Der Vorwurf des Fahrens ohne Versicherungsschutz
Jedes Kraftfahrzeug, das im Straßenverkehr bewegt wird, muss nach dem Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) über eine gültige Haftpflichtversicherung verfügen. Wer ohne diesen Versicherungsschutz fährt, macht sich nach § 6 PflVG strafbar. Anders als viele glauben, handelt es sich hierbei nicht um eine bloße Ordnungswidrigkeit, sondern um ein echtes Strafverfahren, das mit erheblichen Konsequenzen verbunden sein kann.
In Schleswig-Holstein – sei es in Kiel, Lübeck, Flensburg, Neumünster oder Itzehoe – kommt es regelmäßig zu Verfahren wegen Fahrens ohne Pflichtversicherung. Häufig sind Betroffene überrascht, weil sie von der Kündigung oder dem Erlöschen ihrer Versicherung gar nichts wussten.
Typische Fallkonstellationen in der Praxis
Die Praxis zeigt, dass Verfahren wegen Fahrens ohne Versicherungsschutz häufig aus alltäglichen Situationen entstehen. Typisch sind Fälle, in denen Versicherungsbeiträge nicht rechtzeitig gezahlt wurden, wodurch der Versicherungsschutz erlosch. Ebenso häufig wird ein Fahrzeug nach einer Stilllegung oder Abmeldung trotzdem noch im öffentlichen Straßenverkehr genutzt. Auch das Fahren mit einem fremden Fahrzeug ohne gültige Versicherung kann zur Strafbarkeit führen.
Das Amtsgericht Lübeck verurteilte 2019 einen Beschuldigten, der sein Fahrzeug trotz mehrfacher Mahnungen ohne Versicherung weiter nutzte, zu einer Geldstrafe und einem Fahrverbot. Das Landgericht Kiel entschied 2020, dass bereits eine einmalige Fahrt ohne Versicherungsschutz den Tatbestand erfüllt, auch wenn kein Unfall verursacht wurde. Das Landgericht Flensburg stellte 2021 klar, dass bei vorsätzlichem Handeln und wiederholten Fahrten ohne Versicherung auch eine kurze Freiheitsstrafe verhängt werden kann.
Strafrechtliche Folgen
Die Strafe für Fahren ohne Pflichtversicherung reicht von Geldstrafe bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe. Kommt es zusätzlich zu einem Unfall, bei dem ein Dritter geschädigt wird, drohen neben der Strafe auch erhebliche zivilrechtliche Forderungen, da die Versicherung in solchen Fällen nicht eintritt.
Das Landgericht Neumünster stellte 2018 klar, dass bei wiederholtem Fahren ohne Versicherungsschutz die Verhängung einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung möglich ist. Besonders schwer wiegt, dass solche Verurteilungen im Führungszeugnis erscheinen und damit auch berufliche Konsequenzen nach sich ziehen können.
Verteidigungsstrategien im Strafverfahren
Eine wirksame Verteidigung setzt bei der Prüfung an, ob der Beschuldigte tatsächlich vorsätzlich oder fahrlässig handelte. Oftmals wissen Fahrzeughalter nicht, dass ihr Versicherungsschutz erloschen ist, etwa weil die Beiträge nicht eingezogen wurden oder eine Stilllegung von der Zulassungsstelle nicht rechtzeitig mitgeteilt wurde. In solchen Fällen kann der Vorwurf des Vorsatzes entkräftet werden.
Die Rechtsprechung in Schleswig-Holstein zeigt, dass Gerichte differenzieren. So entschied das Amtsgericht Itzehoe 2020, dass eine Verurteilung wegen Vorsatzes nicht in Betracht kommt, wenn der Halter glaubhaft nachweisen konnte, dass er von der Kündigung der Versicherung keine Kenntnis hatte. Für die Verteidigung eröffnet dies erhebliche Möglichkeiten, die Strafe zu reduzieren oder sogar eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen.
Auch die Schadenswiedergutmachung, etwa durch den sofortigen Neuabschluss einer Versicherung, kann sich positiv auf das Verfahren auswirken. In geeigneten Fällen ist dann eine Einstellung nach § 153a StPO gegen Auflagen möglich.
Warum Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel die beste Wahl sind
Strafverfahren wegen Fahrens ohne Pflichtversicherung sind für Betroffene oft überraschend und existenzbedrohend. Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel sind Fachanwälte für Strafrecht mit langjähriger Erfahrung im Verkehrs- und Versicherungsstrafrecht.
Sie kennen die Ermittlungsstrategien der Staatsanwaltschaften in Schleswig-Holstein und die Rechtsprechung der Amts- und Landgerichte in Kiel, Lübeck, Flensburg, Neumünster und Itzehoe. Ihre Mandanten profitieren von einer Verteidigung, die akribisch prüft, ob der Vorwurf tatsächlich gerechtfertigt ist, und die stets darauf abzielt, Einstellungen, Strafmilderungen oder Freisprüche zu erreichen.
Wer in Schleswig-Holstein mit dem Vorwurf des Fahrens ohne Pflichtversicherung konfrontiert ist, findet in Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel Strafverteidiger, die entschlossen, diskret und hochspezialisiert handeln – und damit die bestmögliche Grundlage schaffen, um strafrechtliche Risiken erfolgreich abzuwehren.