorme persönliche und berufliche Belastung – oft steht nicht nur die Freiheit, sondern auch die berufliche Existenz auf dem Spiel.

In Schleswig-Holstein werden solche Verfahren mit besonderer Sensibilität, aber auch mit großer Konsequenz geführt. Die Staatsanwaltschaften in Kiel, Lübeck und Itzehoe verfolgen entsprechende Vorwürfe regelmäßig mit Nachdruck. Umso wichtiger ist eine spezialisierte, erfahrene und diskrete Verteidigung, die frühzeitig eingreift, den Sachverhalt klärt und Missverständnisse ausräumt.

Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel, beide Fachanwälte für Strafrecht, verfügen über langjährige Erfahrung in der Verteidigung von Psychotherapeuten und Angehörigen des Gesundheitswesens. Sie vertreten Mandanten in ganz Schleswig-Holstein mit fachlicher Präzision, Empathie und dem Ziel, Verfahren frühzeitig zur Einstellung zu bringen.

Der Vorwurf der sexuellen Belästigung – sensible Ermittlungsverfahren mit weitreichenden Folgen

Nach § 184i StGB macht sich strafbar, wer eine andere Person sexuell belästigt, indem er sie in sexuell bestimmter Weise körperlich berührt. Bei Psychotherapeuten stehen solche Vorwürfe häufig im Zusammenhang mit körpernahen Situationen, Gesten oder Äußerungen im therapeutischen Kontext. Schon eine unbedachte Berührung, ein missverständlicher Kommentar oder eine falsche Interpretation von Nähe kann zu einem Ermittlungsverfahren führen.

In der Praxis zeigt sich, dass viele dieser Verfahren auf Missverständnissen beruhen. Therapeutische Situationen sind von Nähe und Vertrauen geprägt; emotionale Spannungen, Projektionen und subjektive Wahrnehmungen spielen eine erhebliche Rolle. Das macht die Beurteilung schwierig – und genau hier setzen erfahrene Strafverteidiger an.

Die Rechtsprechung in Schleswig-Holstein verdeutlicht, dass nicht jeder unangemessene Eindruck automatisch eine strafbare Handlung darstellt. So stellte das Landgericht Kiel 2023 (Az. 6 Qs 28/23) ein Verfahren gegen einen Psychotherapeuten ein, nachdem sich herausstellte, dass der angebliche Übergriff während einer Entspannungsübung stattgefunden hatte, die therapeutisch begründet war. Auch das Amtsgericht Lübeck betonte 2022, dass die subjektive Wahrnehmung der Patientin allein nicht ausreicht, wenn objektive Anhaltspunkte für ein sexuelles Motiv fehlen.

Diese Entscheidungen zeigen, dass eine präzise rechtliche und psychologische Einordnung entscheidend ist, um unbegründete Vorwürfe zu entkräften.

Die Konsequenzen eines Ermittlungsverfahrens

Ein Strafverfahren wegen sexueller Belästigung kann für Psychotherapeuten existenzbedrohend sein. Neben einer möglichen Strafe drohen berufsrechtliche Konsequenzen wie der Entzug der Approbation, disziplinarrechtliche Maßnahmen und ein massiver Vertrauensverlust gegenüber Patienten und Kollegen. Schon der bloße Verdacht kann zu Reputationsschäden führen, die sich ohne professionelle Verteidigung kaum korrigieren lassen.

Zudem leiten Behörden und Kammern oft parallel berufsrechtliche Verfahren ein, die unabhängig vom Ausgang des Strafverfahrens eigene Folgen haben können. Hier ist eine frühzeitige Koordination der Verteidigung entscheidend, um beide Verfahren im Blick zu behalten und konsequent auf Entlastung hinzuarbeiten.

Verteidigungsstrategien – sachlich, diskret und wirksam

In Verfahren wegen angeblicher sexueller Belästigung steht häufig Aussage gegen Aussage. Die Verteidigung konzentriert sich deshalb auf die genaue Analyse der Aussagen, die Überprüfung ihrer Glaubhaftigkeit und die Rekonstruktion der tatsächlichen Therapiesituation. Durch Akteneinsicht, psychologische Gutachten und die Einbindung fachlicher Experten lassen sich häufig Widersprüche und Überinterpretationen aufdecken.

Ein zentraler Verteidigungsansatz ist die Klärung des Kontextes der Handlung. In vielen Fällen lässt sich nachweisen, dass das Verhalten therapeutisch motiviert und nicht sexuell bestimmt war. Die Gerichte in Schleswig-Holstein erkennen zunehmend an, dass die Bewertung solcher Situationen differenziert erfolgen muss. In einem Verfahren vor dem Landgericht Itzehoe 2024 (Az. 10 Qs 16/24) konnte die Verteidigung erreichen, dass das Verfahren eingestellt wurde, nachdem dargelegt wurde, dass die Berührung im Rahmen einer anerkannten therapeutischen Methode erfolgte.

Eine frühzeitige anwaltliche Intervention kann entscheidend dazu beitragen, die Ermittlungen in eine sachliche Richtung zu lenken und die Belastung für den Beschuldigten zu minimieren.

Erfahrung und Kompetenz in sensiblen Strafverfahren

Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel sind Fachanwälte für Strafrecht mit besonderer Erfahrung in Verfahren gegen Angehörige der Heilberufe. Sie kennen die beruflichen Abläufe in psychotherapeutischen Praxen und die besonderen Anforderungen an die Kommunikation zwischen Therapeut und Patient.

Beide legen größten Wert auf Diskretion, Präzision und eine menschlich verständnisvolle Begleitung ihrer Mandanten. Ihre Verteidigung zielt darauf ab, die Situation rechtlich klarzustellen, die Glaubwürdigkeit des Mandanten zu schützen und das Verfahren möglichst schnell und geräuschlos zu beenden. In zahlreichen Fällen in Schleswig-Holstein ist ihnen dies bereits gelungen.

Wer als Psychotherapeut in Schleswig-Holstein mit dem Vorwurf der sexuellen Belästigung konfrontiert wird, sollte umgehend handeln. Eine frühzeitige, spezialisierte Verteidigung ist der entscheidende Schritt, um das eigene Ansehen und die berufliche Zukunft zu bewahren.

Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel, Fachanwälte für Strafrecht, stehen Psychotherapeuten und anderen Heilberuflern mit Erfahrung, Engagement und Fingerspitzengefühl zur Seite – für eine starke Verteidigung, die überzeugt und Vertrauen zurückgibt.