Strafverfahren wegen Abrechnungsbetrug gegen Psychologen und psychologische Psychotherapeuten: Folgen, Verteidigung und warum jetzt Rechtsanwalt Andreas Junge in Kiel entscheidend ist

Wenn im Alltag von einem Strafverfahren wegen Abrechnungsbetrug gegen Psychologen die Rede ist, geht es in der gesetzlichen Versorgung meist um psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und andere Vertragspsychotherapeuten, deren Leistungen über die Kassenärztliche Vereinigung abgerechnet werden. Genau deshalb ist das Thema in Schleswig-Holstein so brisant: Die KVSH vertritt nach eigenen Angaben rund 6.100 niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten, und ihr eigener Abrechnungswegweiser für Psychotherapeuten macht deutlich, dass psychotherapeutische Leistungen in ein dichtes Geflecht aus SGB V, Honorarabrechnungsordnung und KV-Regelwerk eingebunden sind. Wer hier ins Visier gerät, steht nicht vor einem bloßen Honorarstreit, sondern sehr schnell vor einem handfesten Medizin- und Wirtschaftsstrafverfahren.

Wie aus einer KV-Auffälligkeit ein Strafverfahren gegen Psychotherapeuten wird

Der Ausgangspunkt ist fast immer die Abrechnungsprüfung nach § 106d SGB V. Danach prüfen Kassenärztliche Vereinigungen und Krankenkassen die Rechtmäßigkeit und Plausibilität der Abrechnungen in der vertragsärztlichen Versorgung. Die Abrechnungsprüfungs-Richtlinie der KBV und des GKV-Spitzenverbands stellt ausdrücklich klar, dass diese Regeln nicht nur für Ärzte, sondern auch für Psychotherapeuten und psychotherapeutische Leistungen gelten. Sie beschreibt zudem sehr präzise, dass Gegenstand der Abrechnungsprüfung die Rechtmäßigkeit der Abrechnung ist, also die rechtlich ordnungsgemäße Leistungserbringung und die formal richtige Abrechnung der erbrachten Leistungen und Sachkosten.

Für Schleswig-Holstein wird das noch konkreter. Der Abrechnungswegweiser für Psychotherapeuten der KVSH verweist ausdrücklich auf die Honorarabrechnungsordnung, und die KVSH-HAO verlangt unter anderem eine persönlich zu unterzeichnende Quartalssammelerklärung. Daraus wird schnell strafrechtliche Brisanz: In dieser Erklärung bestätigt der abrechnende Psychotherapeut im Kern die persönliche und sachlich-rechnerisch richtige Leistungserbringung. Gleichzeitig fordert die HAO organisatorische und technische Maßnahmen, damit jede einzelne Leistung erst nach vollständiger Erbringung erfasst wird, keine diagnose- oder symptomorientierten Abrechnungsautomatismen verwendet werden und kein unzulässiges Hinzufügen oder Austauschen von Gebührennummern stattfindet. Genau an diesen Stellen setzen spätere Vorwürfe des Abrechnungsbetrugs oft an.

Welche Vorwürfe in der Praxis typischerweise erhoben werden

Die aktuelle Praxis der Krankenkassen zeigt, wie schnell aus einer Auffälligkeit ein Strafverfahren wird. Die AOK NordWest teilte am 17. März 2026 mit, dass ihr Ermittlungsteam in Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe aktuell 1.670 Fälle von Fehlverhalten im Gesundheitswesen verfolgt, dass die Fallzahlen deutlich gestiegen sind und dass fast 7,5 Millionen Euro zurückgeholt wurden. In derselben Mitteilung nennt die AOK typische Vorwürfe wie nicht erbrachte Leistungen, erfundene Behandlungen, fehlende Qualifikationen oder manipulierte Abrechnungen und erklärt ausdrücklich, dass sie bei bestätigtem Verdacht auf Abrechnungsmanipulation die Staatsanwaltschaft einschaltet und zugleich prüft, ob die weitere Zusammenarbeit mit dem Vertragspartner noch möglich ist. Auch wenn dort nicht nur Psychotherapeuten genannt werden, zeigt die Mitteilung sehr deutlich, wie konsequent die Kassen heute gegen Leistungserbringer vorgehen.

