Strafverfahren wegen Bestechlichkeit in Schleswig-Holstein – spezialisierte Verteidigung durch Fachanwälte für Strafrecht in Kiel

Bestechlichkeit als besonders gravierender Korruptionsvorwurf

Bestechlichkeit zählt zu den schwerwiegendsten Delikten im Bereich der Korruptions- und Wirtschaftskriminalität. Der Tatbestand ist in den §§ 331 ff. Strafgesetzbuch geregelt und betrifft insbesondere Amtsträger, Beamte oder Angestellte im öffentlichen Dienst, die Vorteile annehmen, um ihre dienstlichen Pflichten zu verletzen oder Entscheidungen zu beeinflussen. Bereits der Verdacht kann erhebliche Folgen für die berufliche und persönliche Reputation haben, noch bevor ein Urteil gesprochen ist.

In Schleswig-Holstein behandeln die Staatsanwaltschaften in Kiel, Lübeck, Itzehoe, Flensburg und Neumünster solche Verfahren mit höchster Priorität. Denn der Vorwurf der Bestechlichkeit berührt unmittelbar das Vertrauen in die Integrität staatlicher Institutionen und den fairen Wettbewerb.

Typische Fallkonstellationen

In der Praxis geht es häufig um Zuwendungen an Mitarbeiter öffentlicher Behörden, die im Gegenzug Aufträge, Genehmigungen oder Vorteile gewähren. Auch Angestellte kommunaler Unternehmen oder Mitarbeiter von Vergabestellen sind regelmäßig im Fokus.

Das Landgericht Kiel hatte 2021 einen Fall zu verhandeln, in dem ein Bauunternehmer einem kommunalen Angestellten wiederholt Geschenke machte, um die Auftragsvergabe zu beeinflussen. Das Gericht stellte klar, dass bereits die Annahme von Vorteilen, die in einem unmittelbaren Zusammenhang mit dienstlichen Entscheidungen stehen, den Tatbestand erfüllen kann. Das Amtsgericht Lübeck verurteilte 2019 einen Mitarbeiter einer Vergabestelle, der Einladungen zu Luxusreisen entgegennahm, und betonte, dass nicht die Höhe des Vorteils, sondern der Zusammenhang mit der dienstlichen Tätigkeit entscheidend ist. Auch das Landgericht Flensburg hob 2020 hervor, dass „kontinuierliche Vorteilsannahmen“ als besonders schwerer Fall zu bewerten seien.

Strafrechtliche Folgen für Beschuldigte

Die Konsequenzen einer Verurteilung wegen Bestechlichkeit sind erheblich. Der Strafrahmen reicht von Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren. In besonders schweren Fällen – etwa bei umfangreichen Vorteilsannahmen oder erheblichen wirtschaftlichen Schäden – drohen sogar Freiheitsstrafen bis zu zehn Jahren.

Das Landgericht Neumünster stellte 2018 klar, dass auch bereits vergleichsweise geringe Zahlungen eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung rechtfertigen können, wenn dadurch das Vertrauen in die Verwaltung massiv erschüttert wurde. Neben der eigentlichen Strafe drohen berufsrechtliche Konsequenzen: Beamte verlieren regelmäßig ihre Stellung, Angestellte im öffentlichen Dienst müssen mit disziplinarrechtlichen Maßnahmen bis hin zur Entlassung rechnen.

Wirtschaftliche und persönliche Auswirkungen

Über die strafrechtlichen Sanktionen hinaus hat der Vorwurf der Bestechlichkeit weitreichende persönliche und wirtschaftliche Folgen. Eine Verurteilung zieht den Eintrag ins Bundeszentralregister nach sich, was die berufliche Zukunft erheblich einschränkt. Zudem drohen zivilrechtliche Regressforderungen, etwa durch geschädigte Auftraggeber oder öffentliche Einrichtungen.

Das Landgericht Itzehoe betonte 2019, dass die Annahme von Vorteilen durch Amtsträger nicht nur die staatliche Integrität, sondern auch die Chancengleichheit im Wettbewerb massiv beeinträchtige. Für Unternehmen kann allein der Verdacht der Korruption dazu führen, von öffentlichen Ausschreibungen ausgeschlossen zu werden und langfristig das Vertrauen von Geschäftspartnern zu verlieren.

Verteidigungsstrategien im Bestechlichkeitsverfahren

Die Verteidigung in Korruptionsverfahren erfordert eine präzise Analyse des zugrundeliegenden Sachverhalts. Ein zentraler Punkt ist die Abgrenzung zwischen strafbarer Vorteilsannahme und sozialadäquaten Handlungen. Kleine Aufmerksamkeiten, Einladungen zu üblichen Geschäftsessen oder branchenübliche Geschenke können rechtlich zulässig sein und dürfen nicht vorschnell kriminalisiert werden.

Ein weiterer Ansatzpunkt ist die Frage des Vorsatzes. Das Amtsgericht Kiel stellte 2019 klar, dass eine Verurteilung nur möglich ist, wenn der Angeklagte die Unrechtsvereinbarung erkannt und bewusst gehandelt hat. Fehlt es an diesem Nachweis, ist eine Verurteilung nicht haltbar. In vielen Fällen lässt sich außerdem nachweisen, dass eine Zuwendung ohne konkreten Bezug zur dienstlichen Tätigkeit erfolgte und daher nicht strafbar ist.

Nicht zuletzt kann auch eine kooperative Schadenswiedergutmachung oder die Rückgabe unrechtmäßig erlangter Vorteile strafmildernd wirken und im Einzelfall eine Einstellung des Verfahrens ermöglichen.

Kompetenz der Strafverteidiger Junge und Dr. Bunzel

Strafverfahren wegen Bestechlichkeit gehören zu den anspruchsvollsten Verfahren im Wirtschaftsstrafrecht. Sie verlangen nicht nur exzellente Kenntnisse im Strafrecht, sondern auch ein Gespür für die wirtschaftlichen, dienstrechtlichen und politischen Implikationen. Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel sind Fachanwälte für Strafrecht und zugleich zertifizierte Berater für Steuerstrafrecht. Diese Kombination macht sie zu Verteidigern, die alle Facetten eines solchen Verfahrens berücksichtigen können.

Die beiden Strafverteidiger verfügen über langjährige Erfahrung in Korruptions- und Wirtschaftsstrafverfahren vor den Amts- und Landgerichten in Schleswig-Holstein. Ihre genaue Kenntnis der Rechtsprechung in Kiel, Lübeck, Flensburg, Neumünster und Itzehoe sowie ihr strategisches Vorgehen haben bereits in zahlreichen Verfahren dazu geführt, dass Verfahren eingestellt oder die Strafen erheblich reduziert wurden.

Mandanten, die mit dem Vorwurf der Bestechlichkeit konfrontiert sind, finden in Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel Verteidiger, die mit Fachwissen, Erfahrung und Entschlossenheit agieren. Wer ihre Kompetenz in Anspruch nimmt, schafft die bestmögliche Ausgangslage, um strafrechtliche Risiken abzuwehren und berufliche wie persönliche Zukunftsperspektiven zu sichern.