Strafverfahren wegen § 176b StGB in Schleswig-Holstein – erfahrene Verteidigung durch Fachanwälte für Strafrecht in Kiel

Der besonders schwere Fall des sexuellen Missbrauchs von Kindern

§ 176b StGB erfasst die besonders schweren Fälle des sexuellen Missbrauchs von Kindern. Gemeint sind Konstellationen, in denen die Taten unter Anwendung oder Androhung von Gewalt begangen werden, wenn mehrere Täter gemeinschaftlich handeln oder wenn sich die Taten über einen längeren Zeitraum erstrecken. Der Strafrahmen reicht hier von zwei Jahren bis zu fünfzehn Jahren Freiheitsstrafe. Damit handelt es sich stets um ein Verbrechen mit besonders gravierenden rechtlichen Folgen. Schon der Verdacht kann für Betroffene zur Untersuchungshaft führen und zieht in aller Regel schwerwiegende soziale und berufliche Konsequenzen nach sich.

Gerade in einer solchen Situation ist eine sofortige und spezialisierte Verteidigung unverzichtbar. Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel haben als Fachanwälte für Strafrecht in Schleswig-Holstein über viele Jahre hinweg eine Vielzahl schwerster Sexualstrafverfahren begleitet. Ihre praktische Erfahrung und ihr überragendes juristisches Fachwissen machen sie zu Verteidigern, die Mandanten in einer existenzbedrohenden Lage die notwendige Sicherheit geben.

Typische Fallkonstellationen und Rechtsprechung

Die Rechtsprechung in Schleswig-Holstein zeigt, dass Gerichte die Tatbestandsmerkmale des § 176b StGB streng anwenden. So verurteilte das Landgericht Kiel im Jahr 2020 einen Angeklagten zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe, weil er über Monate hinweg unter Einsatz von Gewalt auf sein Opfer eingewirkt hatte. Das Landgericht Lübeck stellte bereits 2019 klar, dass auch eine bloße Drohung mit Gewalt ausreichen kann, um den Tatbestand zu erfüllen. In Flensburg befasste sich das Landgericht 2021 mit einem Fall, bei dem mehrere Personen gemeinschaftlich Missbrauchshandlungen begangen hatten, und wertete dies als besonders schweren Fall.

Diese Entscheidungen verdeutlichen, dass die Gerichte konsequent vorgehen, wenn es um Gewaltanwendung, Drohungen oder wiederholte Taten geht. Für die Verteidigung bedeutet dies, dass sie die einzelnen Tatbestandsmerkmale akribisch prüfen und hinterfragen muss, ob tatsächlich ein besonders schwerer Fall vorliegt oder ob die Staatsanwaltschaft den Sachverhalt überzieht.

Ermittlungsmethoden der Staatsanwaltschaft

Die Ermittlungsbehörden setzen in Verfahren nach § 176b StGB umfangreiche und einschneidende Methoden ein. Hausdurchsuchungen, die Sicherstellung von Computern und Smartphones, die Auswertung von Chatverläufen oder Bildmaterial und die Überwachung von Kommunikationsverbindungen gehören regelmäßig dazu. Außerdem werden kindgerechte Zeugenvernehmungen durchgeführt und aussagepsychologische Gutachten eingeholt, die die Glaubwürdigkeit der Angaben überprüfen sollen.

Gerade die Vernehmung von Kindern erfordert besondere Sorgfalt. Fehler bei der Fragestellung oder eine unzulässige Beeinflussung durch Ermittler können die Belastbarkeit von Aussagen erheblich in Zweifel ziehen. So stellte etwa das Amtsgericht Itzehoe 2020 klar, dass eine Verurteilung nicht allein auf einer Aussage beruhen darf, die unter suggestiven Befragungsmethoden zustande gekommen ist. Für die Verteidigung eröffnet dies wichtige Ansatzpunkte, um die Beweiswürdigung kritisch zu hinterfragen.

Strafrechtliche und persönliche Folgen

Eine Verurteilung nach § 176b StGB hat für Betroffene regelmäßig lebensverändernde Konsequenzen. Neben langjährigen Freiheitsstrafen ordnen Gerichte häufig Sicherungsverwahrung oder berufsrechtliche Verbote an, die den weiteren Lebensweg erheblich einschränken. Hinzu kommt, dass eine Eintragung im erweiterten Führungszeugnis die Rückkehr in das Berufsleben nahezu unmöglich machen kann. Das Landgericht Neumünster stellte 2018 in einem Urteil klar, dass bereits ein einzelner besonders schwerer Fall zwingend eine mehrjährige Freiheitsstrafe nach sich zieht, bei der eine Aussetzung zur Bewährung nicht mehr möglich ist.

Für Beschuldigte bedeutet dies nicht nur die Auseinandersetzung mit der Justiz, sondern den Verlust familiärer Bindungen, die gesellschaftliche Stigmatisierung und häufig auch den Bruch der gesamten wirtschaftlichen Existenz.

Verteidigungsstrategien im Verfahren

Die Verteidigung in Verfahren nach § 176b StGB setzt auf eine detaillierte Auseinandersetzung mit der Beweislage. Aussage gegen Aussage ist in solchen Prozessen keine Seltenheit. Deshalb kommt es darauf an, die Glaubhaftigkeit von Zeugen und insbesondere von kindlichen Aussagen sorgfältig prüfen zu lassen. Widersprüche, Erinnerungslücken oder unzulässige Befragungstechniken müssen konsequent offengelegt werden.

Ein weiterer zentraler Punkt ist die Bewertung aussagepsychologischer Gutachten. Nicht jedes Gutachten genügt wissenschaftlichen Standards, und erfahrene Verteidiger wissen, wie methodische Schwächen aufgezeigt werden können. Ebenso muss überprüft werden, ob digitale Beweismittel rechtmäßig erhoben wurden oder ob es Fehler bei der Sicherstellung und Auswertung gab. Schließlich kann es entscheidend sein, den Vorwurf vom besonders schweren Fall auf den Grundtatbestand zurückzuführen, um den Strafrahmen erheblich zu reduzieren.

Warum Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel die beste Wahl sind

Strafverfahren nach § 176b StGB sind hochkomplex und zugleich existenzbedrohend. Sie verlangen Verteidiger, die nicht nur über tiefgehendes strafrechtliches Wissen verfügen, sondern auch die psychologischen, verfahrensrechtlichen und taktischen Besonderheiten solcher Verfahren beherrschen. Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel sind Fachanwälte für Strafrecht und haben über viele Jahre hinweg Mandanten in schwersten Sexualstrafsachen verteidigt.

Ihre besondere Stärke liegt in der Kombination aus akribischer Aktenarbeit, strategischem Geschick und unerschütterlicher Prozesserfahrung vor allen wichtigen Strafkammern in Schleswig-Holstein. Sie wissen, welche Argumente vor Gericht Gewicht haben, welche Ermittlungsfehler genutzt werden können und wie ein Verfahren auch in scheinbar aussichtslosen Situationen gesteuert werden kann.

Wer in Schleswig-Holstein mit einem Strafverfahren nach § 176b StGB konfrontiert ist, findet in Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel Verteidiger, die überragendes juristisches Wissen mit jahrelanger praktischer Erfahrung verbinden – und die damit die bestmögliche Verteidigung bieten, um schwerwiegende strafrechtliche und persönliche Folgen erfolgreich abzuwehren.