Der Vorwurf des Fahrens ohne Fahrerlaubnis
Wer ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr führt, ohne im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zu sein, macht sich nach § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) strafbar. Anders als bei bloßen Ordnungswidrigkeiten handelt es sich hier um ein echtes Strafverfahren, das im Bundeszentralregister eingetragen wird und gravierende Folgen haben kann.
In Schleswig-Holstein – etwa vor den Amtsgerichten in Kiel, Lübeck, Flensburg, Neumünster und Itzehoe – wird dieser Vorwurf regelmäßig verhandelt. Für die Beschuldigten steht nicht nur eine Geld- oder Freiheitsstrafe im Raum, sondern oft auch die endgültige Versagung einer späteren Fahrerlaubnis.
Typische Fallkonstellationen aus der Praxis
Die Praxis zeigt, dass Strafverfahren wegen Fahrens ohne Führerschein häufig in ähnlichen Situationen entstehen. Besonders oft fahren Betroffene trotz einer entzogenen Fahrerlaubnis weiter oder setzen sich ans Steuer, obwohl eine Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist. Ebenso werden Fälle verfolgt, in denen Jugendliche ohne Fahrerlaubnis mit dem Auto der Eltern unterwegs sind oder Autofahrer nach einer Trunkenheitsfahrt trotz Entzug wieder fahren.
Das Landgericht Kiel entschied 2020, dass bereits das einmalige Fahren während einer noch laufenden Sperrfrist eine strafbare Handlung darstellt, auch wenn der Beschuldigte glaubte, die Frist sei bereits abgelaufen. Das Amtsgericht Lübeck verurteilte 2019 einen Mann, der wiederholt trotz fehlender Fahrerlaubnis fuhr, zu einer mehrmonatigen Freiheitsstrafe ohne Bewährung, da er sich uneinsichtig zeigte. Das Landgericht Flensburg stellte 2021 klar, dass auch das Fahren mit einer ausländischen Fahrerlaubnis strafbar sein kann, wenn diese in Deutschland keine Gültigkeit mehr hat.
Strafrechtliche Folgen nach § 21 StVG
Die Strafen für Fahren ohne Führerschein sind erheblich. Nach dem Gesetz drohen Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr oder Geldstrafen, in besonders schweren Fällen sogar bis zu zwei Jahren. Neben der Strafe selbst verhängen die Gerichte regelmäßig weitere Maßnahmen: eine Verlängerung der Sperrfrist, die endgültige Entziehung der Fahrerlaubnis oder die Beschlagnahme des Fahrzeugs, wenn es wiederholt zur Tat genutzt wurde.
Das Landgericht Neumünster stellte 2018 klar, dass bei wiederholten Verstößen eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung naheliegt, da das Verhalten als erheblicher Verstoß gegen die Verkehrssicherheit gewertet wird.
Verteidigungsstrategien im Strafverfahren
Die Verteidigung in Verfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis setzt vor allem an der Frage an, ob tatsächlich eine strafbare Handlung vorliegt. Wurde die Fahrerlaubnis wirksam entzogen? War die Sperrfrist eindeutig bekannt? Oder liegt möglicherweise ein Irrtum über die Gültigkeit einer ausländischen Fahrerlaubnis vor?
Die Rechtsprechung in Schleswig-Holstein zeigt, dass insbesondere bei komplexen Konstellationen – etwa bei EU-Fahrerlaubnissen – eine genaue rechtliche Prüfung notwendig ist. Das Amtsgericht Itzehoe entschied 2020, dass eine Verurteilung ausscheidet, wenn ein Beschuldigter plausibel auf die Gültigkeit seiner ausländischen Fahrerlaubnis vertrauen durfte.
Zudem prüfen erfahrene Verteidiger, ob durch Auflagen oder Fahrverbote eine mildere Lösung gefunden werden kann, um eine Freiheitsstrafe zu vermeiden. Auch eine Einstellung des Verfahrens gegen Auflagen ist in bestimmten Fällen möglich, insbesondere wenn es sich um Ersttäter handelt.
Warum Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel die beste Wahl sind
Strafverfahren wegen Fahrens ohne Führerschein können existenzielle Folgen haben – sei es für Berufskraftfahrer, Handwerker oder Pendler. Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel sind Fachanwälte für Strafrecht mit langjähriger Erfahrung in der Verteidigung von Verkehrsstraftaten.
Sie kennen die Rechtsprechung der Amts- und Landgerichte in Schleswig-Holstein und wissen, wie Staatsanwaltschaften und Gerichte bei Verstößen nach § 21 StVG vorgehen. Ihre Mandanten profitieren von einer Verteidigung, die juristisch präzise arbeitet, entlastende Argumente konsequent herausarbeitet und stets das Ziel verfolgt, die Freiheit und Mobilität der Betroffenen zu sichern.
Wer in Schleswig-Holstein mit dem Vorwurf des Fahrens ohne Führerschein konfrontiert ist, findet in Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel Strafverteidiger, die entschlossen, diskret und hochspezialisiert handeln – und damit die bestmögliche Grundlage schaffen, um strafrechtliche und berufliche Risiken erfolgreich abzuwehren.