Strafverfahren wegen Abrechnungsbetrugs gegen Psychologen – kompetente Verteidigung in Schleswig-Holstein

Immer häufiger geraten Psychotherapeuten und Psychologen in Schleswig-Holstein in das Visier der Ermittlungsbehörden. Der Vorwurf lautet oftmals Abrechnungsbetrug, also die angeblich unrichtige oder unvollständige Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen gegenüber Krankenkassen oder Kassenärztlichen Vereinigungen. Schon kleine Unregelmäßigkeiten in der Dokumentation oder Abrechnung können ausreichen, um ein Strafverfahren auszulösen. Für die Betroffenen ist die Situation belastend und existenzbedrohend. Umso wichtiger ist eine erfahrene und spezialisierte Verteidigung, die den Sachverhalt von Beginn an rechtlich präzise aufarbeitet und die Interessen des Beschuldigten schützt.

In dieser Situation stehen Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel, beide Fachanwälte für Strafrecht und zertifizierte Berater für Steuerstrafrecht (FernUniversität Hagen), an der Seite der Beschuldigten. Sie vertreten Psychologen und Therapeuten in Schleswig-Holstein mit fachlicher Tiefe, Erfahrung und strategischem Weitblick.

Was unter Abrechnungsbetrug zu verstehen ist

Der Vorwurf des Abrechnungsbetrugs beruht häufig auf der Annahme, dass psychotherapeutische Leistungen abgerechnet wurden, die tatsächlich nicht oder nicht in vollem Umfang erbracht wurden. Die Ermittlungsbehörden prüfen dabei, ob Sitzungen stattgefunden haben, ob Vertretungen korrekt dokumentiert wurden und ob die abgerechneten Leistungen den Vorgaben der Kassenärztlichen Vereinigung entsprechen.

Die Rechtsprechung in Schleswig-Holstein zeigt, dass die Schwelle für den Anfangsverdacht niedrig liegt. Bereits der Verdacht, ein Therapeut habe Behandlungen durch Mitarbeiter unter eigenem Namen abgerechnet, genügt für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens. So verurteilte das Amtsgericht Lübeck im Jahr 2023 eine Therapeutin, weil sie angeblich Sitzungen einer Kollegin als eigene Leistungen abgerechnet hatte. Dabei wurde deutlich, wie schnell organisatorische oder formale Fehler strafrechtlich fehlinterpretiert werden können.

Das Landgericht Kiel hatte im Jahr 2024 über einen ähnlichen Fall zu entscheiden, bei dem ein Psychologe in den Verdacht geraten war, Therapiezeiten falsch dokumentiert zu haben. Das Gericht stellte jedoch klar, dass eine fehlerhafte Abrechnung nicht automatisch eine Straftat darstellt, wenn kein Täuschungsvorsatz nachweisbar ist. Diese Entscheidung unterstreicht, dass die Grenzen zwischen Abrechnungsfehler und strafbarem Verhalten oft fließend sind und sorgfältiger juristischer Prüfung bedürfen.

Schwere Konsequenzen bei einem Vorwurf des Abrechnungsbetrugs

Ein Strafverfahren wegen Abrechnungsbetrugs ist für Psychologen nicht nur rechtlich, sondern auch beruflich von erheblicher Tragweite. Neben einer strafrechtlichen Sanktion drohen Rückforderungen durch die Krankenkassen oder die Kassenärztliche Vereinigung, die Entziehung der Approbation sowie ein möglicher Ausschluss von der vertragspsychotherapeutischen Versorgung. Bereits die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens kann das Vertrauensverhältnis zu Patienten und Kostenträgern empfindlich belasten.

Gerade deshalb ist es entscheidend, frühzeitig professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Eine spezialisierte Verteidigung kann den Sachverhalt oft schon im Ermittlungsstadium aufklären und rechtliche Missverständnisse ausräumen, bevor die Situation eskaliert.

Strategien für eine erfolgreiche Verteidigung

In vielen Fällen beruhen die Vorwürfe auf unklaren Abrechnungsrichtlinien oder Missverständnissen bei der Praxisorganisation. Komplexe Abrechnungssoftware, ungenaue Terminverwaltung oder fehlerhafte Buchungssysteme führen häufig zu formalen Abweichungen, die jedoch keinen Betrug im strafrechtlichen Sinn darstellen. Entscheidend ist, die tatsächlichen Abläufe der Praxis präzise darzustellen und nachzuweisen, dass keine Täuschungsabsicht vorlag.

Die Verteidigung prüft außerdem, ob die Ermittlungsmaßnahmen rechtmäßig durchgeführt wurden und ob die Abrechnungsunterlagen korrekt ausgewertet worden sind. Oft lassen sich durch sachverständige Gutachten oder detaillierte Dokumentation der Therapieverläufe erhebliche Zweifel an den Vorwürfen begründen. In zahlreichen Fällen konnten die Gerichte in Schleswig-Holstein – etwa das Landgericht Itzehoe im Jahr 2023 – Verfahren einstellen, nachdem die Verteidigung erfolgreich dargelegt hatte, dass die fehlerhafte Abrechnung auf organisatorische Unklarheiten zurückzuführen war. Eine Einstellung des Verfahrens ist also durchaus möglich, wenn von Beginn an eine kompetente und engagierte Verteidigung erfolgt.

Kompetente und spezialisierte Verteidigung für Psychologen

Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel verfügen über eine herausragende Expertise im Straf- und Steuerstrafrecht. Als Fachanwälte für Strafrecht und zertifizierte Berater für Steuerstrafrecht verbinden sie fundiertes juristisches Wissen mit einem tiefen Verständnis für die besonderen Anforderungen psychotherapeutischer Praxen. Sie kennen die Abläufe bei Kassenabrechnungen, die Prüfmechanismen der Kostenträger und die typischen Fehlerquellen, die zu einem Ermittlungsverfahren führen können.

Durch ihre langjährige Erfahrung im Umgang mit Ermittlungsbehörden, Staatsanwaltschaften und Gerichten in Schleswig-Holstein gelingt es ihnen regelmäßig, Verfahren frühzeitig zu beenden, drohende Anklagen zu vermeiden und den Ruf ihrer Mandanten zu schützen. Ihre Mandanten profitieren von einer diskreten, strategischen und engagierten Vertretung, die auf individuelle Lösungen setzt statt auf pauschale Standardstrategien.

Wer als Psychologe oder Psychotherapeut in Schleswig-Holstein mit dem Vorwurf des Abrechnungsbetrugs konfrontiert wird, sollte nicht abwarten, sondern umgehend handeln. Eine frühzeitige anwaltliche Intervention kann entscheidend sein, um eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen und berufliche Konsequenzen zu vermeiden. Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel stehen ihren Mandanten in allen Phasen des Verfahrens zur Seite – mit Fachwissen, Erfahrung und der Überzeugung, dass engagierte Strafverteidigung den entscheidenden Unterschied macht.