Gerade bei Psychotherapeuten entstehen Vorwürfe häufig aus Zeitprofilen, Patientenidentitäten, Dokumentationslücken, genehmigungsbezogenen Fragen, Videosprechstunden, Delegation, mehrfachen Zeiterfassungen oder Abrechnungen trotz nicht erfüllter Voraussetzungen. Weil psychotherapeutische Leistungen stark zeitgebunden sind, wirken Auffälligkeiten in Akten oft besonders belastend. Für Beschuldigte ist genau das gefährlich: Was in der Außendarstellung wie ein „klarer Fall“ erscheint, ist rechtlich oft wesentlich komplizierter.

Die strafrechtlichen und wirtschaftlichen Folgen sind oft massiv

Strafrechtlich läuft der Vorwurf fast immer auf § 263 StGB hinaus. Dort drohen für Betrug grundsätzlich Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren, in besonders schweren Fällen deutlich mehr. In Ermittlungsverfahren wegen Abrechnungsbetrugs kommen sehr schnell klassische Zwangsmaßnahmen hinzu: Nach § 102 StPO kann bei Beschuldigten durchsucht werden, wenn Beweismittel zu erwarten sind, und § 94 StPO erlaubt die Sicherstellung oder Beschlagnahme beweiserheblicher Gegenstände. In der Praxis bedeutet das bei Psychotherapeuten oft den Zugriff auf Praxisrechner, Termin- und Dokumentationssysteme, Abrechnungsdaten, E-Mails, Mobiltelefone und Patientenkommunikation.

Noch härter wirkt häufig die Vermögensseite. Nach § 73 StGB ordnet das Gericht die Einziehung von Taterträgen an, und nach § 111e StPO kann schon im Ermittlungsverfahren ein Vermögensarrest angeordnet werden, wenn die Voraussetzungen der Wertersatzeinziehung im Raum stehen. Für Praxisinhaber ist das oft der eigentliche Krisenpunkt: Dann geht es nicht mehr nur um einen Vorwurf auf dem Papier, sondern um Liquidität, Miete, Gehälter, Fortbestand der Praxis und die Frage, ob der laufende Betrieb wirtschaftlich überhaupt stabil bleibt.

Für Vertragspsychotherapeuten geht es zusätzlich um Zulassung und KV-Folgen

Für Vertragspsychotherapeuten endet die Gefahr nicht beim Strafgesetzbuch. § 81 Abs. 5 SGB V verlangt, dass die Satzungen der Kassenärztlichen Vereinigungen Maßnahmen gegen Mitglieder vorsehen, die ihre vertragsärztlichen Pflichten nicht oder nicht ordnungsgemäß erfüllen. Noch gravierender ist § 95 Abs. 6 SGB V: Danach ist die Zulassung zu entziehen, wenn die Voraussetzungen nicht mehr vorliegen oder der Vertragsarzt seine vertragsärztlichen Pflichten gröblich verletzt. Weil die Abrechnungsprüfungs-Richtlinie Psychotherapeuten ausdrücklich in den Prüfungsbereich einbezieht, ist für beschuldigte Vertragspsychotherapeuten klar: Ein Vorwurf des Abrechnungsbetrugs kann nicht nur strafrechtliche, sondern auch zulassungsrechtliche und existenzielle Folgen haben.

Warum viele Verfahren gegen Psychotherapeuten verteidigbarer sind, als sie am Anfang wirken

Die vielleicht wichtigste juristische Wahrheit lautet: Nicht jede KV-Auffälligkeit ist schon ein Betrug. Die Abrechnungsprüfungs-Richtlinie selbst sagt ausdrücklich, dass die Plausibilitätsprüfung ein Verfahren ist, mit dessen Hilfe aufgrund bestimmter Anhaltspunkte die rechtliche Fehlerhaftigkeit vermutet werden kann. Das ist etwas völlig anderes als der sichere strafrechtliche Nachweis einer Täuschung. Ebenso wichtig ist, dass die sachlich-rechnerische Richtigkeitsprüfung auf die Feststellung zielt, ob Leistungen rechtlich ordnungsgemäß erbracht und abgerechnet wurden. Schon diese Formulierungen zeigen: Zwischen Auffälligkeit, Honorarkorrektur und strafbarer Täuschung liegt ein erheblicher juristischer Weg.

