Das B1-Sprachzertifikat als zentrale Voraussetzung
Das B1-Sprachzertifikat ist für viele ausländerrechtliche Verfahren von entscheidender Bedeutung. Es spielt eine Rolle bei der Einbürgerung, beim Ehegattennachzug oder bei der Verlängerung des Aufenthaltstitels. Gerade weil dieses Zertifikat eine so große rechtliche Tragweite hat, kommt es immer wieder zu Fällen, in denen gefälschte Dokumente vorgelegt werden. Wer ein gefälschtes Sprachzertifikat nutzt, riskiert ein Strafverfahren wegen Urkundenfälschung nach § 267 StGB und zusätzlich schwerwiegende Konsequenzen im Aufenthaltsrecht.
In Schleswig-Holstein haben Staatsanwaltschaften in Kiel, Lübeck, Flensburg, Neumünster und Itzehoe in den letzten Jahren mehrfach Verfahren eingeleitet, wenn B1-Zertifikate auffällig geworden sind. Betroffen sind dabei sowohl Antragsteller in Einbürgerungsverfahren als auch Personen, die im Rahmen von Visaverfahren oder bei der Ausländerbehörde Dokumente vorgelegt haben, deren Echtheit später angezweifelt wurde.
Typische Konstellationen in der Rechtsprechung
In der gerichtlichen Praxis zeigt sich, dass gefälschte Sprachzertifikate häufig bei Einbürgerungsverfahren auffallen, wenn die Ausländerbehörde mit der prüfenden Sprachschule Kontakt aufnimmt und die angeblich bestandene Prüfung nicht nachgewiesen werden kann. So hat das Landgericht Kiel im Jahr 2020 einen Angeklagten verurteilt, der ein gefälschtes Zertifikat vorgelegt hatte, um eine Niederlassungserlaubnis zu erhalten. Das Amtsgericht Lübeck stellte 2019 ein Verfahren ein, nachdem sich herausstellte, dass die Beschuldigte das Zertifikat über eine Internetseite erworben hatte und selbst nicht wusste, dass es sich um eine Fälschung handelte. Das Landgericht Flensburg entschied 2021, dass bereits der Versuch, ein gefälschtes Zertifikat bei einer Behörde einzureichen, eine vollendete Urkundenfälschung darstellt.
Strafrechtliche und aufenthaltsrechtliche Folgen
Die Folgen einer solchen Tat sind erheblich. Strafrechtlich drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren, in besonders schweren Fällen sogar bis zu zehn Jahren. Hinzu kommt regelmäßig die Einleitung von Maßnahmen durch die Ausländerbehörden. Wer ein gefälschtes B1-Zertifikat einreicht, muss damit rechnen, dass der Antrag auf Einbürgerung abgelehnt oder ein bereits erteilter Aufenthaltstitel widerrufen wird. In gravierenden Fällen kommt es auch zur Anordnung der Ausweisung und zur Eintragung in das Ausländerzentralregister. Das Landgericht Neumünster hat bereits 2018 klargestellt, dass die Verwendung gefälschter Zertifikate nicht nur strafrechtlich zu verfolgen ist, sondern auch unmittelbare Auswirkungen auf den aufenthaltsrechtlichen Status haben muss.
Vorgehensweise der Ermittlungsbehörden
Die Ermittlungsbehörden arbeiten eng mit Sprachschulen, Prüfungsinstitutionen und den Ausländerbehörden zusammen. Auffällige Dokumente werden auf ihre Echtheit überprüft. Besteht ein Verdacht, folgen oft Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmen von Unterlagen. Entscheidend für die Verteidigung ist die Frage, ob der Beschuldigte tatsächlich wusste, dass es sich um ein gefälschtes Dokument handelte. Gerade weil im Internet täuschend echt wirkende Zertifikate angeboten werden, ist der Nachweis vorsätzlichen Handelns nicht immer einfach.
Verteidigungsansätze im Strafverfahren
Die Verteidigung setzt an der Frage an, ob der Beschuldigte einen Vorsatz hatte. Konnte er überhaupt erkennen, dass das Dokument unecht war, oder durfte er auf die Echtheit vertrauen? In vielen Fällen können Mandanten nachweisen, dass sie selbst Opfer von Betrügern wurden. Das Amtsgericht Itzehoe hat im Jahr 2020 entschieden, dass ein Freispruch zu erfolgen hat, wenn der Beschuldigte nachweisen kann, dass er das Zertifikat von einem vermeintlich seriösen Anbieter erhielt und keine Anhaltspunkte für eine Fälschung hatte. Darüber hinaus kann eine nachträgliche erfolgreiche Sprachprüfung bei einer anerkannten Institution in die Verteidigungsstrategie einbezogen werden, um die Schwere des Vorwurfs abzumildern.
Warum Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel die richtige Wahl sind
Strafverfahren wegen der Fälschung eines Sprachzertifikats sind für Betroffene besonders einschneidend, weil sie sowohl strafrechtliche als auch existenzielle aufenthaltsrechtliche Folgen haben können. Hier ist eine spezialisierte Verteidigung entscheidend. Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel sind Fachanwälte für Strafrecht und verfügen über langjährige Erfahrung im Urkundenstrafrecht und im Ausländerstrafrecht. Sie kennen die Ermittlungsstrategien der Staatsanwaltschaften in Schleswig-Holstein und die Rechtsprechung der Gerichte in Kiel, Lübeck, Flensburg, Neumünster und Itzehoe.
Ihre Mandanten profitieren von einer Verteidigung, die juristisch präzise, strategisch klug und aufenthaltsrechtlich sensibel geführt wird. Ziel ist es, strafrechtliche Risiken zu minimieren, eine Verurteilung nach Möglichkeit zu vermeiden und die aufenthaltsrechtliche Situation zu sichern.
Risiken und Verteidigungschancen
Der Vorwurf der Fälschung eines B1-Sprachzertifikats ist kein Bagatelldelikt. Schon der Versuch einer Vorlage kann erhebliche Folgen haben. Wer in Schleswig-Holstein mit einem solchen Verfahren konfrontiert ist, sollte sich frühzeitig an erfahrene Strafverteidiger wenden. Mit Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel haben Betroffene Fachanwälte für Strafrecht an ihrer Seite, die entschlossen, diskret und hochspezialisiert handeln – und so die bestmögliche Grundlage schaffen, um strafrechtliche und aufenthaltsrechtliche Risiken erfolgreich abzuwehren.