Alkohol im Straßenverkehr – ein häufiger, aber folgenschwerer Vorwurf
Das Fahren unter Alkoholeinfluss gehört zu den häufigsten Verkehrsstraftaten in Deutschland. Wer mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille ein Fahrzeug führt, riskiert bereits eine Ordnungswidrigkeit nach der Straßenverkehrsordnung. Ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille gilt absolute Fahruntüchtigkeit, sodass stets eine Straftat nach § 316 StGB vorliegt – unabhängig davon, ob es zu Fahrfehlern oder einem Unfall kommt.
Die Staatsanwaltschaften in Schleswig-Holstein – etwa in Kiel, Lübeck, Flensburg, Neumünster und Itzehoe – verfolgen diese Fälle konsequent. Für die Betroffenen drohen nicht nur Strafen, sondern auch erhebliche fahrerlaubnisrechtliche Konsequenzen.
Typische Fallkonstellationen in der Praxis
Die gängigsten Konstellationen sind:
- Autofahrer, die mit über 1,1 Promille kontrolliert werden,
- Fahranfänger oder Berufskraftfahrer mit 0,0-Promille-Grenze,
- Unfälle, bei denen der Fahrer unter Alkoholeinfluss stand,
- wiederholte Alkoholfahrten mit erhöhtem Strafmaß.
Das Landgericht Kiel verurteilte 2020 einen Autofahrer zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung, nachdem dieser mit 2,2 Promille einen Unfall verursacht hatte. Das Amtsgericht Lübeck verhängte 2019 eine Geldstrafe und ein einjähriges Fahrverbot gegen einen Ersttäter, der mit 1,3 Promille ohne Unfall angehalten worden war. Das Landgericht Flensburg stellte 2021 klar, dass bei besonders hohen Werten ab 2,0 Promille regelmäßig eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) erforderlich ist, bevor die Fahrerlaubnis neu erteilt wird.
Strafrechtliche und fahrerlaubnisrechtliche Folgen
Die Strafandrohung nach § 316 StGB reicht von Geldstrafe bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe, in besonders schweren Fällen sogar bis zu fünf Jahren, etwa wenn zusätzlich eine Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB) vorliegt.
Noch schwerer wiegen jedoch die Folgen für die Fahrerlaubnis:
- Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB,
- Sperrfrist für die Wiedererteilung von sechs Monaten bis zu fünf Jahren,
- Anordnung einer MPU, bevor eine neue Fahrerlaubnis erteilt wird.
Das Landgericht Neumünster stellte 2018 klar, dass bereits bei einer erstmaligen Alkoholfahrt mit 1,6 Promille eine MPU zwingend erforderlich ist.
Ermittlungsstrategien der Behörden
Die Polizei arbeitet mit Atemalkoholtests, Blutproben und Zeugenbefragungen. Häufig wird zunächst ein freiwilliger Atemtest durchgeführt, bevor eine richterlich angeordnete Blutentnahme erfolgt. Für die Verteidigung ist entscheidend, ob die Maßnahmen rechtmäßig durchgeführt wurden und ob die Ergebnisse verwertbar sind.
Die Verteidigung prüft zudem, ob formale Fehler bei der Blutentnahme oder der Protokollierung gemacht wurden. In Schleswig-Holstein wurden mehrfach Verfahren eingestellt, weil die Beweissicherung fehlerhaft war.
Verteidigungsstrategien im Strafverfahren
Eine wirksame Verteidigung setzt bei der Rechtmäßigkeit der Beweise an. Wurde die Blutprobe ordnungsgemäß entnommen? Gab es medizinische Umstände, die die Blutalkoholkonzentration beeinflusst haben könnten? Auch die Frage, ob es sich um eine einmalige Verfehlung oder um wiederholtes Verhalten handelt, ist für die Strafzumessung entscheidend.
Die Rechtsprechung zeigt, dass Gerichte differenzieren. So entschied das Amtsgericht Itzehoe 2020, dass bei einem Ersttäter mit 1,2 Promille und ohne Unfall die Strafe milder ausfallen kann, wenn sofortige Einsicht und Schadenswiedergutmachung gezeigt werden.
Auch eine aktive Teilnahme an Nachschulungskursen oder der freiwillige Beginn einer MPU kann positiv berücksichtigt werden.
Warum Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel die beste Wahl sind
Strafverfahren wegen Fahrens unter Alkoholeinfluss sind für Betroffene besonders belastend, da sie nicht nur strafrechtliche, sondern auch existenzielle berufliche Folgen haben können.
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