Gerade bei Psychotherapeuten ist die Rechtsprechung dazu ausgesprochen aufschlussreich. Das Bundessozialgericht hat 2018 in einem psychotherapeutischen Abrechnungsfall deutlich gemacht, dass aus Zeitprofilüberschreitungen zwar im Wege des Indizienbeweises auf fehlerhafte Abrechnungen geschlossen werden kann, dass die KÄV aber eben nicht automatisch aus jeder Auffälligkeit auf eine unrichtige Abrechnung schließen darf. Das Gericht hebt zugleich hervor, dass die KÄV bei Abrechnungsauffälligkeiten prüfen muss, ob Leistungen ordnungsgemäß oder fehlerhaft abgerechnet wurden. Für die Strafverteidigung ist das enorm wichtig. Denn es zeigt, dass gerade in psychotherapeutischen Abrechnungsfällen Plausibilitätsauffälligkeiten nicht mit Betrug gleichgesetzt werden dürfen.

Welche Verteidigungsstrategien bei Abrechnungsbetrug gegen Psychologen und Psychotherapeuten wirklich tragen

Die erste und wichtigste Verteidigungsstrategie ist fast immer Schweigen bis zur Akteneinsicht. Nach § 136 StPO ist der Beschuldigte zu Beginn der Vernehmung darüber zu belehren, welche Tat ihm vorgeworfen wird, dass er sich äußern oder nicht zur Sache aussagen darf und jederzeit einen Verteidiger befragen kann. Nach § 147 StPO ist der Verteidiger befugt, die Akten einzusehen und amtlich verwahrte Beweisstücke zu besichtigen. In Abrechnungsbetrugsverfahren ist das entscheidend, weil sich der Vorwurf oft aus einer Mischung aus Abrechnungsdaten, KV-Auswertungen, Zeitprofilen, Dokumentation, Patientenbezug und interner Kommunikation zusammensetzt. Wer ohne Aktenkenntnis „nur kurz etwas erklärt“, verschlechtert seine Lage häufig erheblich.

Die zweite große Verteidigungslinie besteht darin, Abrechnungsfehler, Auffälligkeit und strafbaren Betrug sauber voneinander zu trennen. Ein Betrug nach § 263 StGB verlangt mehr als eine bloß fehlerhafte oder formell angreifbare Abrechnung. Er verlangt insbesondere eine Täuschung, einen Vorsatz, einen Vermögensschaden und die Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen. In psychotherapeutischen Verfahren muss deshalb präzise geprüft werden, was mit der Quartalssammelerklärung, mit einzelnen GOP, mit Videosprechstunden, mit Zeitansätzen oder mit Behandlungsverläufen überhaupt erklärt wurde und ob diese Erklärung wirklich objektiv falsch und subjektiv bewusst falsch war. Genau an diesem Punkt werden viele Verfahren gewonnen oder jedenfalls deutlich entschärft.

Die dritte Verteidigungsstrategie ist die Rekonstruktion der tatsächlichen Leistungserbringung. Gerade Psychotherapieverfahren leben von Zeitbezug, Taktung, Patientenidentitäten, Vor- und Nachbereitung, Dokumentation und der Frage, ob Leistungen in der konkret abgerechneten Form tatsächlich erbracht wurden. Das BSG hat in seinem psychotherapeutischen Zeitprofil-Fall gerade hervorgehoben, dass nicht jede Überschreitung eine unrichtige Abrechnung beweist und dass die sachlich-rechnerische Prüfung auf die tatsächliche ordnungsgemäße Erbringung gerichtet bleibt. Wer hier pauschal argumentiert, verteidigt zu grob. Wer Abläufe minutiös rekonstruiert, schafft echten Verteidigungsraum.

