Fahrlässige Körperverletzung als häufiges Verkehrsdelikt
Die fahrlässige Körperverletzung nach § 229 StGB zählt zu den häufigsten Vorwürfen im Straßenverkehr. Bereits ein Verkehrsunfall, bei dem andere Verkehrsteilnehmer verletzt werden, kann ein Strafverfahren nach sich ziehen – selbst dann, wenn der Unfall aus einer kurzen Unachtsamkeit oder einer Fehleinschätzung resultierte. Für Beschuldigte bedeutet dies nicht nur die Auseinandersetzung mit den strafrechtlichen Folgen, sondern auch erhebliche Konsequenzen für den Führerschein und die persönliche Reputation.
In Schleswig-Holstein werden entsprechende Verfahren regelmäßig von den Staatsanwaltschaften in Kiel, Lübeck, Flensburg, Neumünster und Itzehoe verfolgt. Die Gerichte betonen dabei immer wieder, dass im Straßenverkehr besondere Sorgfaltspflichten gelten. Schon ein kurzer Moment der Unaufmerksamkeit kann ausreichen, um den Straftatbestand zu erfüllen.
Typische Konstellationen in der Praxis
Die Vorwürfe entstehen meist in alltäglichen Verkehrssituationen: ein Auffahrunfall durch zu geringen Sicherheitsabstand, das Übersehen eines Radfahrers beim Abbiegen oder das Missachten einer roten Ampel. Auch überhöhte Geschwindigkeit bei schlechten Straßenverhältnissen oder Ablenkung durch das Handy führen häufig zu Strafverfahren.
Das Amtsgericht Lübeck verurteilte 2020 einen Autofahrer, der beim Abbiegen eine Radfahrerin übersah, zu einer Geldstrafe und verhängte zugleich ein Fahrverbot. Das Landgericht Kiel entschied 2021 in einem Berufungsverfahren, dass auch eine geringe Geschwindigkeitsüberschreitung als fahrlässig anzusehen ist, wenn dadurch ein Unfall mit Personenschaden ausgelöst wird. Das Amtsgericht Flensburg hob 2019 hervor, dass bereits das Tippen einer SMS am Steuer eine „erhebliche Sorgfaltspflichtverletzung“ darstellt, wenn dadurch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder verletzt werden.
Strafrechtliche und fahrerlaubnisrechtliche Folgen
Die strafrechtlichen Sanktionen reichen von Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren. In der Praxis werden bei Ersttätern häufig Geldstrafen verhängt. Doch die eigentlichen Belastungen ergeben sich oft aus den Nebenfolgen: So drohen Fahrverbote oder sogar der Entzug der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB.
Das Landgericht Neumünster stellte 2020 klar, dass bei einem erheblichen Personenschaden regelmäßig von einer charakterlichen Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen auszugehen sei, sodass der Führerschein entzogen werden müsse. Hinzu kommen Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg, die langfristig Auswirkungen auf die Fahrerlaubnis haben können.
Darüber hinaus drohen zivilrechtliche Folgen, etwa Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen der Verletzten. Für Berufskraftfahrer oder Personen, die beruflich auf den Führerschein angewiesen sind, kann dies existenzgefährdend sein.
Verteidigungsstrategien in Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung
Die Verteidigung in solchen Verfahren setzt zunächst bei der genauen Analyse des Unfallhergangs an. Häufig beruht der Vorwurf auf polizeilichen Unfallberichten, die jedoch nicht immer ein vollständiges oder zutreffendes Bild liefern. Ein erfahrener Verteidiger wird prüfen, ob die Verletzungen tatsächlich kausal auf das Verhalten des Beschuldigten zurückzuführen sind und ob eine strafbare Fahrlässigkeit nachweisbar ist.
Das Amtsgericht Itzehoe stellte 2018 klar, dass nicht jede unglückliche Unfallkonstellation automatisch eine strafbare Fahrlässigkeit begründet – vielmehr muss eine „erhebliche Sorgfaltspflichtverletzung“ vorliegen. Dies eröffnet Verteidigungsansätze, etwa wenn schlechte Sichtverhältnisse oder unvorhersehbares Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer den Unfall maßgeblich verursacht haben.
Zudem kann eine aktive Schadenswiedergutmachung – etwa durch schnelle Regulierung der Ansprüche der Geschädigten – im Strafverfahren zu einer deutlichen Strafmilderung oder sogar zur Einstellung führen.
Erfahrung und Kompetenz der Strafverteidiger Junge und Dr. Bunzel
Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung im Straßenverkehr erfordern eine Verteidigung, die sowohl das Strafrecht als auch das Verkehrsrecht in den Blick nimmt. Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel sind Fachanwälte für Strafrecht und verfügen über langjährige Erfahrung in der Verteidigung von Verkehrsstraftaten.
Beide kennen die Rechtsprechung der Amtsgerichte in Flensburg, Lübeck, Neumünster, Itzehoe und Kiel sowie die Entscheidungen der Landgerichte in Schleswig-Holstein. Ihre Kompetenz liegt nicht nur in der präzisen juristischen Argumentation, sondern auch in der strategischen Ausrichtung auf die Vermeidung fahrerlaubnisrechtlicher Konsequenzen.
In zahlreichen Fällen konnten die beiden Verteidiger erreichen, dass Verfahren eingestellt oder die Strafen erheblich reduziert wurden. Für Beschuldigte, die beruflich oder privat auf ihre Fahrerlaubnis angewiesen sind, bedeutet dies oft die Sicherung ihrer wirtschaftlichen und persönlichen Zukunft.
Wer in Schleswig-Holstein mit dem Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung im Straßenverkehr konfrontiert ist, findet in Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel Verteidiger, die entschlossen, sachkundig und mit höchster Spezialisierung handeln. Ihre Erfahrung und strategische Kompetenz bieten die bestmögliche Grundlage, um die schwerwiegenden strafrechtlichen und fahrerlaubnisrechtlichen Folgen erfolgreich abzuwehren.