Strafverfahren wegen Beleidigung – erfolgreiche Verteidigung durch Fachanwälte für Strafrecht in Kiel

Beleidigung als Straftat nach § 185 StGB

Die Beleidigung nach § 185 StGB ist eines der am häufigsten vorkommenden Delikte im deutschen Strafrecht. Gemeint ist jede Äußerung, die geeignet ist, die Ehre eines anderen zu verletzen – sei es durch Worte, Gesten, Bilder oder Handlungen. Schon ein unbedachtes Wort im Straßenverkehr, ein Kommentar in sozialen Netzwerken oder eine hitzige Auseinandersetzung am Arbeitsplatz kann ein Strafverfahren nach sich ziehen.

In Schleswig-Holstein – ob in Kiel, Lübeck, Flensburg, Neumünster oder Itzehoe – leiten Staatsanwaltschaften regelmäßig Verfahren wegen Beleidigung ein. Für die Betroffenen bedeutet dies nicht nur eine mögliche Geldstrafe, sondern auch den Eintrag in das Bundeszentralregister und in bestimmten Fällen Konsequenzen im beruflichen Umfeld.

Typische Fallkonstellationen in der Praxis

In der gerichtlichen Praxis treten Strafverfahren wegen Beleidigung in den unterschiedlichsten Situationen auf. Besonders häufig geht es um Auseinandersetzungen im Straßenverkehr, etwa wenn Autofahrer sich gegenseitig beschimpfen oder durch Gesten wie den „Stinkefinger“ beleidigen. Auch in sozialen Netzwerken spielen Beleidigungen eine große Rolle, wenn Kommentare oder Posts ehrverletzende Inhalte enthalten.

Die Rechtsprechung in Schleswig-Holstein verdeutlicht, dass Gerichte dabei konsequent handeln. Das Landgericht Kiel verurteilte 2020 einen Autofahrer, der einen Polizeibeamten im Einsatz massiv beleidigt hatte, zu einer empfindlichen Geldstrafe. Das Amtsgericht Lübeck stellte 2019 hingegen ein Verfahren ein, weil es sich bei der beanstandeten Äußerung um eine von der Meinungsfreiheit gedeckte Wertung handelte. Das Landgericht Flensburg entschied 2021, dass die Veröffentlichung ehrverletzender Aussagen über Kollegen in einem sozialen Netzwerk eine strafbare Beleidigung darstellt.

Strafrechtliche Folgen einer Beleidigung

Die Strafen für Beleidigung sind keineswegs gering. Nach § 185 StGB droht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren. In besonders schweren Fällen, wenn die Beleidigung mit einer Körperverletzung oder übler Nachrede verbunden ist, kann die Freiheitsstrafe sogar bis zu fünf Jahre betragen.

Das Landgericht Neumünster stellte 2018 klar, dass gerade bei Angriffen auf Amtsträger im Dienst, etwa Polizeibeamte, Gerichte empfindliche Strafen verhängen, um die Autorität staatlicher Institutionen zu schützen. Neben der Strafe können sich auch erhebliche zivilrechtliche Folgen ergeben, da Betroffene häufig Schmerzensgeldansprüche geltend machen.

Vorgehen der Ermittlungsbehörden

Die Ermittlungsbehörden sichern in solchen Verfahren regelmäßig Zeugen- und Geschädigtenaussagen. In Fällen von Online-Beleidigungen werden Social-Media-Accounts überprüft, IP-Adressen ermittelt und Kommunikationsverläufe ausgewertet. Schon ein kurzer Chatverlauf oder ein Screenshot können den Ausgangspunkt für ein Strafverfahren bilden.

Für die Verteidigung ist entscheidend, ob tatsächlich eine strafbare Beleidigung vorliegt oder ob die Äußerung noch von der Meinungsfreiheit nach Art. 5 GG gedeckt ist. Diese Abgrenzung ist in der Praxis häufig schwierig und erfordert eine genaue rechtliche Prüfung.

Verteidigungsstrategien im Strafverfahren

Eine erfolgreiche Verteidigung setzt an der Frage an, ob die Äußerung tatsächlich die Schwelle zur strafbaren Beleidigung überschritten hat. Gerade im Bereich der Social-Media-Kommunikation ist es oft möglich darzulegen, dass eine Äußerung als Werturteil zulässig war oder im Rahmen einer hitzigen Debatte gefallen ist.

Die Rechtsprechung in Schleswig-Holstein zeigt, dass Gerichte diese Abgrenzung sehr genau prüfen. So entschied das Amtsgericht Itzehoe 2020, dass eine umstrittene Aussage im politischen Kontext nicht als Beleidigung gewertet werden konnte, da sie von der Meinungsfreiheit gedeckt war.

Warum Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel die beste Wahl sind

Strafverfahren wegen Beleidigung sind für Betroffene oft überraschend und belastend. Sie erfordern eine Verteidigung, die nicht nur die strafrechtlichen Feinheiten kennt, sondern auch die Bedeutung von Grundrechten wie der Meinungsfreiheit berücksichtigt.

Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel sind Fachanwälte für Strafrecht mit langjähriger Erfahrung in Verfahren wegen Ehrdelikten. Sie kennen die Ermittlungsstrategien der Staatsanwaltschaften in Schleswig-Holstein ebenso wie die Rechtsprechung der Amts- und Landgerichte in Kiel, Lübeck, Flensburg, Neumünster und Itzehoe.

Ihre Mandanten profitieren von einer Verteidigung, die juristisch präzise, strategisch klug und grundrechtsorientiert geführt wird. Ziel ist es stets, Verfahren einzustellen, Vorwürfe abzumildern und die persönlichen sowie beruflichen Folgen so gering wie möglich zu halten.

Risiken ernst nehmen – Verteidigung nutzen

Der Vorwurf der Beleidigung nach § 185 StGB ist kein Bagatelldelikt, sondern kann empfindliche Strafen und gravierende persönliche Konsequenzen nach sich ziehen. Wer in Schleswig-Holstein mit einem solchen Verfahren konfrontiert ist, sollte frühzeitig spezialisierte Strafverteidiger einschalten.

Mit Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel stehen Beschuldigten zwei erfahrene Fachanwälte für Strafrecht zur Seite, die entschlossen, diskret und hochspezialisiert handeln – und so die bestmögliche Grundlage schaffen, um strafrechtliche Risiken bei Beleidigungsvorwürfen erfolgreich abzuwehren.