Die vierte Verteidigungsstrategie ist die frühe Koordination von Strafverfahren, KV-Verfahren und Kassenkommunikation. Die KVSH-HAO sieht Korrekturmöglichkeiten vor, etwa innerhalb von zehn Tagen nach Fristablauf oder bei objektiv unzutreffender Abrechnung unter bestimmten Voraussetzungen. Gleichzeitig stellt die AOK NordWest klar, dass sie bei bestätigtem Verdacht die Staatsanwaltschaft einschaltet und die weitere Zusammenarbeit prüft. Wer diese Ebenen getrennt behandelt, verteidigt zu kurz. Gute Verteidigung sorgt deshalb dafür, dass aus einer hektischen Reaktion gegenüber KV oder Krankenkasse nicht unfreiwillig ein strafrechtliches Geständnis wird.

Die fünfte Verteidigungsstrategie ist der konsequente Blick auf Verfahrensbeendigung. Nach § 170 Abs. 2 StPO muss die Staatsanwaltschaft einstellen, wenn die Ermittlungen keinen genügenden Anlass zur Klageerhebung bieten. Bei Vergehen eröffnet § 153a StPO darüber hinaus die Möglichkeit, unter Auflagen und Weisungen von der Verfolgung abzusehen. Gerade in Abrechnungsbetrugsverfahren gegen Psychotherapeuten ist das nicht theoretisch. Im Gegenteil: Weil medizinische, organisatorische und abrechnungsrechtliche Fragen ineinandergreifen, entstehen die besten Chancen auf eine Einstellung oder deutliche Entschärfung fast immer früh im Ermittlungsverfahren und nicht erst in der Hauptverhandlung.

Warum Rechtsanwalt Andreas Junge bei solchen Verfahren besonders überzeugt

Wer als Psychologe oder psychologischer Psychotherapeut wegen Abrechnungsbetrugs beschuldigt wird, braucht keinen allgemeinen Strafverteidiger, sondern einen Anwalt, der Medizinstrafrecht, Abrechnungslogik und Wirtschaftsstrafrecht zusammen denken kann. Nach den öffentlich abrufbaren Angaben auf anwalt.de ist Andreas Junge seit 2006 Rechtsanwalt, seit 2008 Fachanwalt für Strafrecht und mit einem Schwerpunkt im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht tätig. JHB.LEGAL beschreibt sich außerdem öffentlich als hochspezialisierte Strafrechtskanzlei mit Schwerpunkt im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht.

Für genau dieses Thema ist noch wichtiger, dass JHB.LEGAL Andreas Junge öffentlich als Strafverteidiger mit besonderem Fokus auf das Medizinstrafrecht beschreibt und ausdrücklich darauf hinweist, dass er seit vielen Jahren Ärzte, Zahnärzte und Therapeuten in Verfahren wegen Abrechnungsbetrugs, Untreue und anderen berufsbezogenen Delikten verteidigt. Diese öffentlich belegte Spezialisierung passt außergewöhnlich gut zu Verfahren gegen Psychotherapeuten, in denen medizinische Abläufe, KV-Abrechnung, Dokumentation und strafrechtliche Vorsatzfragen eng ineinandergreifen.

Gerade für Betroffene in Schleswig-Holstein kommt hinzu, dass die Staatsanwaltschaft Kiel Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftskriminalität und Korruption ist und nach offiziellen Angaben rund 120.000 Verfahren pro Jahr bearbeitet. Wer also in Kiel, Lübeck, Flensburg, Neumünster oder sonst in Schleswig-Holstein eine Vorladung, eine Durchsuchung oder eine Anfrage wegen Abrechnungsbetrug gegen Psychologen oder Psychotherapeuten erhält, hat gute Gründe, sich frühzeitig an einen spezialisierten Strafverteidiger wie Rechtsanwalt Andreas Junge zu wenden.

