Strafverfahren wegen Abrechnungsbetrugs gegen Allgemeinmediziner in Schleswig-Holstein – erfahrene Verteidigung durch Fachanwälte für Strafrecht in Kiel

Abrechnungsbetrug als zunehmendes Risiko für Ärzte

Allgemeinmediziner stehen im Mittelpunkt der ambulanten medizinischen Versorgung. Sie rechnen ihre Leistungen regelmäßig über die Kassenärztliche Vereinigung (KV) oder privat mit Patienten ab. Gerade hier entstehen häufig Unstimmigkeiten, die von den Ermittlungsbehörden als Abrechnungsbetrug nach § 263 StGB gewertet werden. Schon vermeintliche Dokumentationsfehler oder die fehlerhafte Anwendung von Gebührenziffern können ein Strafverfahren auslösen.

Die Staatsanwaltschaften in Schleswig-Holstein – etwa in Kiel, Lübeck, Flensburg, Neumünster und Itzehoe – verfolgen entsprechende Vorwürfe mit besonderer Schärfe. Für Allgemeinmediziner geht es dabei nicht nur um strafrechtliche Sanktionen, sondern auch um ihre berufliche Existenz, da die Approbation und die Zulassung zur vertragsärztlichen Tätigkeit gefährdet sein können.

Typische Fallkonstellationen in der Praxis

In der Praxis sind die Vorwürfe oft ähnlich. Allgemeinmediziner sehen sich mit dem Vorwurf konfrontiert, Leistungen abgerechnet zu haben, die nicht oder nicht in vollem Umfang erbracht wurden. Dazu gehören etwa angebliche Hausbesuche, die nicht stattfanden, oder abgerechnete Gesprächsleistungen, für die die Mindestdauer nicht eingehalten wurde. Auch die wiederholte Abrechnung derselben Behandlung oder die falsche Anwendung von Ziffern im EBM (Einheitlicher Bewertungsmaßstab) führt immer wieder zu Ermittlungsverfahren.

Das Landgericht Kiel verurteilte 2020 einen Allgemeinmediziner, der über Jahre hinweg systematisch Gesprächsleistungen falsch abgerechnet hatte, zu einer hohen Geldstrafe und zur Rückzahlung erheblicher Beträge. Das Amtsgericht Lübeck sprach 2019 einen Arzt frei, da sich im Verfahren herausstellte, dass die Abrechnungsfehler auf eine unklare Dokumentation zurückzuführen waren, nicht aber auf einen Betrugsvorsatz. Das Landgericht Flensburg stellte 2021 klar, dass auch die unzulässige Abrechnung von Praxisleistungen durch nichtärztliches Personal als Abrechnungsbetrug zu werten ist, wenn der Arzt die Abrechnung verantwortet.

Strafrechtliche und berufliche Folgen für Allgemeinmediziner

Die strafrechtlichen Folgen sind erheblich. Der Strafrahmen des § 263 StGB reicht von Geldstrafe bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe, in besonders schweren Fällen – etwa bei systematischem Vorgehen oder bei hohen Schadenssummen – sogar bis zu zehn Jahren. Schon bei einem Schaden im sechsstelligen Bereich verhängen Gerichte regelmäßig Freiheitsstrafen, die nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden.

Das Landgericht Neumünster stellte 2018 klar, dass in besonders gravierenden Fällen die Entziehung der Approbation gerechtfertigt sein kann. Für betroffene Allgemeinmediziner bedeutet dies nicht nur eine strafrechtliche Verurteilung, sondern den Verlust ihrer gesamten beruflichen Grundlage.

Verteidigungsstrategien im Abrechnungsbetrugsverfahren

Eine wirksame Verteidigung setzt bei der detaillierten Analyse der Abrechnungen und Behandlungsdokumentationen an. Häufig beruhen die Vorwürfe auf Prüfungen der Kassenärztlichen Vereinigung oder auf statistischen Auffälligkeiten, die nicht immer die tatsächliche Arbeitssituation widerspiegeln. Hier gilt es, im Verfahren aufzuzeigen, dass die Leistungen erbracht wurden oder dass Abrechnungsfehler nicht auf Vorsatz, sondern auf organisatorische oder formale Defizite zurückzuführen sind.

Die Rechtsprechung in Schleswig-Holstein zeigt, dass Gerichte genau differenzieren. Das Amtsgericht Itzehoe entschied 2020, dass eine Verurteilung ausscheidet, wenn die Abrechnung auf einem vertretbaren Verständnis der Abrechnungsziffern beruhte. Für die Verteidigung bietet dies große Chancen, den Vorsatzvorwurf zu entkräften und eine Einstellung oder deutliche Strafmilderung zu erreichen.

Auch die aktive Schadenswiedergutmachung durch Rückzahlungen oder Nachberechnungen kann sich erheblich strafmildernd auswirken. In geeigneten Fällen ist sogar eine Einstellung des Verfahrens gegen Auflagen möglich.

Warum Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel die beste Wahl sind

Strafverfahren wegen Abrechnungsbetrugs gegen Allgemeinmediziner erfordern Verteidiger, die sowohl das Strafrecht als auch das Medizin- und Abrechnungsrecht beherrschen. Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel sind Fachanwälte für Strafrecht und verfügen über langjährige Erfahrung in der Verteidigung von Ärzten.

Beide kennen die Arbeitsweise der Staatsanwaltschaften und die Entscheidungspraxis der Amts- und Landgerichte in Schleswig-Holstein. Sie haben in zahlreichen Verfahren erreicht, dass Verfahren eingestellt oder Strafen erheblich reduziert wurden. Ihre Mandanten profitieren von einer Verteidigung, die akribisch die Beweise prüft, die komplexen Abrechnungsregeln versteht und die beruflichen wie persönlichen Folgen für Ärzte stets im Blick behält.

Wer in Schleswig-Holstein als Allgemeinmediziner mit dem Vorwurf des Abrechnungsbetrugs konfrontiert ist, findet in Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel Verteidiger, die entschlossen, erfahren und hochspezialisiert handeln – und damit die bestmögliche Grundlage schaffen, um strafrechtliche Risiken abzuwehren und die berufliche Zukunft zu sichern.