Strafverfahren wegen fahrlässiger Tötung im Straßenverkehr in Schleswig-Holstein – erfahrene Verteidigung durch Fachanwälte für Strafrecht in Kiel

Die fahrlässige Tötung im Straßenverkehr nach § 222 StGB gehört zu den schwersten Vorwürfen, mit denen Autofahrer konfrontiert werden können. Sie steht im Raum, wenn durch einen Verkehrsunfall ein Mensch ums Leben kommt und dem Beschuldigten vorgeworfen wird, durch Sorgfaltspflichtverletzungen – etwa überhöhte Geschwindigkeit, Unachtsamkeit oder Alkohol am Steuer – den Tod verursacht zu haben.

In Schleswig-Holstein nehmen die Staatsanwaltschaften in Kiel, Lübeck, Flensburg, Neumünster und Itzehoe solche Verfahren mit höchster Priorität wahr. Schon die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens bedeutet für die Betroffenen eine enorme Belastung – strafrechtlich, beruflich und persönlich.

Typische Konstellationen in der gerichtlichen Praxis

In den Akten der Strafgerichte finden sich immer wieder ähnliche Fallkonstellationen. Besonders häufig geht es um Unfälle beim Überholen oder Abbiegen, bei denen Radfahrer oder Fußgänger übersehen werden. Auch Ablenkung durch das Handy oder das Fahren unter Alkoholeinfluss spielt eine zentrale Rolle.

Das Landgericht Kiel verurteilte 2020 einen Autofahrer wegen fahrlässiger Tötung, nachdem dieser mit überhöhter Geschwindigkeit innerorts einen Fußgänger erfasst hatte. Das Amtsgericht Flensburg entschied 2019, dass auch eine kurze Ablenkung durch das Bedienen des Smartphones genügt, um den Tatbestand zu erfüllen, wenn dadurch ein tödlicher Unfall verursacht wird. Das Landgericht Lübeck stellte 2021 klar, dass eine erhebliche Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit im Straßenverkehr regelmäßig als „erhebliche Sorgfaltspflichtverletzung“ zu werten ist, die eine strafrechtliche Verurteilung rechtfertigt.

Strafrechtliche und fahrerlaubnisrechtliche Folgen

Die rechtlichen Folgen sind gravierend. Der Strafrahmen der fahrlässigen Tötung reicht bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. In besonders schweren Fällen – etwa bei Trunkenheit im Verkehr – drohen unbedingte Freiheitsstrafen.

Darüber hinaus steht regelmäßig auch der Führerschein auf dem Spiel. Das Landgericht Neumünster betonte 2018, dass bei einer Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung fast immer die Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB ausgesprochen wird. Damit verbunden ist eine Sperrfrist von mindestens sechs Monaten, häufig aber von einem bis zu mehreren Jahren, bevor die Fahrerlaubnis neu beantragt werden kann. Für Berufskraftfahrer bedeutet dies oft den Verlust der wirtschaftlichen Existenz.

Neben den strafrechtlichen Sanktionen drohen zivilrechtliche Konsequenzen: Schadensersatzforderungen der Hinterbliebenen sowie Regressforderungen von Versicherungen, die hohe fünf- oder gar sechsstellige Summen erreichen können.

Verteidigungsstrategien im Verfahren

Die Verteidigung in Verfahren wegen fahrlässiger Tötung im Straßenverkehr erfordert höchste Präzision. Im Zentrum steht die Rekonstruktion des Unfallgeschehens. Häufig stützen sich die Vorwürfe auf Unfallrekonstruktionsgutachten, die jedoch nicht immer eindeutig sind. Ein erfahrener Verteidiger wird prüfen, ob die Kausalität zwischen dem Verhalten des Beschuldigten und dem tödlichen Unfall tatsächlich nachweisbar ist.

Das Amtsgericht Itzehoe stellte 2019 klar, dass nicht jede Beteiligung an einem tödlichen Unfall automatisch eine strafbare Fahrlässigkeit begründet – entscheidend ist, ob ein „erheblicher Verstoß gegen die im Straßenverkehr erforderliche Sorgfalt“ vorlag. Auch unvorhersehbare Reaktionen anderer Verkehrsteilnehmer können eine strafrechtliche Verantwortlichkeit ausschließen.

Darüber hinaus kann die bisherige Verkehrsvita des Beschuldigten sowie die sofortige Bereitschaft zur Wiedergutmachung – etwa durch Unterstützung der Hinterbliebenen – eine wichtige Rolle bei der Strafzumessung spielen. In Einzelfällen ist auch eine Einstellung des Verfahrens gegen Auflagen denkbar, wenn die Schuld als gering angesehen wird.

Erfahrung und Kompetenz der Strafverteidiger Junge und Dr. Bunzel

Strafverfahren wegen fahrlässiger Tötung gehören zu den emotional und rechtlich anspruchsvollsten Verfahren im Strafrecht. Sie verlangen nicht nur fundierte juristische Expertise, sondern auch Erfahrung im Umgang mit komplexen Unfallrekonstruktionen und den psychischen Belastungen der Betroffenen.

Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel sind Fachanwälte für Strafrecht und verfügen über langjährige Erfahrung in der Verteidigung von Verkehrsstraftaten. Sie kennen die Rechtsprechung der Amts- und Landgerichte in Kiel, Lübeck, Flensburg, Neumünster und Itzehoe genau. In zahlreichen Fällen konnten sie erreichen, dass die Vorwürfe reduziert, Verfahren eingestellt oder die Strafen erheblich gemildert wurden.

Ihre besondere Stärke liegt in der strategischen Ausrichtung der Verteidigung: Sie prüfen nicht nur die juristischen Grundlagen der Anklage, sondern behalten stets auch die fahrerlaubnisrechtlichen und persönlichen Folgen für ihre Mandanten im Blick. Wer in Schleswig-Holstein wegen fahrlässiger Tötung im Straßenverkehr beschuldigt wird, findet in Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel Verteidiger, die entschlossen, kompetent und mit höchster Spezialisierung handeln.