Beleidigung – ein häufiger Vorwurf mit oft unterschätzten Folgen
Die Beleidigung nach § 185 StGB gehört zu den häufigsten Delikten im deutschen Strafrecht. Wer einen anderen durch Worte, Gesten, Bilder oder Handlungen in seiner Ehre verletzt, riskiert ein Strafverfahren. Oft entstehen Beleidigungsvorwürfe aus alltäglichen Konflikten: im Straßenverkehr, am Arbeitsplatz, in sozialen Netzwerken oder bei privaten Auseinandersetzungen.
In Schleswig-Holstein verfolgen die Staatsanwaltschaften in Kiel, Lübeck, Flensburg, Neumünster und Itzehoe entsprechende Anzeigen konsequent. Für Beschuldigte kann ein solcher Vorwurf empfindliche Geldstrafen und Eintragungen im Bundeszentralregister zur Folge haben – mit erheblichen Konsequenzen für Beruf und Ansehen.
Typische Fallkonstellationen in der Praxis
Beleidigungen treten in vielfältigen Formen auf. Besonders häufig geht es um:
- verbale Angriffe im Straßenverkehr („Idiot“, „Arschloch“ etc.),
- Ehrverletzungen am Arbeitsplatz oder im Verein,
- digitale Beleidigungen über Facebook, Instagram oder WhatsApp,
- symbolische Handlungen wie den „Stinkefinger“ oder Schmähplakate.
Das Landgericht Kiel verurteilte 2020 einen Autofahrer, der im Straßenverkehr wiederholt den „Stinkefinger“ gezeigt hatte, zu einer empfindlichen Geldstrafe. Das Amtsgericht Lübeck sprach 2019 einen Beschuldigten frei, weil dessen ironische Bemerkungen im Chat nicht als strafbare Beleidigung gewertet wurden. Das Landgericht Flensburg stellte 2021 klar, dass auch digitale Kommentare in sozialen Netzwerken strafbar sein können, wenn sie die Ehre einer Person herabwürdigen.
Strafrechtliche Folgen der Beleidigung
Die Strafe für eine Beleidigung reicht von Geldstrafe bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe, in besonders schweren Fällen – etwa bei gleichzeitiger Körperverletzung – sogar bis zu fünf Jahren.
Das Landgericht Neumünster stellte 2018 klar, dass insbesondere wiederholte Beleidigungen im Straßenverkehr streng zu sanktionieren sind, da sie das Sicherheitsgefühl im öffentlichen Raum beeinträchtigen. Neben der Strafe drohen zivilrechtliche Konsequenzen wie Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche.
Ermittlungsstrategien der Staatsanwaltschaft
Beleidigungsverfahren beginnen meist mit einer Strafanzeige durch die angeblich beleidigte Person. Die Staatsanwaltschaft sichert Zeugenaussagen, Chatverläufe oder Videoaufzeichnungen als Beweismittel. Für die Verteidigung ist entscheidend, ob die Äußerung tatsächlich den Tatbestand der Beleidigung erfüllt oder ob sie durch die Meinungsfreiheit nach Art. 5 GG gedeckt war.
Verteidigungsstrategien im Strafverfahren
Eine erfolgreiche Verteidigung setzt bei der Frage an, ob die Äußerung ehrverletzend oder lediglich eine Meinungsäußerung war. Viele Verfahren beruhen auf Missverständnissen, Übertreibungen oder emotionalen Situationen, in denen Worte unbedacht gefallen sind.
Die Rechtsprechung in Schleswig-Holstein zeigt, dass Gerichte differenzieren. So entschied das Amtsgericht Itzehoe 2020, dass nicht jede grobe Ausdrucksweise strafbar ist, wenn sie als Teil einer allgemeinen Auseinandersetzung und nicht als gezielte Ehrverletzung verstanden werden kann.
Auch die Einstellung gegen Auflagen (§ 153a StPO), etwa durch eine Entschuldigung oder eine Geldzahlung an eine gemeinnützige Einrichtung, ist in vielen Fällen möglich und verhindert eine Vorstrafe.
Warum Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel die beste Wahl sind
Strafverfahren wegen Beleidigung sind zwar häufig, aber für die Betroffenen hoch belastend. Sie erfordern eine Verteidigung, die sowohl die juristischen Feinheiten des Ehrschutzes als auch die praktischen Folgen für die persönliche und berufliche Zukunft berücksichtigt.
Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel sind Fachanwälte für Strafrecht mit jahrzehntelanger Erfahrung in der Verteidigung von Mandanten in Ehrschutzverfahren. Sie kennen die Rechtsprechung der Amts- und Landgerichte in Schleswig-Holstein – von Kiel über Lübeck und Flensburg bis Neumünster und Itzehoe – und setzen ihr Fachwissen konsequent ein, um Vorwürfe abzuwehren oder Verfahren ohne Vorstrafe zu beenden.
Wer in Schleswig-Holstein mit dem Vorwurf der Beleidigung konfrontiert ist, findet in Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel Strafverteidiger, die entschlossen, diskret und hochspezialisiert agieren – und so die bestmögliche Grundlage schaffen, um strafrechtliche Risiken erfolgreich abzuwehren.