Geldwäschevorwürfe im Steuerberaterberuf – ein existenzbedrohendes Risiko
Steuerberater genießen bei Mandanten und Behörden ein hohes Vertrauen. Umso schwerwiegender sind Vorwürfe der Geldwäsche nach § 261 StGB, die gegen Steuerberater erhoben werden. Schon der Verdacht, Mandantengelder verschleiert oder Transaktionen nicht ausreichend geprüft zu haben, kann zu einem Strafverfahren führen. Parallel dazu drohen berufsrechtliche Konsequenzen bis hin zum Widerruf der Bestellung.
In Schleswig-Holstein – etwa in Kiel, Lübeck, Flensburg, Neumünster und Itzehoe – leiten Staatsanwaltschaften regelmäßig Verfahren ein, wenn Steuerberater im Rahmen ihrer Tätigkeit mit Geldern in Kontakt kommen, die möglicherweise aus Steuerhinterziehung, Betrug oder anderen Vortaten stammen.
Typische Fallkonstellationen in der Praxis
Besonders häufig geraten Steuerberater in den Verdacht der Geldwäsche, wenn sie Treuhandkonten für Mandanten führen, Firmenkonstruktionen zur Steueroptimierung gestalten oder Zahlungsflüsse über ausländische Gesellschaften begleiten. Schon die Nichtmeldung verdächtiger Transaktionen nach dem Geldwäschegesetz (GwG) kann zu einem Strafverfahren führen.
Das Landgericht Kiel verurteilte 2020 einen Steuerberater, der über Jahre hinweg Gelder aus mutmaßlich hinterzogenen Steuern über sein Geschäftskonto leitete, wegen leichtfertiger Geldwäsche zu einer Geldstrafe. Das Amtsgericht Lübeck stellte 2019 ein Verfahren gegen einen Steuerberater ein, nachdem nachgewiesen wurde, dass er keine Kenntnis von der illegalen Herkunft der Gelder hatte. Das Landgericht Flensburg entschied 2021, dass ein Steuerberater auch dann strafbar sein kann, wenn er leichtfertig die Herkunft der Gelder nicht prüft, obwohl objektiv Verdachtsmomente vorlagen.
Strafrechtliche und berufsrechtliche Folgen
Die strafrechtlichen Konsequenzen nach § 261 StGB sind erheblich. Es droht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren, in besonders schweren Fällen sogar bis zu zehn Jahren.
Das Landgericht Neumünster stellte 2018 klar, dass bereits die leichtfertige Geldwäsche bei Steuerberatern eine erhebliche Strafe nach sich ziehen kann, selbst wenn keine persönliche Bereicherung vorliegt. Noch schwerer wiegen die berufsrechtlichen Folgen: Ein laufendes Strafverfahren kann das Vertrauensverhältnis zu Mandanten zerstören, und im Falle einer Verurteilung droht der Widerruf der Bestellung nach § 46 StBerG.
Ermittlungsstrategien der Behörden
Die Ermittlungsbehörden arbeiten eng mit der Financial Intelligence Unit (FIU), Banken, Finanzämtern und Berufsaufsichtsbehörden zusammen. Treuhandkonten und Firmenkonstruktionen von Mandanten werden genau durchleuchtet.
In Schleswig-Holstein kommt es regelmäßig zu Hausdurchsuchungen in Steuerberaterkanzleien, zur Beschlagnahme von Mandantenakten und zur Auswertung umfangreicher Buchhaltungsunterlagen. Für die Verteidigung ist entscheidend, den Spannungsbogen zwischen anwaltlicher Verschwiegenheitspflicht, Mitwirkungspflichten nach dem GwG und strafrechtlicher Verantwortung aufzuarbeiten.
Verteidigungsstrategien im Strafverfahren
Eine erfolgreiche Verteidigung setzt an der Frage des Vorsatzes oder der Leichtfertigkeit an. Konnte der Steuerberater tatsächlich erkennen, dass die Gelder aus einer Straftat stammten, oder waren die Transaktionen plausibel und rechtlich vertretbar?
Die Rechtsprechung in Schleswig-Holstein zeigt, dass Gerichte differenzieren. Das Amtsgericht Itzehoe entschied 2020, dass ein Steuerberater nicht strafbar ist, wenn er nachweisbar keine Kenntnis von verdächtigen Hintergründen hatte und die Zahlungen im Rahmen üblicher Geschäftsvorgänge erfolgten. Für die Verteidigung bietet dies erhebliche Ansatzpunkte, Verfahren einstellen zu lassen oder eine deutliche Strafmilderung zu erreichen.
Auch eine kooperative Aufklärung und Schadenswiedergutmachung sowie der Hinweis auf die beruflichen Folgen können entscheidende Faktoren im Strafmaß sein.
Warum Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel die beste Wahl sind
Strafverfahren wegen Geldwäsche gegen Steuerberater sind hochkomplex, da sie die Schnittstellen von Strafrecht, Steuerrecht, Berufsrecht und Geldwäscheprävention berühren.
Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel sind Fachanwälte für Strafrecht und zugleich zertifizierte Berater für Steuerstrafrecht. Diese seltene Doppelqualifikation macht sie zu idealen Verteidigern für Steuerberater, die mit Geldwäschevorwürfen konfrontiert sind. Sie kennen die Ermittlungsstrategien der Staatsanwaltschaften in Schleswig-Holstein und die Rechtsprechung der Gerichte in Kiel, Lübeck, Flensburg, Neumünster und Itzehoe.
Ihre Mandanten profitieren von einer Verteidigung, die juristisch präzise, strategisch vorausschauend und berufsrechtlich sensibel geführt wird. Ziel ist es, Strafverfahren frühzeitig zur Einstellung zu bringen, Vorwürfe zu entschärfen und die berufliche Zukunft der Beschuldigten zu sichern.
Fazit
Strafverfahren wegen Geldwäsche nach § 261 StGB stellen für Steuerberater eine enorme Bedrohung dar – sowohl strafrechtlich als auch beruflich. Schon der Verdacht kann die Existenz gefährden. Wer in Schleswig-Holstein mit einem solchen Vorwurf konfrontiert ist, sollte auf erfahrene Fachanwälte setzen.
Mit Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel stehen Steuerberatern zwei spezialisierte Strafverteidiger zur Seite, die entschlossen, diskret und hochspezialisiert handeln – und so die bestmögliche Grundlage schaffen, um strafrechtliche und berufsrechtliche Risiken erfolgreich abzuwehren.