Amphetamine im Betäubungsmittelstrafrecht
Amphetamine zählen nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) zu den verbotenen Substanzen, deren Herstellung, Besitz und Handel strafbar sind. Sie fallen unter die sogenannten nicht geringen Mengen, sodass bereits der Besitz kleiner Mengen strafrechtliche Konsequenzen nach sich zieht. Für Staatsanwaltschaften und Gerichte gilt der Umgang mit Amphetaminen als besonders gefährlich, da diese Substanzen ein erhebliches Suchtpotenzial haben und häufig im Zusammenhang mit jugendlichen Konsumenten oder in der Partyszene auftreten.
In Schleswig-Holstein – ob in Kiel, Lübeck, Flensburg, Neumünster oder Itzehoe – führen Staatsanwaltschaften regelmäßig Strafverfahren im Zusammenhang mit Amphetaminen. Die Spannweite reicht vom einfachen Besitz geringer Mengen bis hin zu Verfahren wegen bandenmäßigem Handel oder gewerbsmäßiger Herstellung.
Typische Konstellationen aus der Praxis
In der gerichtlichen Praxis treten Verfahren im Zusammenhang mit Amphetaminen besonders häufig im Bereich des Eigenkonsums und der Aufbewahrung kleiner Mengen auf. Ebenso sind Fälle verbreitet, in denen Amphetamine in größeren Mengen gehandelt oder in Laboren hergestellt werden. Gerade Letzteres wird von den Gerichten als besonders schwerwiegender Verstoß gegen das BtMG bewertet.
Das Landgericht Kiel verurteilte 2020 einen Angeklagten, der ein Labor zur Herstellung von Amphetaminen betrieb, zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe. Das Amtsgericht Lübeck stellte 2019 ein Verfahren gegen einen Ersttäter ein, der lediglich eine geringe Menge Amphetamine für den Eigenkonsum besaß und eine Therapie begann. Das Landgericht Flensburg entschied 2021, dass bereits das Verwahren von Amphetaminen für Dritte als Besitz im strafrechtlichen Sinn gilt und eine Freiheitsstrafe nach sich ziehen kann.
Strafrechtliche Folgen
Die strafrechtlichen Folgen hängen von der Menge und der Rolle des Beschuldigten ab. Schon der Besitz geringer Mengen kann eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe nach sich ziehen. Wer eine nicht geringe Menge Amphetamine besitzt oder handelt, muss mit Freiheitsstrafen von mindestens einem Jahr rechnen.
Das Landgericht Neumünster stellte 2018 klar, dass im Falle bandenmäßigen Handels mit Amphetaminen Freiheitsstrafen ohne Bewährung die Regel sind. Auch der bloße Versuch, Amphetamine zu erwerben oder weiterzugeben, ist strafbar. Hinzu kommt, dass bei Drogendelikten häufig auch führerscheinrechtliche Konsequenzen drohen, da die Fahrerlaubnisbehörden regelmäßig Zweifel an der Eignung zum Führen von Fahrzeugen haben.
Vorgehensweise der Ermittlungsbehörden
Die Ermittlungsbehörden setzen bei Verfahren im Zusammenhang mit Amphetaminen auf umfangreiche Mittel. Dazu gehören Hausdurchsuchungen, Observationen, Telefonüberwachungen und verdeckte Ermittler. Bereits eine Chatnachricht oder eine Bestellung über das Internet kann ausreichen, um ein Verfahren einzuleiten.
In Schleswig-Holstein werden Ermittlungsverfahren regelmäßig auch durch Hinweise aus dem Ausland ausgelöst, da Amphetamine häufig über internationale Netzwerke vertrieben werden. Für die Verteidigung ist es entscheidend, die Rechtmäßigkeit dieser Maßnahmen zu prüfen und mögliche Beweisverwertungsverbote geltend zu machen.
Verteidigungsstrategien im Strafverfahren
Eine wirksame Verteidigung setzt bei der genauen Analyse der Beweismittel an. War der Besitz tatsächlich nachweisbar? Handelte es sich um Eigenkonsum oder um Handelsabsicht? Liegt eine therapeutische Motivation vor, die für eine Strafmilderung spricht?
Die Rechtsprechung in Schleswig-Holstein zeigt, dass Gerichte differenzieren. Das Amtsgericht Itzehoe entschied 2020, dass ein Verfahren gegen einen Beschuldigten eingestellt werden konnte, weil die vorgeworfene Menge unterhalb der Grenze zur „nicht geringen Menge“ lag und keine Handelsabsicht nachweisbar war. Auch die Bereitschaft, eine Therapie zu beginnen, kann sich positiv auf das Strafmaß auswirken.
Warum Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel die beste Wahl sind
Strafverfahren im Zusammenhang mit Amphetaminen sind komplex und können für die Betroffenen existenzielle Folgen haben. Neben empfindlichen Strafen drohen berufliche Konsequenzen und der Verlust der Fahrerlaubnis.
Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel sind Fachanwälte für Strafrecht und verfügen über langjährige Erfahrung in Betäubungsmittelverfahren in Schleswig-Holstein. Sie kennen die Ermittlungsstrategien der Staatsanwaltschaften und die Rechtsprechung der Amts- und Landgerichte in Kiel, Lübeck, Flensburg, Neumünster und Itzehoe.
Ihre Mandanten profitieren von einer Verteidigung, die juristisch präzise, strategisch vorausschauend und diskret geführt wird. Ziel ist es, die Risiken zu minimieren, eine Verurteilung nach Möglichkeit zu vermeiden und die persönlichen und beruflichen Folgen so gering wie möglich zu halten.
Risiken ernst nehmen – rechtzeitig handeln
Der Vorwurf, mit Amphetaminen in Berührung gekommen zu sein, sollte nicht unterschätzt werden. Schon kleine Mengen können ein Strafverfahren nach sich ziehen, größere Mengen führen schnell zu Freiheitsstrafen. Wer in Schleswig-Holstein mit einem solchen Vorwurf konfrontiert ist, sollte sofort spezialisierte Strafverteidiger einschalten.
Mit Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel stehen Betroffenen zwei erfahrene Fachanwälte für Strafrecht zur Seite, die entschlossen, diskret und hochspezialisiert handeln – und so die bestmögliche Grundlage schaffen, um strafrechtliche Risiken im Zusammenhang mit Amphetaminen erfolgreich abzuwehren.