Wer mit dem Vorwurf nach § 184b StGB – also wegen des Besitzes, der Verbreitung oder des Erwerbs kinderpornographischer Inhalte – konfrontiert ist, erlebt eine der schwierigsten Situationen, in die ein Mensch geraten kann. Bereits der bloße Anfangsverdacht führt in der Regel zu Hausdurchsuchungen, Beschlagnahmungen von Computern und Handys, zu polizeilichen Vernehmungen und in vielen Fällen zu erheblichen beruflichen und familiären Belastungen.
Gerade in dieser Lage braucht es erfahrene Verteidiger, die nicht nur juristisch herausragend qualifiziert sind, sondern die auch wissen, wie die Ermittlungsbehörden in Schleswig-Holstein arbeiten, wie die Staatsanwaltschaften vorgehen und wie die Gerichte urteilen. Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel sind Fachanwälte für Strafrecht und seit vielen Jahren auf Verfahren mit digitalem und wirtschaftsstrafrechtlichem Hintergrund spezialisiert. Sie bringen eine seltene Kombination aus juristischer Präzision, strategischem Weitblick und praktischer Erfahrung in hunderten von Strafverfahren mit. Ihre Mandanten profitieren davon, dass sie genau wissen, welche Stellschrauben im Ermittlungsverfahren zu drehen sind, um die Weichen frühzeitig auf Entlastung und Verfahrensbeendigung zu stellen.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen – ein Blick auf § 184b StGB
Der Gesetzgeber hat die Vorschriften des § 184b StGB in den vergangenen Jahren mehrfach verschärft und wieder angepasst. Heute reicht der Strafrahmen von mehreren Monaten Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren. Schon der Besitz einzelner Dateien kann erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen, ebenso wie das vermeintlich harmlose Weiterleiten von Inhalten über Messenger. Hinzu kommt, dass auch „wirklichkeitsnahe Darstellungen“, also künstlich erzeugte oder manipulierte Bilder, unter den Tatbestand fallen können.
Das bedeutet: Der Kreis möglicher Vorwürfe ist sehr weit. Viele Betroffene sind überrascht, dass bereits das kurzzeitige Öffnen einer Datei oder das automatische Speichern im Cache strafrechtlich relevant sein kann. Umso wichtiger ist eine Verteidigung, die die Details der Akte durchdringt und die Argumentation der Ermittlungsbehörden konsequent hinterfragt.
Typische Auslöser von Ermittlungen
In der Praxis beginnen die meisten Verfahren durch Hinweise internationaler Plattformbetreiber oder durch Mitteilungen ausländischer Behörden. Häufig werden Daten aus Cloud-Speichern ausgewertet oder Internetadressen zurückverfolgt. Aber auch einfache WhatsApp-Weiterleitungen oder das Öffnen von Dateien in Messenger-Diensten können genügen, um den Verdacht aufkommen zu lassen.
Nicht selten sind die Vorwürfe für die Betroffenen völlig überraschend, weil sie den technischen Hintergrund nicht nachvollziehen können. Genau hier zeigt sich, wie wertvoll eine erfahrene Verteidigung ist: Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel haben über die Jahre unzählige Fälle begleitet, in denen technische Missverständnisse und unklare Spurenlage zu Unrecht den Verdacht auf ein schweres Sexualdelikt gelenkt haben.
Die möglichen Folgen – strafrechtlich, beruflich und privat
Die Folgen eines Strafverfahrens nach § 184b StGB sind für die Beschuldigten oft existenzbedrohend. Es drohen nicht nur Freiheits- oder Geldstrafen, sondern auch der Einzug von Computern und Handys, Einträge im Führungszeugnis und damit schwerwiegende Einschränkungen der beruflichen Zukunft.
Besonders hart trifft es Angehörige bestimmter Berufsgruppen: Lehrer, Erzieher, Ärzte oder Pflegekräfte riskieren sofortige Disziplinarmaßnahmen oder den Entzug ihrer beruflichen Zulassung. Auch Beamte müssen mit disziplinarrechtlichen Verfahren bis hin zur Entfernung aus dem Dienst rechnen. Hinzu kommt die enorme Belastung im privaten Umfeld – familiäre Konflikte, gesellschaftliche Stigmatisierung und psychische Krisen sind häufige Begleiterscheinungen solcher Verfahren.
Verteidigungsstrategien – individuell und entschlossen
Eine erfolgreiche Verteidigung setzt an verschiedenen Punkten an. Zunächst gilt es, die Beweise genau zu prüfen: Liegt tatsächlich ein Besitz im strafrechtlichen Sinn vor oder handelt es sich um automatisch gespeicherte Daten? War der Inhalt tatsächlich strafbar oder lediglich eine legale, wenn auch missverständliche Datei? Gab es Vorsatz, oder handelt es sich um ein Missverständnis oder eine unbeabsichtigte Handlung?
Gerade hier kommt es auf das Zusammenspiel von technischer Analyse und juristischer Argumentation an. Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel arbeiten eng mit IT-Sachverständigen zusammen, um die technischen Details der Ermittlungsakten aufzudecken. Immer wieder zeigt sich, dass Ermittlungsbehörden falsche Schlüsse ziehen oder Daten ohne ausreichende Beweiskraft bewerten.
Zugleich setzen die Verteidiger auf kluges prozessuales Vorgehen: Schweigen, wo es geboten ist, Akteneinsicht umfassend nutzen, strategisch Akzente setzen – all das kann dazu führen, dass Verfahren eingestellt werden oder zumindest der Tatvorwurf erheblich abgemildert wird.
Warum diese Verteidiger die beste Wahl sind
Was Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel von vielen anderen unterscheidet, ist ihre konsequente Spezialisierung auf Strafrecht und ihre überdurchschnittliche Erfolgsquote in Verfahren, die auf den ersten Blick aussichtslos erscheinen. Beide sind Fachanwälte für Strafrecht, beide verfügen über langjährige Erfahrung vor allen wichtigen Gerichten in Schleswig-Holstein und beide sind dafür bekannt, Verfahren nicht nur juristisch präzise, sondern auch strategisch klug zu führen.
Sie kennen die Denkweise der Staatsanwälte und Richter, sie wissen, welche Argumente in Schleswig-Holstein Gewicht haben, und sie setzen alles daran, ihre Mandanten mit Sachverstand, Diskretion und Hartnäckigkeit zu verteidigen. Für Beschuldigte bedeutet das: Sie haben nicht nur zwei erfahrene Strafverteidiger an ihrer Seite, sondern auch Anwälte, die ihre Mandanten menschlich ernst nehmen und deren berufliche und private Zukunft im Blick behalten.