Fazit: Bei Abrechnungsbetrug gegen Psychotherapeuten entscheidet frühe Verteidigung oft über Praxis, Zulassung und Ruf

Ein Strafverfahren wegen Abrechnungsbetrug gegen Psychologen oder psychologische Psychotherapeuten ist kein bloßer KV-Streit über Gebührenordnungspositionen. Es kann um § 263 StGB, um Durchsuchung, Beschlagnahme, Vermögensarrest, Honorarrückforderungen, KV-Maßnahmen und sogar um die vertragspsychotherapeutische Zulassung gehen. Gleichzeitig zeigen die geltenden Prüfregeln und die Rechtsprechung aber ebenso deutlich, dass nicht jede Auffälligkeit, nicht jedes Zeitprofil und nicht jede sachlich-rechnerische Beanstandung bereits einen tragfähigen Betrugsvorwurf ergibt. Genau in diesem Zwischenraum zwischen KV-Recht, Psychotherapie-Abrechnung und Strafrecht entscheidet sich die Qualität der Verteidigung.

Wer jetzt Post von KVSH, Krankenkasse, Polizei oder Staatsanwaltschaft erhalten hat, sollte deshalb nichts spontan zur Sache erklären. Der richtige Schritt ist eine sofortige, strategische Strafverteidigung mit Akteneinsicht, präziser Aufarbeitung der Abrechnungsstruktur und enger Steuerung aller Parallelverfahren. Für Betroffene, die Praxis, Zulassung, Vermögen und Ruf schützen wollen, spricht sehr viel dafür, Rechtsanwalt Andreas Junge in Kiel frühzeitig zu mandatieren.

Häufige Fragen zum Strafverfahren wegen Abrechnungsbetrug gegen Psychologen

Ist jede KV-Auffälligkeit bei Psychotherapeuten schon ein strafbarer Abrechnungsbetrug?

Nein. Die Abrechnungsprüfungs-Richtlinie sagt selbst, dass die Plausibilitätsprüfung nur eine Vermutung rechtlicher Fehlerhaftigkeit aus Abrechnungsauffälligkeiten ermöglicht. Auch das BSG betont, dass aus Auffälligkeiten nicht automatisch ohne weitere Prüfung auf eine unrichtige Abrechnung geschlossen werden darf. Strafrechtlich braucht es darüber hinaus die Voraussetzungen des § 263 StGB, also insbesondere Täuschung und Vorsatz.

Welche typischen Vorwürfe gibt es bei Psychotherapeuten?

Typisch sind Vorwürfe wie nicht erbrachte Leistungen, erfundene Behandlungen, fehlende Qualifikationen, manipulierte Abrechnungen, unzulässige Abrechnungsautomatismen, problematische Zeitprofile oder sachlich-rechnerisch fehlerhafte Leistungsansätze. Die AOK NordWest nennt diese Vorwurfsbilder aktuell ausdrücklich als zentrale Formen von Fehlverhalten im Gesundheitswesen.

Kann wegen Abrechnungsbetrug auch die Zulassung gefährdet sein?

Ja. § 81 Abs. 5 SGB V verlangt Satzungsregelungen über Maßnahmen gegen Mitglieder, die ihre vertragsärztlichen Pflichten nicht ordnungsgemäß erfüllen, und § 95 Abs. 6 SGB V sieht die Entziehung der Zulassung bei gröblicher Pflichtverletzung vor. Weil die Prüfregeln ausdrücklich auch für Psychotherapeuten gelten, ist dieses Risiko real.

Warum sollte ich früh einen Strafverteidiger einschalten?

Weil § 136 StPO Ihnen das Recht gibt zu schweigen und § 147 StPO Ihrem Verteidiger das Recht auf Akteneinsicht. Gerade in Abrechnungsbetrugsverfahren gegen Psychotherapeuten entscheidet sich fast alles an den Details der Akte, an Zeitprofilen, an Dokumentation und daran, was mit der Abrechnung überhaupt erklärt worden sein soll. Frühzeitige Verteidigung verhindert hier die teuersten Fehler.